Es scheint nicht überflüssig zu wiederholen, dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil seine Neutralität zugunsten des Islam aufgegeben hat. Denn eine Lehrerin mit Kopftuch kann nun auf diesem bestehen, während ein Kreuz im Klassenraum auf Verlangen abgehängt werden muss. (http://www.welt.de/politik/deutschland/article138611955/Stellt-Karlsruhe-das-Kopftuch-besser-als-das-Kreuz.html) Das ist (bei allem Respekt) eine Schande für Deutschland! Heinz Buschkowski nannte es eine Katastrophe! Nun, es ist (fast) alles gesagt. Was sollte die kritische Öffentlichkeit also tun? 1) Ablehnung des Urteils bei jeder Gelegenheit kundtun (bei allem Respekt) 2) Forderung nach Prüfung des Urteils durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit dem Ziel der Kassierung des Urteils.
Sehr geehrte Frau Kelec, Sie haben vollkommen recht, ein Kopftuch als Zeichen einer Religion ist vollkommen unangebracht in Schulen. Religion ist eine Privatsache und dort sollte sie auch bleiben. Es gibt viele Frauen und Mädchen, die dieses Zeichen einer Abhängigkeit nicht wollen, und nun sind sie gezwungen bzw. man kann sie nun zwingen, es ebenfalls zu tragen.
Wer als Lehrer / Lehrerin meint, seine Zugehörigkeit zu einer Religion im allgemeinen Schulunterricht und in allen Schulstunden besonders zur Schau stellen zu müssen, seinen Beruf als Lehrer / Lehrerin nur mit Zurschaustellung seines religiösen Bekenntnisses ausüben zu können, grenzt sich aus, diskriminiert sich selbst - und disqualifiziert sich damit womöglich als Lehrer / Lehrerin selbst. Integration gelingt nicht, indem man / frau sich selbst ausgrenzt. Denn: Welche Werte möchte jemand den Kindern damit vermitteln? Ist die berufliche Qualifikation von einem Kopftuch oder einem sonstigen Symbol abhängig, mit dem ein religiöses Bekenntnis demonstriert werden soll? Oder geht es vorrangig um Selbstdarstellung statt um Unterrichtung von Kindern? Eckhardt Kiwitt, Freising
Bravo Frau Keclek, das sehe ich auch so: Dieses Urteil ist eine (wahre) Schande für Deutschland. Und was man damit den No-Kopftuch Mädchen / jungen Frauen angetan hat, die sich trauen und emanzipieren wollen und nun in der Schule von einer Lehrerin mit Kopftuch unterrichtet werden, die immerhin eine Autorität ist und somit die Kopftuch-Fraktion in einer Schulklasse nolens volens (eher volens) stärken wird, haben die hohen Richter auf dem Gewissen. Das dürfte aber ihnen egal sein, Hauptsache sie gelten nicht als islamophob.
Werte Frau Kelek, natürlich gehört das Kopftuch nicht zu Deutschland ! Wir merken offensichtlich nicht, dass unsere falsch verstandene Toleranz den Hardlinern im Islam Auftrieb gibt. Ich fürchte sogar, das skandalöse Urteil aus Karlsruhe wird diese sogar bestärken weitere Klagen einzureichen, wie z.B. einen gesetzlich geregelten muslimischen Feiertag einzuführen, der auch für uns Deutsche bindend wäre. Solche obskuren Gedankengänge sind offenbar in Niedersachsen, unter SPD-Führung, schon offensichtlich weit fortgeschritten. Erschreckend ist auch die Entwicklung, dass prominente Kritiker des Islams, selbst in unseren westlichen Staaten sich immer häufiger nur noch unter Polizeischutz frei bewegen können….. Gerade unter diesem Aspekt möchte ich Ihnen, liebe Frau Kelek, meine allergrößte Hochachtung zollen, für ihr mutiges Engagement, sich für einen liberalen und gleichberechtigten Islam einzusetzen!
Sehr geehrte Frau Dr. Kelek, Ihrem Artikel in der NZZ kann man nur uneingeschränkt zustimmen. Aber hören Sie bitte weiterhin auf das Universalgenie Heribert Prantl, der wirklich Ahnung vom deutschen Schulalltag hat. Gruß Peter Lütgendorf
BVG-Urteil Unsere Schulen sind kein Selbstverwirklichungsgelände für Lehrer jeglicher privater Ambitionen, sondern eine staatliche Einrichtung für die Zukunft unserer Kinder. Hier hätte das BVG gründlicher nachdenken müssen. Die Entscheidung, den Einzelfall der Schulleitung zu übertragen, ist eine zu erwartende fahrlässig bewusste Störung des Schulfriedens Gerade weil heute in jeder Schule verschiedene Religionen vertreten sind, sind unendliche Einzelrechtsstreitigkeiten zu erwarten. Arme Schulleiter! Gerade weil wir Religionsfreiheit vertreten, ist grundsätzlich jegliche kinderprägenden äußeren Religionszeichen zu verhindern. In der Schule sollte überhaupt kein Werbung jeglicher Religion stattfinden. Wer christlich oder jüdisch geprägte Schulen nicht mag, muss seine Kinder dort auch nicht hinschicken. Eine staatliche Schule ist aber Pflicht. Kinder müssen eine Schule besuchen, werden also zwangsgeprägt. Anders eine Lehrerin. Ihr Beruf ist ihre freie Wahl. Die Prägefolgen des sichtbar religiösen Schulpersonals dürfte schwer zu messen sein. Richtig wäre deshalb, dass der Arbeitgeber (Länder) über die angemessene Arbeitskleidung seiner Mitarbeiter/Beamten allein entscheidet und nicht wartet bis eine konkrete Gefahr entstanden ist. Ein Polizist kann auch nicht irgendwann in Badehose Streife fahren, weil er die Außentemperatur gerade unzumutbar empfindet. Dass zur Zeit nur 30% der Musliminnen Kopftuch tragen und deshalb keine Gefahr drohe, ist infantil Auf europäischen Boden hat in Jahrhunderten allein die Religionszugehörigkeit zu Kriegen mit der Zerstörung ganzer Landstriche geführt, die letztlich über Jahrhunderte zu einer sogn „Aufklärung“ (Vernunftsorientierung) führten. In vielen Kriegen hat sich Europa mühevoll über Jahrhunderte ein wenig rechtlichen Religionsfrieden erarbeitet. Laizismus ist eine Teil davon. Das nun leichtfertig aufgeben, ist eine vermeidbare Versündigung. Dass der Islam zu Deutschland gehört ist nicht mehr als eine abwegige populistische Politikeräußerung. Aber dennoch spricht nichts dagegen, dass der Islam irgendwann auch seinen Platz in Deutschland haben wird, aber nur zu den Bedingungen unseres mit viel Blut erkämpften Rechtssystems, das eben die Bedingungen der Religionsfreiheit festlegt. Jeder darf alles glauben aber nicht alles in der Öffentlichkeit mit Wirkung auf andere machen. Das dürfen Christen übrigens auch nicht. Man lese nur die Bibel etwas kritischer. Weder Hexenverbrennung, Inquisition, noch Ablasshandel, nicht mal Kreuzzüge im Namen Gottes wollen wir jemals wieder dulden. Das ist endgültig überwunden. Die Grenze zieht unser gerichtlich gesichertes, demokratisch entstandenes Ordnungsrecht. Und dieses Ordnungsrecht kann schon die Maskierung in der Öffentlichkeit (Burka) zum Schutz der Bevölkerung verbieten (s.a Demonstrationsrecht). So wie natürlich auch das Töten im Namen Allahs in Deutschland verboten ist. Das Tragen des Kopftuches auf öffentlichen Straßen widerspricht aber keiner Regel unseres Rechts. Und wenn das Tuch nicht zwingend gebunden wird wie bei Oma könnte es auch eine modisches Accessoire sein. Sollten die Frauen im Einzelfall das Kopftuch aber als kulturelles Unterdrückungsinstrument empfinden, müssen sie das in ihrer Familie klären. Dies ist nicht wirklich ein Streitpunkt der Öffentlichkeit. Unsere rechtlichen Instrumente sehen ihnen zur Verfügung. Gerolf Kurowski, Burgwedel - Historiker
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