Susanne Baumstark / 16.11.2017 / 17:11 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 6 / Seite ausdrucken

Oberverwaltungsgericht: Schutz der Bürger nicht prioritär

Von Susanne Baumstark.

Dieses Urteil ist deutlich: Gemeinden sind „im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht befugt, das Gemeinwohl ihrer Bürger geltend zu machen“. Dies meint das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz.

Es geht um die Zuweisung eines haftentlassenen, abgelehnten Asylbewerbers aus Somalia in die Gemeinde Haßloch. Nach mehreren Sexualdelikten in Tateinheit mit Körperverletzung sei dieser noch immer rückfallgefährdet, wie auch die Rheinpfalz berichtet:

„Durch aggressives Verhalten sei er vor und während der Haft aufgefallen. Seine Sozialprognose sei ‚nicht positiv‘. Auch nach Ansicht des Landge-richts Frankenthal könne nicht ausgeschlossen werden, dass er weitere einschlägige Straftaten begehen werde.

Im psychiatrischen Gutachten heißt es, die Unterbringung in einer Männerwohngruppe sei möglich, wenn er ein Medikament gegen seine Psychose einnimmt und regelmäßig beim Psychiater vorstellig wird. Die Medikamenteneinnahme überwacht „bisher“ die Sozialstation. Die Zuweisungsentscheidung des Asylbewerbers nach Haßloch ist auch deshalb getroffen worden, weil in der Stadt Bad Dürkheim „bereits andere ‚Problemfälle‘ untergebracht“ sind.

Das OVG weist darauf hin, dass neben staatlichen Stellen gegebenenfalls der Sozialpsychiatrische Dienst verpflichtet ist Maßnahmen zu treffen, „um die Bevölkerung vor dem rückfallgefährdeten Asylbewerber ausreichend zu schützen“.

Der Fall ist lediglich ein weiterer Baustein im sich entfaltenden Albtraum. Was sonst noch passiert in Bezug auf die körperliche und seelische Unversehrtheit: in Köln, in Essen, in Berlin, in Hellersdorf, in Duisburg, in Wesel, in Kreuztal oder in Eller, in Bezug auf Kinder: in Höhr-Grenzhausen oder in Cottbus, im Straßenverkehr: in Witterschlick oder in Berlin

Politische Moderatorinnen beschäftigen sich derweil mit ihrer Paranoia bezüglich Belanglosigkeiten, anstatt die zunehmend existenzielle Bedrohungslage auf die Agenda zu setzen. Dies ist auch eine Form, gruppenbezogene Menschenverachtung zu zelebrieren.

Susanne Baumstark, Jahrgang 1967, ist freie Redakteurin und Diplom-Sozialpädagogin. Ihren Blog finden Sie hier.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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B.Kröger / 17.11.2017

Was sind das für Richter? Wer hat diese Leute ausgebildet?

Dr, Liu Mei / 17.11.2017

ja dann viel Vergnügen für die “dort immer schon lebenden” in Haßloch. Es scheint dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der “vorgenannten” durch die Politik zu geben. Diese verweigert sich aber. Sitzen die Zuständigen doch bequem und vorgewärmt auf ihren Politiker/innen-Sessel, fernab von der Lebenswirklichkeit. Ach ja, hat die Politik nicht ein enormes Konjunkturprogramm durch Zuwanderung versprochen? Ein “Konjunkturprogramm” für Polizei, Justiz und eine sich rasant entwickelnde “Migrationsindustrie” gibt es bereits. Weitere können folgen. Frau Merkel hat es ja angedroht: Deutschland wird sich verändern! In diesem Sinne; womit hat Deutschland das verdient?

Gustav Wallenstein / 17.11.2017

Gemeinden sind „im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht befugt, das Gemeinwohl ihrer Bürger geltend zu machen“.... jetzt machen auch die Einsparungen bei der Polizei endlich Sinn ;-)

Bruno Raab / 17.11.2017

Wieso wird ein abgelehnter Asylbewerber hier im Artikel als Asylbewerber bezeichnet? Warum wird diese Person einer Gemeinde zugewiesen statt in die Abschiebehaft. Es handelt sich schliesslich hier um einen Kriminellen ohne Aufenthaltsstatus!

Klaus Reichert / 17.11.2017

Na klar, die Sozialstation übernimmt die Verantwortung für durchgeknallte Psychopathen. Sind sie ja auch prima für geeignet, machen sie sicher gern.

Sepp Adam / 17.11.2017

Nun bin ich gespannt, ob sich in Haßloch eine Bürgerwehr formieren wird, die gezielt daruf achtet, daß der Somalier sich nicht mehr danebenbenimmt. Bzw.  ob er entsprechend sanktioniert wird, falls er sich wieder danebenbenimmt . . . Eine Bürgerwehr würd dann natürlich sofort vom Verfassungsschutz beobachtet, denn es darf ja nicht sein, daß sich das (gemeine) Volk selbst gegen Merkels Goldstücke schützt - auch wenn es bei einer grade beganenen Straftat Wochen dauert, bis Polizei und Justiz sich der Sache annehmen.

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