Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.05.2017 / 17:43 / Foto: Gary Dee / 19 / Seite ausdrucken

Maas’ Zensurgesetz soll klammheimlich durchgepeitscht werden

Das bei MedienVerbänden und in der Öffentlichkeit auf breite Kritik gestoßene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Justizminister Maas, das ja bereits einstimmig durch das Kabinett gegangen ist, stellt einen beispiellosen Anschlag auf die Meinungsfreiheit und einen Generalangriff auf die Gewaltenteilung dar. Das Gesetz soll nun offenbar morgen, am Dienstag, 16.05.2017, in den Fraktionssitzungen „durchgewunken“ und in dieser Woche still und heimlich in 1. Lesung am Freitag, 19.5.2017 (siehe die Tagesordnung des Bundestages, dort Punkt 38), eingebracht werden.

Wie die Homepage des Bundestages mit der Tagesordnung zeigt, fehlt interessanter- und überraschenderweise dort noch die Drucksache, um den Gesetzentwurf wenigstens in letzter Fassung noch einmal öffentlich nachlesen zu können. Zufall? Absicht? Oder wird auf den allerletzten Drücker daran noch gearbeitet, weil doch ein paar Grundrechte betroffen sind? Dass den Abgeordneten so die Möglichkeit genommen wird, sich hinreichend lange vor der Abstimmung mit dem zur Abstimmung stehenden Entwurf auseinander zu setzen, liegt auf der Hand. Das Gesetz soll ganz offensichtlich aber umgehend nach der nicht selten an einem Tag erfolgenden 2. und 3. Lesung und damit vor der Sommerpause, vor allem aber vor der Bundestagswahl, in Kraft treten. Mit dem Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit wollen Merkel und Maas offenbar so früh wie möglich anfangen.

Seit Adenauers vor dem Verfassungsgericht gescheitertem Versuch, ein Staatsfernsehen einzurichten, hat es in der Bundesrepublik keinen solchen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit gegeben. Dass das Gesetz vom Verfassungsgericht kassiert werden wird, steht für mich außer Frage. Deutschland kritisiert vollmundig die massiven Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei. Mit diesem Gesetzesvorhaben macht man einen ganz großen Schritt in dieselbe Richtung.

Rufen Sie ihren Bundestagsabgeordneten an und machen Sie ihm die Hölle heiß!

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Gunnar Heinsohn / 16.05.2017

Regierungspropaganda durch kommerzielle Werbeagenturen im Auftrag der SPD-Ministerin Manuela Schwesig und Zensur gegen das noch nicht gleichgeschaltete Internet durch den SPD-Ministers Heiko Maas sind die Markenzeichen der deutschen Sozialdemokratie. Wenn die bis zur Bundestagswahl immer wieder als zentrale Programmpunkte auch von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz bekannt gemacht werden, behält die Freiheit eine Chance. Noch gibt es Genossen, die nicht mit solchen Etiketten auf dem Eingemachten in der Bedeutungslosigkeit verschwinden wollen. Gunnar Heinsohn

Christoph Kaiser / 16.05.2017

Bis das VerfG sich damit beschäftigt, ziehen jedenfalls erstmal etliche Jahre ins Land…... !

Ines Schumann / 16.05.2017

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, heute morgen habe ich “meiner” Bundestagsabgeordneten eine Mail geschickt und sie höflich aufgefordert, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz Einhalt zu gebieten, gespannt bin ich, ob ich überhaupt eine Reaktion bekomme (wahrscheinlich nicht). Mein Glaube an das Verfassungsgericht ist auch nicht sonderlich stark, in diesem Falle halte ich es mit Goethes “Faust”: “Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.” Wer hätte wohl vor zwei Jahren gedacht, dass in diesem unserem Land ein Justizministerchen die Meinungsfreiheit mit einem unlauteren Gesetzesentwurf zu Fall bringen könnte? Ich gebe ehrlich zu, ich nicht! Aber es hat sich viel geändert in dieser Zeit und leider nicht zum Guten. Bitte bleiben Sie an dieser Sache dran, Herr Steinhöfel!

Leane Kamari / 16.05.2017

Auf unser Verfassungsgericht ist leider kein verlass mehr, der EUGH bestimmt wo’s lang geht ; die Verfassungsrichter haben sich selbst kastriert. Bis es irgend ein Urteil gibt - egal in welche Richtung - wird unliebsame Meinung erwürgt.

Hans-Peter Hammer / 16.05.2017

Auch ich hege nicht allzu große Hoffnung bezüglich des “Kassierens” dieses Gesetzes durch das BVerfG! Unter anderen sitzt in diesem eine gewisse Susanne Baer, die strikte Vertreterin des Genderismus ist und dementsprechend sicher sehr gut damit umgehen kann wenn dieses Gesetz Verwendung findet um Kritik am Genderismus zu ersticken!

Horst Huhn / 16.05.2017

1. In der 1. Lesung wird nicht inhaltlich abgestimmt. Diese ist dazu da, das jeweilige Gesetz in das Parlament einzubringen. Dabei wird lediglich bestimmt, in welchen Ausschüssen ein Gesetz beraten wird (federführend und mitberatend). 2. Dass Drucksachen erst kurz vor der 1.Lesung vorliegen ist ganz normal - eben, weil noch nicht inhaltlich abgestimmt wird. 3. Gesetze werden nicht an einem Tag durchgepeitscht. Dass in diesem Fall zu suggerieren ist schlicht unseriös. 4. Inhaltlich bin ich voll Ihrer Meinung.

Bernd Rothaemel / 16.05.2017

Ich gehe davon aus, dass bei diesem Gesetz nur nach Beiträgen in deutscher Sprache das Netzwerk überprüft wird.Was ist aber mit türkischen Haßbeiträgen oder syrischen , afghanischen usw. jedenfalls in allen Sprachen, die jetzt in DE verwendet werden.Sollte sich das Gesetz auf “Haßbeiträge” in deutscher Sprache begrenzen. empfinde ich das Gesetz als rassistisch und gegen jedes Gleichstellungsgesetz verstoßend.Ausserdem hebelt es die Gewaltenteilung aus und ist gegen das GG, siehe Art. 3(1), (3),4(1)und 5(1)

Stephan Schleitzer / 16.05.2017

Tut mir Leid Herr Steinhöfel, auch ich teile Ihren “Optimismus” nicht. Das Bundesverfassungsgericht wird wie bei allen katastrophalen, politischen Entscheidungen der letzten 7 Jahre ein laut vernehmbares “Ja, aber…” verkünden. Es wird ein wenig bemängeln, damit die Leute mitbekommen, dass es da noch eine Bundesverfassungsgericht gibt (meiner Meinung nach gibt es keins mehr), welches sich um die Sicherheit des Grundgesetzes kümmert. Dann werden ein paar Feinheiten im Gesetz angepasst und das Gesetz verabschiedet. Und die Leute werden sich freuen wie gut unsere Demokratie doch funktioniert. Ich zitiere aus einen bekannten Film, dessen inhaltliche Parallelen in der heutigen Zeit viel zu wenigen bewusst werden: “Und so geht die Freiheit zugrunde - mit donnerndem Applaus.”

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