Die Reporter ohne Grenzen weisen auf ein - mindestens - schlampiges Gesetz in Frankreich hin:
New prevention of criminality law poses threat to citizen reporting
Das Gesetz, das am 3. März in Kraft tritt, richtet sich gegen “Happy Slapping”, also gewaltsame Angriffe, die (zumeist jugendliche) Täter begehen, um auf sie Video (meist mit dem Händie) zu dokumentieren. Die eigentliche Körperverletzung ist natürlich schon länger strafbar, und zwar unter den Paragraphen 222-1 bis 222-14-1 und 222-23 bis 222-31 des französischen Strafgesetzes. Nach dem neuen Gesetz wird das Verbreiten von Bildern, die Vergehen nach diesen Paragraphen dokumentieren, happig bestraft, wenn die Bilder außerhalb der Berufsausübung professioneller Journalisten zustande kamen.
Paragraph 222-13 müsste - wenn es tatsächlich um “Happy Slapping” ginge - ausgenommen sein von der neuen Regelung. Er bezieht sich auf Gewalt, die von Vertretern des Staats in Ausübung ihres Dienstes angewendet wird. Wenn also ein normaler Bürger mit einer Kamera zufällig filmt, wie vier Polizisten einen Verdächtigen mit mehr als 50 Stockschlägen und sechs Tritten zusammenschlagen, nachdem dieser schon am Boden liegt, dann muß dieser zufällig Zeuge in Frankreich künftig mit bis zu 75.000 Euro Geld- und bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. (Statt, wie in Los Angeles im Fall Rodney King, eine gerichtliche Aufarbeitung - und leider auch Rassenunruhen - auszulösen.)
Weiterhin ist die strafrechtliche Unterscheidung zwischen “normalen Bürgern” und “professionellen Journalisten” ein blödsinniger Eingriff in die Pressefreiheit. So ärgerlich die “Bild-Leserreporter” auch sein mögen, hier ist der französische Staat übers Ziel hinausgeschossen.