Peter Grimm / 24.08.2016 / 18:00 / Foto: Wissen / 13 / Seite ausdrucken

Obdachlose 1. und 2. Klasse

Verletzt die Stadt Friedrichshafen die Menschenwürde von Obdachlosen? Folgt man dem, was Sabine Wuermeling in einem Brief an den dortigen Oberbürgermeister über das städtische Obdachlosenheim im Wachirweg schreibt, muss das so sein. Diese Schlussfolgerung stammt allerdings nicht von Frau Wuermeling, denn sie hat das Heim nicht voller Schrecken inspiziert, weil sie das Schicksal der heimischen Obdachlosen angerührt hätte. Sie war dort in ihrer Funktion als „Flüchtlingshelferin“. Sie kümmert sich derzeit unter anderm um einen 18-jährigen Gambier. Der junge Mann kam als „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“, fand Aufnahme bei einer deutschen Pflegefamilie, doch da schien er sich nicht wohl zu fühlen, denn er verlangte beim Amt nach einer anderen Unterbringung.

Mittlerweile war er volljährig und da er sich den Mitarbeitern des Jugendamts gegenüber offenbar nicht besonders kooperativ zeigte, kam er in keines der auch für volljährige Zuwanderer möglichen Förderungs- und Betreuungsprogramme. Somit war die Stadtverwaltung für ihn zuständig. Und für sie war der junge Mann zunächst das, was ein wohnsitzloser junger Einheimischer in vergleichbarer Situation auch ist: Ein Obdachloser, der eine Unterkunft benötigt. Und da ist die erste Adresse eine Obdachlosenunterkunft. Zwischen Einheimischen und Zuwanderern machten die Veraltungsmitarbeiter keinen Unterschied. Wie ein Deutscher ohne Wohnsitz sollte auch der junge Gambier in das Heim im Wachirweg einziehen.

Sabine Wuermeling begleitete ihn und war dort über die Zustände so entsetzt, dass sie den jungen Mann nicht dort einziehen lassen konnte, sondern ihn stattdessen zu sich nach Hause nahm. Zum Obdachlosenheim schrieb sie in ihrem Brief: Der Allgemeinzustand des Hauses sei “ein Armutszeugnis”, „eine Situation, die für einen 18 Jahre alten Gambier, der durch die Flucht und die damit verbundenen Gräuel zutiefst traumatisiert wurde, nicht tragbar ist.“ Deshalb fordert die „Flüchtlingshelferin“ eine andere Lösung für ihren Schützling.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ - und Ausnahmen bestätigen die Regel

Ihren Brief an den Bürgermeister leitete Frau Wuermeling mit nichts geringerem ein, als dem Grundgesetzzitat „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Wenn das Obdachlosenheim als Quartier aber die Würde des jungen Gambiers verletzt, ist es dann nicht auch für deutsche Obdachlose menschenunwürdig? Es gibt doch keine unterschiedliche Menschenwürde für Deutsche und Zuwanderer, oder?

Nun ist Frau Wuermeling aber „Flüchtlingshelferin“ und keine Odachlosenhelferin, weshalb sie die Menschenwürde einheimischer Wohnsitzloser nicht zu ihren Kernaufgaben zählen muss. Und wenn das Haus in einem beklagenswerten Zustand ist, dann tut es auch Not, Alarm zu schlagen. Dass sich die Helferin des jungen Gambiers vor allem um ihren Schützling kümmert, ist ihr nicht vorzuwerfen. Doch man fragt sich unwillkürlich, ob ein Zuwanderer Anspruch auf bessere Hilfe hat als heimische Gestrauchelte oder ob sich nun jemand finden muss, der auch die anderen Obdachlosen aus ihrer unwürdigen Lage befreit.

Die Sprecherin der Stadt Friedrichshafen antwortete auf die Frage einer Lokalzeitung, ob die Unterbringung von jugendlichen Asylbewerbern in einer Obdachlosenunterkunft richtig sei: „Wir sind uns der Problematik durchaus bewusst. Allerdings stehen uns für die Unterbringung obdachloser Personen, als die wir diesen Personenkreis betrachten müssen, nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung“.

Doch nun kümmert sich aufgrund der Aktivitäten von Sabine Wuermeling wahrscheinlich doch wieder das Jugendamt um den Gambier und ein besseres Quartier für ihn. Einheimische Obdachlose haben dieses Glück nicht. Um sie möchten sich einfach nicht so viele Helfer kümmern und auch politische Zuwendung erfahren sie nicht annähernd in gleichem Maße.

Alle Zitate aus Südkurier hier. 

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Peter Grimms Blog Sichtplatz hier

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Leserpost

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Karl Mallinger / 26.08.2016

In Artikel 3, Abs. 3. Grundgesetz steht bekanntlich: “(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.” Offenbar gilt in Deutschland das alte Prinzip aus “Animal Farm”: Alle Menschen sind gleich, aber Flüchtlinge sind doch etwas “gleicher” als Einheimische, die in Not sind.

Ralf Ostner / 26.08.2016

Wobei mir jetzt unklar bleibt, was die Forderung des Artikels sein soll: Bessere Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen allgemein oder Nivellierung der katastrophalen Verhältnisse für beide Gruppen? “Ein obdachloser Deutscher ist ein Asozialer, ein Versager , schlicht ein Penner. Dagegen ein obdachlose “Flüchtling” ist die ersehnte Fachkraft, die Zukunft des Landes. Es ist also logisch, dass er besser behandelt werden muss, als ein deutscher Penner.” Wohl wahr. Aber wie gesagt: Sollen beide Gruppen schlecht behandelt werden, weil sie alle “Penner"sind?

Hans Ulrich / 25.08.2016

Vermutlich ist es auf dem Wohnungsmarkt ähnlich. Der Einheimische kann u. U. Wohngeld beantragen und kann dann mit viel Glück eine Bruchbude anmieten. Ein Migrant erhält Zuschüsse, die in den Gemeinden verschwiegen werden. “Wir sind noch nicht soweit, dass man hierzu abschließende Aussagen treffen kann, wir wissen noch nicht, welche Kosten genau vom Bund übernommen werden” Eine Schwangerschaft bei Migrantenfamilien hilft bei der Integration ungemein. Da erhält sie Geld und Wohnraum wie kaum ein Geringverdiener oder Durchschnittsrentner. Das irrsinnigste ist jedoch, das meiste Geld kommt auch bei den Migranten nicht an. Verdienen tun andere “Sozial-Profiteure” mit Unterstützung der Kommunen. Da werden alte unrentable oder verlassene Gasthöfe und Häuser aufwendig auf Kosten der Steuerzahler ebenso saniert wie die Besitzer der Immobilie. Es ist verrückt, diese auf Kosten der Hilflosigkeit von Menschen und Verwaltung verdienenden “Ausbeuter”  können sich gleichzeitig als Wohltäter feiern lassen. Zugegeben, nicht alle tun das, aber viel zu viele. Nicht so handelnde Vermieter bitte ich vorsorglich um Entschuldigung.

Bernd Leber / 25.08.2016

Die hochwertige Helferin kann ihren Schützling ja adoptieren - damit ist langfristig das Aufenhaltsproblem gelöst, und für den Unterhalt muss sie dann eben selbst aufkommen, was bei der zur Schau gestellten Mit Menschlichkeit ja kein Problem sein dürfte.

Detlef Dechant / 25.08.2016

Auch Kasernen, in denen Wehrpflichtige monatelang untergebracht waren, sind für Flüchtlinge nicht akzeptabel. Aber das war schon früher so. Als eine Polizeikaserne, in der auch Kommisarlehrgänge mehrere Monate untergebracht wurden, für Asylbewerber bereitgestellt werden sollten, waren diese zunächst “unwürdig”. Gerne denke ich auch an meine eigene Wehrdienstzeit zurück, wo wir in einer normal für acht Soldaten zugelassenen Stube mehrere Monate zu zwölft waren, drei Betten übereinander - damals für uns zumutbar! Aber damals, in den 1970ern gingen diese Gutmenschen, die heute so um Flüchtlinge und ihre eigene staatliche Alimentation in Sozialjobs bemüht sind, für Mao und Lenin auf die Straße.

B.Kröger / 25.08.2016

Die Scheinheiligkeit der selbsternannten Gutmenschen ist grenzenlos.

Jacke Berger / 25.08.2016

Ein obdachloser Deutscher ist ein Asozialer, ein Versager , schlicht ein Penner. Dagegen ein obdachlose “Flüchtling” ist die ersehnte Fachkraft, die Zukunft des Landes. Es ist also logisch, dass er besser behandelt werden muss, als ein deutscher Penner.

Gisela Tiedt / 25.08.2016

@Rolf Krahmer Bitte machen Sie das so öffentlich wie irgend möglich. Im Klartext heißt das wohl: die Einheimischen sind “das Pack”.

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