Die Fakten: 1700 Meter Flughöhe, Orange-Blaue Farbe, vier Rotoren. So viel ist bekannt über die Drohne, die einen Beinahe-Zusammenstoß mit einem Airbus in der Nähe von München provoziert hat. Die Presse muss das natürlich illustrieren! Und was liegt da näher, als ein Modell des Marktführers DJI in den Presseartikeln herzunehmen, es in ein Bild mit einem Flugzeug hinein zu montieren und so auf die allgemeinen Gefahren dieser frei verkäuflichen Fluggeräte hinzuweisen. Natürlich dürfen auch Verweise auf die amerikanische Drohnentechnik und deren militärische Nutzung nicht fehlen, Drohnen sind schließlich böse, was wohl beim uninformierten Leser evozieren soll, dass deutsche Jagdpächter ihre Flinten bald Drohnen „made in China“ anvertrauen könnten – wäre doch möglich…
Wohl kaum! Drohnen, die man in Deutschland frei und ohne „Waffenschein“ kaufen kann, sind prinzipiell nicht in der Lage, den unregulierten Luftraum zu verlassen. Mehr als 500-600 Meter Höhe sind also nicht mal theoretisch drin. Das Bios der Drohnen regeln schon sehr viel früher ab, etwa bei 120-130 Meter über dem Aufstiegspunkt ist Ende der Fahnenstange. Das gescholtene Modell hat eine maximale Steigleistung von 6 Metern pro Sekunde, würde also fünf Minuten brauchen, um dem Airbus auf Augenhöhe zu begegnen – wie gesagt, theoretisch. Diese Anstrengung würde dem Akku fast die Hälfte seiner Energie entziehen, was es für den Rückflug eng werden ließe. Auch nur theoretisch, versteht sich.
Wie es eine handelsübliche Hobby-Drohne also auf 1700 Meter Flughöhe geschafft haben soll, ist mir ein Rätsel – es sei denn, der Drohnenpilot stand auf dem Gipfel eines 1600 Meter hohen Berges, den es meines Wissens im Umkreis von 30 km um München aber nicht gibt. In dem Fall wäre der Drohnenlenker dem Airbus-Piloten aber sicher ebenso auffällig gewesen, wie die Drohne selbst – beide hätten sich zuwinken können.
Absturzgefährdet ist die Berichterstattung über Drohnen
Meiner Meinung nach wurde der Vorfall also entweder durch jemanden verursacht, der sein Fluggerät auf kriminelle Art und Weise manipuliert hat und für den der Rückweg des Gerätes keine Überlegung wert war, oder es handelte sich eben doch nicht um eine „Hobby-Drohne“, was den Artikel der Süddeutschen ziemlich lächerlich erscheinen lassen würde. Das klingt alles sehr bedenklich und ist es sicherlich auch. Aber nicht deshalb, weil sich diese Drohnen zu tausenden in den Händen von geisteskranken Hobby-Piloten befinden, sondern deshalb, weil die Luftraumüberwachung für derart kleine Objekte offensichtlich mangelhaft ist.
Die Verschärfung der Gesetze – etwas typisch deutsches also, wenn es um eine veränderte Gefahrenlage geht – wird in dem Fall also nichts bringen, denn ein derartiger gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr ist bereits heute verboten und wird hart geahndet.
Vielleicht wäre es aber an der Zeit für die Ergänzung des Presserechts, um für Suggestionen der Art, wie sie die Süddeutsche Zeitung in ihrem Artikel anstellte, eine Flugerlaubnis zu verlangen, oder sie aber deutlich als Ironie bzw „Räuberpistole“ zu kennzeichnen.
Zuerst erschienen auf Roger Letschs Blog Unbesorgt hier