Hans-Jörg Jacobsen, Gastautor / 19.05.2016 / 10:57 / Foto: Bene16 / 14 / Seite ausdrucken

Heidensteuer: Mein Leben als Dhimmi in Deutschland

Von Hans-Jörg Jacobsen.

Ein Zusammenleben verschiedener Religionen war selten erbaulich. Zumeist haben die religiösen Mehrheiten die Minderheiten unterdrückt. Die Art der Unterdrückung reichte, abhängig davon, wie groß oder wichtig die Minderheit war, von diskriminierender Duldung bis zu Progromen und Ausrottung. Christen haben bekanntermaßen Juden unterdrückt  und als sich der Islam im Mittelalter nach Südeuropa ausbreitete, gerieten die dortige christlichen oder jüdischen Bevölkerungen in den Status von „Dhimmis“, was meistens zu ihrem Exodus oder Niedergang führte.

Die Einschränkungen  der Christen und Juden als „Dhimmi“ im osmanischen Reich waren teilweise skurril, so durften Dhimmis nicht auf Pferden reiten, sondern nur auf Eseln, häufig galten bestimmte Kleidervorschriften, um Nicht-Muslime als solche äußerlich kenntlich zu machen. Auch durfte ein männlicher Dhimmi keine Muslimin heiraten, aber umgekehrt darf ein Muslim eine Dhimmi-Frau ehelichen. Das Zeugnis eines Dhimmis vor Gericht galt weniger als das eines Muslims.

Eine Sondersteuer für Dhimmis

Aha, lernt man, ein Dhimmi ist also aus Sicht der Scharia so etwas wie eine Frau, deren Aussage vor Gericht ist auch nur halb so viel wert, wie die eines Mannes. Es geht weiter: Für Verbrechen, die an Dhimmis begangen worden waren, wurde gegen Muslime nur die halbe Strafe verhängt und die Todesstrafe war ausgeschlossen. Dhimmis waren auch von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, in denen sie Muslimen Vorschriften machen konnten. Aber eines kam noch hinzu: Dhimmis mussten für ihre Duldung als „Schutzbefohlene“ eine Sondersteuer zahlen.

Heute leben wir in anderen, säkularen Zeiten. Dachte ich jedenfalls, bis ich vor einigen Jahren meinen Steuerbescheid genauer las. Ich fand dort, daß die evangelische Landeskirche ein „besonderes Kirchgeld“ erheben darf, wenn ein Ehepaar verschiedenen Glaubens ist. In unserem Fall ist meine Frau evangelisch und zahlt Kirchensteuer, ich aber bin ungetauft und nicht „konfirmiert“, habe also die Aufnahmerituale geschwänzt und mich - auch weil meine Eltern das Grundrecht auf Religionsmündigkeit mit dem Alter von 14 ernst nahmen, mich 1963 für die Jugendweihe entschieden und bin seither Mitglied der Freireligiösen Landesgemeinschaft in Niedersachsen, die in den „Humanistischen Verband Niedersachen“ aufging.

Der kategorische Imperativ als Kompass

Ich habe nie eine Affinität zu einem Gottesglauben für sinnstiftend gehalten und halte die religiösen Rituale für absurd. Stattdessen  habe ich in der Vorbereitung auf die Feier zur Jugendweihe mit anderen Gleichgesinnten viel gelesen, vor allem prägende Texte der Aufklärung. Wir lernten zu diskutieren und wurden aufgefordert, Fragen zu stellen und an vermeintlich ewigen Wahrheiten zu zweifeln. Wir wurden im besten Sinne Kants daran gewöhnt, unseren eigenen Verstand zu entwickeln und zu gebrauchen. Der kategorische Imperativ Kants wurde unser Kompass: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Ich bin damit immer gut gefahren und lebe, wie ich denke, auch gottlos ein erfülltes Leben.

Wenn ich also „glaube“, dann an ein Diesseits und wenn der Schiri dann mal abpfeift, ist halt Schluss. Ich brauche keine sonntäglichen Bet-Rituale oder Knierutschen, keine Aussicht auf ein Paradies mit Manna-Parties nach dem Ableben oder was sonst so versprochen wird. Also halte ich es für sinnvoll, für mich und die meinen das Diesseits so zu gestalten, daß es einen Sinn ergibt. Was aber soll in diesem Zusammenhang ein „besonderes Kirchgeld“, welches „gegen den Kirchensteuerzahler erhoben wird“? Allein schon diese Formulierung ist verräterisch.

Ein Scharlatanerie-Auftritt ab 25 000 Dollar

Es ist nachvollziehbar, dass die Kirchen wegen ihrer immensen bürokratischen Apparate viel Geld brauchen, aber wenn man sich mal genauer anschaut, wofür die Kirche sonst noch Geld ausgibt, dann wird es echt surreal. Beispiel gefällig? Im vergangenen November hat die Evangelische Kirche zur Eröffnung der „Brot-für-die Welt“-Aktion die notorische Hochstaplerin Vandana Shiva zu zwei Veranstaltungen eingeladen. Über diese Dame haben wir hier berichtet. Diese Dame ist über eine Agentur hier  zu buchen und verzapft ihren Blödsinn gegen bare Münze. So kostete ein Auftritt im November in Europa zwischen 15.000 und 25.000 Dollar (Durchschnittshonorar).

Als kirchenferner Humanist freut es mich natürlich, dass die Kirche an anderer Stelle spart, so werden im hannoverschen Umland Pfarrstellen mittlerweile „geviertelt“ oder gar „geachtelt“, das heisst, die Gläubigen erhalten weniger kirchliche Betreuung. Aber es ärgert mich kolossal, dass meine Familie mit einer Strafsteuer dazu beitragen muss, finanzielle Irrfahrten, wie die Auftritte von Frau Shiva mit zu finanzieren. Warum muss meine Frau als Kirchenmitglied dafür bezahlen, mit einem Heiden, also einem „Dhimmi“ nach christlicher Lesart verheiratet zu sein?

Agnostiker werden in Deutschland wie christliche Dhimmis behandelt

Die schwurbelige Begründung für das Kirchgeld liest sich in einem Schreiben der Ev.-Luth.-Landeskirche Niedersachsen so: „Gemäß geltendem Landeskirchensteuerbeschluss erhebt die Landeskirche von ihren Kirchengliedern, die kein eigenes oder ein geringeres Einkommen erzielen und deren Ehegatten einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft nicht angehört, das besondere Kirchgeld. Bemessungsgrundlage ist hierbei regelmäßig das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Eheleute“.

Dann folgt eine Tabelle, die bei einem „besonderen Kirchgeld“ von 96 Euro bei einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 37.499 Euro ausgeht bis zu 3.600 Euro bei mehr als 300.000 Euro Einkommen gestaffelt ist. Das wird so praktiziert und ist in unserer offenbar doch nicht so ganz säkularen und  interessenmäßig verfilzten Gesellschaft wohl auch juristisch „wasserdicht“.

Allerdings kann man auf Antrag die Heidensteuer zurück erhalten, wenn man nachweist, daß man etwa als Mitglied des Humanistischen Verbands dort einen Mitgliedsbeitrag zahlt, der einer Kirchensteuer gleichgestellt ist. Nur: Man muss der Kirche auch alle Seiten des betreffenden Steuerbescheids zuschicken, was einen ins grübeln bringt, ob das mit unseren Datenschutzgrundsätzen kompatibel ist.

Kein Datenschutz für Kirchgeld-Verweigerer

Eine diesbezügliche Nachfrage bei der Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen ergab zu meinem großen Erstaunen, dass die Kirchen nicht den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes unterliegen, sondern das selbst regeln. Wenn man also von seinem Recht auf informelle Selbstbestimmung Gebrauch macht und nicht bereit ist, der Evangelischen Kirche seinen gesamten Einkommenssteuerbescheid mit allen Informationen zu überlassen, wird der Beitrag nicht rückerstattet.

Es gibt auch Landeskirchen, die es mit dem achten Gebot nicht sehr ernst nehmen und Antragsteller mit der falschen Information abzuspeisen versuchen, der Humanistische Verband sei nicht Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“. Warum sollte er? Was an der Geldschneiderei „christlich“ sein soll, ist äußerst fraglich, denn kirchliche Schulen oder Kindergärten werden ohnehin ganz maßgeblich vom Staat finanziert, außerdem erhalten die Kirchen seit Jahrzehnten Milliardenbeträge vom Staat für Enteignungen von Kircheneigentum von vor über 200 Jahren.

Dies durch entsprechende Abschlußzahlungen zu ändern ist grundgesetzliche Aufgabe, aber nichts passiert. Vermutlich haben unsere ach so mutigen Politiker Beißhemmungen, wenn es um die Kirchen geht, eine kirchenkritische Haltung könnte vielleicht Stimmen kosten. Die Kirchen argumentieren, ihnen sei Eigentum genommen worden, aber war dieses „Eigentum“ auch rechtmäßig erworben? Betrachtet man die blutige Geschichte des Christentums, darf man mit Recht daran zweifeln.

P.S.: Es geht mir hier nicht um das Geld, ich wäre gerne bereit, unser „besonderes Kirchgeld“ in eine Stiftung zu zahlen, die Stipendien vergibt für „religionsferne Studierende“, für die „religionsnahen“ gibt es ja schon genug Fördertöpfe, also: Humanisten macht was!

Professor Hans-Jörg Jacobsen war Leiter der Abteilung Pflanzenbiotechnologie am Institut für Pflanzengenetik der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover.

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Leserpost

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Gabriele Klein / 21.05.2016

Sehr geehrter Prof. Jacobsen, mit Verlaub, ich verstehe Ihr Problem nicht. Entscheidend ist doch nicht ob Sie nun tatsächlich in die Kirche gehen oder nicht, Nein, maßgebend ist dass Sie die “Möglichkeit” dazu haben ..... und dafür sollten Sie schon bezahlen wie für alle anderen “Möglichkeiten” auch . Nochmal: Die Kirche ist eine von vielen “Möglichkeiten” und warum soll sie die einzig mögliche Ausnahme sein wenn ansonsten alles “Mögliche” bezahlt werden muss?!! Also mir scheint dass nicht die Kirche Sie, sondern Sie die Kirche zum Dhimmi machen und das geht nicht, zumindest nicht nach Kant….

Hans-Jörg Jacobsen / 20.05.2016

Antwort an Herrn Seiler: Meine Frau zahlt Kirchensteuer entsprechend Ihrem Einkommen. Ich zahle meinen Beitrag an den Humanistischen Verband. ZUSÄTZLICH lässt die Ev.Kirche 396€  “Besonderes Kichgeld”  einziehen, obwohl ich von dem Verein keinerlei Service erhalte und auch nicht will. Die dafür geschaffene Rechtsgrundlage ist bizarr, aber whl juristisch nicht zu ändern, sondern nur über eine öffentliche Debatte. Der andere Skandal ist das Gebaren der Landeskirche, die von mir verlangt, meine gesamte Steuererklärung zu offenbaren. Mit anderen Worten: Eine Organisation, der ich nicht angehöre und der ich sehr kritisch gegenüber stehe, erhält Einblick in all das, was ich steuerlich offenbaren muss. Für mich eine ungeheure Zumutung. Auch halte ich es für einen Skandal, dass der Kirche im Datenschutzrecht ein Privileg eingeräumt wird.

Harald Ennegut / 20.05.2016

Insgesamt ist der Artikel eine hübsche Stimmungsmache in der Echokammer, aber in Sachen Kirchgeld nicht sonderlich erhellend. Zum Einen ist es ja ganz nett, Nicht-Kirchenmitglieder mit Dhimmis zu vergleichen, aber das haut ja nicht so ganz hin. Wo ist die denn Schutzfunktion der christlichen Kirche? Heutzutage wird einem ja nur noch (Schutz-)Geld aus der Tasche gezogen. Zum Anderen ist es eh klar, dass die Begründung der Kirche für das besondere Kirchgeld nichts taugt, von dort bekommt man sowieso nur Falschdarstellungen. Da muss man schon selber schauen. Eine kurze Google-Suche hat die Seite https://kirchgeld-klage.info/  zu Tage gefördert. Die ist zwar weniger unterhaltsam als der o.a. Artikel, dafür aber deutlich informativer (leider auch umfangreich), bis hin zum Mustereinspruch. - Ergänzender Tipp : Der obige Hinweis von H. Ermel zur Getrenntveranlagung wird im Saldo fast immer teurer als das Kirchgeld. Ganz so schlicht geht das nicht, also aufpassen.

Andreas Rochow / 20.05.2016

Derlei Kirchengeld-Eintreiberei muss nachdenklich stimmen. Wenn der Staat sie erlaubt, fühlt sich die Kirche zu Wohlverhalten veranlasst, auf dass die Einnahmequellen nicht versiegen. Das erklärt, wieso sich EKD-Chef Bedford-Strohm aufführt, als sei er der Sprecher der Großen Koalition und habe einen dringenden Umerziehungsauftrag zu bewältigen, selbstverständlich mit höchstem Segen. Selbstverständlich entsteht durch den Betrieb einer Nachrichtenagentur (epd), eines Verlags (eva), einer illustrierten Wochenzeitung (chrismon) und eines kleinen Medienimperiums in Frankfurt (Gemeinschaftswerk der evangelischen Publizistik, gep) mit grossflächiger Performance in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein hoher Bedarf an Liquidität. Und es stimmt: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden nach dem Sozialgesetzbuch vergütet; in ihren Betrieb fließt kein Cent des “besonderen Kirchengeldes”. Es bleibt zu befürchten, dass die Kirche solange dieses unsägliche Kirchgeld von Nicht(mit)gliedern fordern darf, wie sie ihren Segen zum Einzug der öffentlich-rechtlichen Demokratieabgabe erteilt. Eine Hand wäscht die andere. Sitzen wir nicht alle in einem Boot?

Peter Maurer / 20.05.2016

Der Vergleich von Kirchgeldzahlern und Dhimmis ist ja nett,  und zeigt auch, dass Geld vor Moral etc . geht, damals wie heute. Aber ob das alles einen weiterbringt, ist eine andere Frage, zumal die Darstellung (und auch der eine oder andere Kommentar) nicht so ganz der Sachlage entspricht. - Es kommt bekanntlich nicht darauf an, die Welt zu interpretieren, sondern sie zu verändern. Nach 50 Jahren “Rechtsprechung” sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Das mit den Weltanschauungsgemeinschaften kann man inzwischen (außer in Bayern) vergessen. Bei besonderen Kirchgeld bleiben somit nur noch rechtliche Schritte, denn auf etwas anderes reagieren die Kirchen nicht, weil sie genau wissen , dass sie das besondere Kirchgeld zum Teil rechtswidrig erheben. D.h., entgegen der Vorgabe des BVerfG, wonach das besondere Kirchgeld nur vom einkommenslosen Kirchenmitglied erhoben werden darf.  Wer sich für Einspruch oder Klage gegen das besondere Kirchgeld interessiert, sollte danach googeln. Für Doppelverdiener scheint was möglich zu sein. Aber aufpassen, dass man keine kirchlichen Seiten erwischt, die sind voller Falschdarstellungen.

Michael Schulze / 20.05.2016

@Torsten Ermel: Ach so einfach ist das, klasse Tipp ;) Ist ja auch fair, wenn der Staat einem was schenkt, dann kann doch die Kirche auch ein bisschen was vom Kuchen abbekommen. Nicht.

Michael Schulze / 20.05.2016

@Marcel Seiler: Das Verfahren, das Sie als gerecht bezeichnen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1965 verboten (1 BvR 606/60, zum Thema Ehegattensplitting Abschnitt C I 2. a). Bis dahin wurde es in etwa so praktiziert. Folge dieses Urteils war genau das in diesem Artikel beschriebene besondere Kirchgeld, das sich ausschließlich gegen das Kirchenmitglied richtet. Wieso sollte es auch gerecht sein, zur Berechnung der Kirchensteuer das Einkommen eines Nichtmitglieds heranzuziehen?

Jürgen Fleischer / 20.05.2016

“Kirchen seit Jahrzehnten Milliardenbeträge vom Staat für Enteignungen von Kircheneigentum von vor über 200 Jahren.” Zu diesem Thema möchte ich auf einen Aspekt aufmerksam machen, der auch in dem verlinkten Artikel nicht deutlich wird. Der Staat zahlt nicht für die Enteignung sondern gleicht den Niesbrauch aus. Das sind die jährlichen Erträge aus den Ländereien, die von der Kirche für die die eigenen Bedürfnisse (also die Kosten für die religiöse Betreuung und den Bau und Unterhalt der Pfarrhäuser und Kirchen) verwendet wurden. Beispiel: Die Pfarrei erbt einen Acker. Der Ertrag des Ackers (Ernte und/oder Pacht) kommt der Pfarrei zu gute. Das ist im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 geregelt. (Hat mit der Kirchensteuer nichts zu tun.) Es gibt zwei Möglichkeiten dies aufzulösen: 1. Die entschädigungslose Enteignung der Kirchen. Ist wohl in unserem Rechtsstaat nicht machbar. 2. Die Ablösung der Nießbrauchzahlung durch eine einmalige Entschädigungszahlung für die enteigneten Ländereien, nach den heute geltenden Rechtsgrundsätzen. Davor schreckt der Staat wegen der Größenordnung zurück. Durch den Reichsdeputationshauptschluss bekamen ca.95.000km² Kirchenland einen neuen Herrscher oder Eigentümer. Das sind ca. 27%  der heutigen Fläche des Bundesgebietes von 357.050km². Das Zögern des Staates dieses “heiße Eisen anzufassen kann ich verstehen. Die Katholische Kirche hat mehrfach zu verstehen gegeben, dass sie bereit sei, dazu Verhandlungen aufzunehmen.  

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