Genau so ist es, Frau Sievers, deshalb wiederhole ich das, was Sie hier so trefflich zum Gedenken formuliert haben: “Fehlerhafte Abrechnung: Keine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen! Die Anpassung von Vorauszahlungen setzt eine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung voraus. BGH, Urteil vom 15.05.2012 – VIII ZR 246/11 vorhergehend: LG Bautzen, 22.07.2011 - 1 S 95/10 BGB § 560 Abs. 4 Problem/Sachverhalt Nach § 560 Abs. 4 BGB kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH (IMR 2010, 130) setzt die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen nur eine formell richtige Abrechnung voraus; auf die inhaltliche Richtigkeit soll es nicht ankommen. Die Entscheidung ist in der Literatur auf Kritik gestoßen (Langenberg, in: Schmidt-Futterer, § 560 BGB Rz. 44; Lammel, WuM 2008, 210, 211). Der BGH hat sich erneut mit der Rechtsfrage befasst. Entscheidung Der BGH führt aus, dass er an seiner bisherigen Auffassung nicht festhalte. Maßgeblich hierfür sind im Wesentlichen zwei Erwägungen. Zum einen verlange der Gesetzeszweck “eine möglichst realistische Bemessung der Vorauszahlungen”. Dieser Zweck sei nur zu erreichen, wenn die Vorauszahlungen nach einem sachlich zutreffenden Abrechnungsergebnis bemessen werden. Zum anderen sei zu bedenken, dass dem Vermieter eine Pflichtverletzung zur Last fällt, wenn er eine inhaltlich fehlerhafte Abrechnung erteile. Aus dieser Pflichtverletzung dürfe der Vermieter keine Vorteile ziehen; deshalb könne es nicht hingenommen werden, dass eine inhaltlich fehlerhafte Abrechnung zu einer Erhöhung der Vorauszahlungen führe.”
Darf ich ergänzen: 2004 Kopftuchdebatte 2014 Vollkörperschleier Fahren sie mal z.B. in die gutbürgerlichen Berliner Bezirke nach Steglitz, Charlottenburg. Noch nie habe ich so viele schwarz-verhüllte Frauen gesehen, einige davon waren nur mit Sehschlitzen durch die Gegend gelaufen. Früher hatten wir ja noch die Kopftuchdebatte, aber wie es scheint war das nur der Steigbügel gewesen für die Vollkörperverhüllung. Ich weiß nicht wie es in Kreuzberg, Neukölln und Wedding aussieht, aber ich fühlte mich in kurzen Momenten wahrlich fremd auf der Schlossstraße. Wir haben ehrlich gesagt ein selbst verursachtes Problem in Europa. Die Radikalisierung in den mohammedanischen Communities schreitet weiter voran. Man denke nur, dass eine Menge der IS Kämpfer in Iraq und Syrien Jungmänner (teilweise konvertiert) aus Europa kommen tut und morgen aber kommen diese militärisch für den Guerilla-Kampf gut ausgebildeten Jungmänner mit Vollbart wieder zurück in ihre europäischen Heimatländer, im Gepäck ein Gesellenbrief der IHK (IS Halsabschneider Kammer). Arbeitslos, radikalisiert und frustriert werden sie dann ihre Mordlust und erlerntes Terrorhandwerk in Europa fortführen.
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