Gastautor / 18.11.2012 / 17:15 / 0 / Seite ausdrucken

Neues Einspeisegesetz: Wein statt Wind

Peter Geisinger

Das „Riesling- Einspeise-Gesetz“ bestimmt, dass deutscher Riesling jeder Weinsorte beigemischt werden muss, die in Deutschland produziert wird. Den Winzern wird dafür ein Preis von 10,20 € pro Liter garantiert, obwohl Qualität und Menge wetterbedingt stark schwanken. Dieser Preis liegt ca. 70% über dem am Markt erzielbaren Niveau. Finanziert wird er durch die „REG-Umlage“, mit der jeder Wein belastet wird, auch Importwein. Großverbraucher wie z.B. Hotels und Gaststätten sind von der Umlage befreit. Rotweinanbau wird in Deutschland aus politischen Gründen gesetzlich beschränkt und nach einer Übergangsfrist ganz verboten. Mit den europäischen Nachbarn wird dieses Vorgehen nicht abgestimmt. Entstehende Versorgungsengpässe werden, wenn möglich, durch importierten Wein ersetzt. Zu 95% handelt es sich dabei um Rotwein aus Frankreich und Tschechien. Deutsche Produzenten von Grauburgunder und Sylvaner protestieren. Sie sind gezwungen, diese Sorten weiter zu produzieren, da Riesling zwar per Gesetz vorrangig abgenommen werden muss, die Menge aber wetterbedingt so stark schwankt, dass es bei Lieferausfällen durch das Ausland zu Engpässen kommt . Deshalb muss Grauburgunder und Sylvaner in „Bereitschaft“ gehalten werden, falls Engpässe einmal nicht mit Importwein gedeckt werden können. Da dies unrentabel ist, fordern die Winzer einen finanziellen Ausgleich, der auf die Konsumenten umgelegt wird. Großverbraucher erhalten bei Lieferausfällen Schadenersatz, der auf die „REG-Umlage“ aufgeschlagen wird. Es kommt jedoch wetterbedingt ebenso häufig zu Überproduktionsmengen, die nicht abgesetzt werden können. Für längere Lagerung fehlen die Kapazitäten. Für deutschen Riesling wird daher bei einer vorübergehenden zwangsweisen Flächen-Stilllegung eineZusatzabgabe auf die „REG-Umlage“ erhoben, um den Verlust der Winzer auszugleichen. Gelegentlich nimmt auch das Ausland Überproduktionsmengen ab. Potentielle Abnehmer werden mit einem „negativen Preis“ geködert, d.h. pro Hektoliter Abnahme werden je nach Situation zwischen 100 und 1500 € an ausländische Kunden gezahlt. Die Kosten dafür werden ebenfalls der „REG-Umlage“ zugeschlagen. Winzer im Ausland protestieren, da die Bewirtschaftung ihrer Weinbauflächen kaum noch planbar ist. Die Regierungen drohen mit einer Einfuhrsperre für deutschen Riesling aus Überproduktion. Wegen der Klimaschutzziele der EU gibt es keine Flächenbegrenzung für den Riesling- Anbau. Getreide- und Gemüseanbau werden verdrängt. Preise und Pachten für Ackerland und Grünland steigen. Landwirtschaftliche Betriebe werden unrentabel. Da Getreide und Gemüse jedoch weiterhin gebraucht werden, fordern die Bauern vom Gesetzgeber dafür Ausgleichzahlungen. In der Zwischenzeit stellen Landwirte auf den Anbau von Riesling um. Privatpersonen ohne Fachwissen pachten bzw. erwerben Grundstücke, um sich in der gesamten Republik dem Riesling-Anbau zu widmen, auch in Gegenden, die nicht zum Weinbau geeignet sind. Wälder werden abgeholzt, um Platz zu schaffen, Brachland verschwindet. In Nord- und Ostsee werden künstliche Inseln errichtet. Tausende Kilometer von Transportwegen werden geplant. Die für den Anschluss der künstlichen Inseln ans Festland unter Vertrag stehenden Firmen wollen nur investieren, falls die Folgekosten einer verspäteten Infrastrukturanbindung nicht von ihnen selbst getragen werden müssen.
Ein Gesetz ist in Vorbereitung, nach welchem diese Kosten mittels einer „Offshore-Umlage“ auf die Verbraucher umgelegt werden sollen

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