Eva Ziessler / 30.04.2016 / 06:29 / Foto: Stefan Klinkigt / 7 / Seite ausdrucken

Keine Meinungsfreiheit, keine Visafreiheit? Sollen die Türken doppelt bestraft werden?

Und es erhob sich ein großes Geschrei: Es darf keine Visafreiheit für die Türkei geben! Wenn die EU der Forderung der Türkei nach Visafreiheit ab Juni dieses Jahres nachkäme, dann würde man sich einem Erpressungsversuch beugen, weil die Türkei damit droht, sonst den sogenannten Flüchtlingsdeal platzen – nämlich die “Rücknahme” aller Flüchtlinge durch die Türkei, die es jetzt noch nach Griechenland schaffen. Und dieses Erpressungspotential, so heißt es, besteht, obwohl doch die Türkei noch weit davon entfernt ist, sämtliche Bedingungen zu erfüllen, die nach dem Wunsch der EU Voraussetzung für die Visafreiheit sind. Einer dieser Punkte ist die Garantie der Meinungs- und Pressefreiheit durch den türkischen Staat in der Türkei. Mit anderen Worten: Wenn und solange die Türkei die Meinungs- und Pressefreiheit im eigenen Land nicht in vollem Umfang gewährleistet, darf die Türkei auch nicht durch Visafreiheit belohnt werden.

So zu argumentieren ist nun aber eine ganz böse Sache. Das Argument funktioniert allenfalls scheinbar und nur deshalb, weil „die Türkei“ hier für zwei verschiedene Dinge steht – einmal für den tatsächlichen Inhaber der Staatsmacht in der Türkei, und einmal für jeden einzelnen Türken, also alle türkischen Staatsbürger. Redet man in beiden Fällen von “der Türkei”, dann zeigt man nur, dass man nicht verstanden hat (oder nicht verstehen will), wer hier eigentlich Opfer und wer Täter ist; wer belohnt und wer bestraft werden soll.

Die Visumsfreiheit wird eben nicht dem türkischen Staat gewährt, sondern dem einzelnen türkischen Staatsbürger, der sich sehr darüber freuen wird aber überhaupt nicht verstehen könnte, wieso ihm denn die Reise in die EU ohne Visum verboten bleiben sollte, WEIL er das Pech hat, in einem Land zu leben, dessen Staatsmacht ihm schon seine Meinungs- und Pressefreiheit einschränkt statt sie zu garantieren. Das sähe er – mit Recht – als doppelte Bestrafung seiner Person an.

Hier ein Überblick über die 72(!) Kriterien, die von der EU als Bedingungen für die Gewährung der Visafreiheit aufgestellt wurden.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Eva Ziesslers Blog hier.

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Leserpost

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Heinz Jaskolla / 30.04.2016

Frau Zissler spricht von “scheinbaren Argumenten”, begeht aber selbst zwei gravierende Denkfehler: a) Die Erteilung von Visafreiheit ist eine Vergünstigung - der Normalzustand ist die Notwendigkeit von Visa bei der Einreise. Insofern ist also der Übergang von Visapflicht zu Visafreiheit eine “Belohnung”, die Beibehaltung des Ist-Zustandes also keine “Bestrafung”.  Sie kehrt im Dienste des gewünschten Effektes (erinnernd an Schopenhauers eristische Dialektik) die Begriffe um. Geschieht dies bewußt, könnte man das Agitprop nennen. Verallgemeinert man das Argument, müßte Bürgern von Staaten ohne Meinungsfreiheit generell Visafreiheit gewährt werden, um eine “Doppelbestrafung” zu vermeiden. Eine groteske Argumentation. b) Die Visafreiheit wird mitnichten dem einzelnen Bürger erteilt: sonst müßte die Erteilung ja von den Eigenschaften des Bürgers abhängig gemacht werden, d.h. eine Individual-Prüfung vorgenommen werden. Visafreiheit für “die Türkei” bedeutet aber, dass diese Freiheit kollektiv, und zwar bezüglich der Eigenschaft, Staatsbürger der Türkei zu sein, erteilt wird, d.h. durchaus korrekt “der Türkei” gewährt wird. 

Gisela Tiedt / 30.04.2016

Welch überzeugende Argumentation.  Ab sofort muss es Visafreiheit für alle Menschen aus nicht demokratischen Staaten geben, einschließlich solchen wie Nordkorea. Sonst würden die ja alle doppelt, dreifach, zehnfach bestraft.

Thomas Bode / 30.04.2016

Kleiner Denkfehler: Ein Sonderrecht, wie Visafreiheit, nicht zu gewähren ist keine “Bestrafung”. Daher kann man so nicht argumentieren um Visafreiheit durchzusetzen. Es gibt keinerlei Anspruch auf rechtliche oder finanzielle Vergünstigungen, egal ob Ukrainer,  Türken oder Nepalesen, deren Nicht-Erfüllung auch nur ansatzweise als “Bestrafung” zu werten sei. Allein angesichts der absehbaren negativen Folgen für Deutschland ist die Argumentation für Visafreiheit übrigens falsch.

Alois Brummeister / 30.04.2016

“Die Visumsfreiheit wird eben nicht dem türkischen Staat gewährt, sondern dem einzelnen türkischen Staatsbürger…” Und dieser Staatsbürger hat den türkischen Staat gewählt und vertritt somit auch die Prinzipien des türkischen Staates. Dank Visumsfreiheit kann Erdogan dann fröhlich seine loyalen Staatsbürger in die EU exportieren, die dann dort fröhlich seine islamistischen Werte verbreiten dürfen. Solange türkische Bürger einen Autokraten wählen, sind sie sehr wohl für den islamistischen Kurs der türkischen Regierung mitverantwortlich. Was auch gern ausgeblendet wird, auch unter deutschen Türken gibt es mehr Erdogan-Anhänger denn Gegner.

Ahmad Sezer / 30.04.2016

Die Argumentation der Autorin ist nicht schlüssig.  Die Einschränkung der Pressefreiheit in der Türkei gilt im wesentlichen für zwei Punkte: Beleidigung des Präsidenten als Vetreter der Türkei, und Beleidigung des Islam. Beide Punkte treffen in der türkischen Bevölkerung auf überwältigende Zustimmung.  Die Türken und die Türkei stehen also keineswegs für zwei verschiedene Dinge.  Zumindest nicht in diesem Fall.  

Andreas Horn / 30.04.2016

Und nun? Das ist eben das Pech eines unmündigen Bürgers. Jeder Einzelne hat die Pflicht, ob in der Türkei oder in Deutschland, Verhältnisse zu ändern, die ihn in seinen Rechten einschränken. Wenn er alles stoisch über sich ergehen läßt, hat er die Verhältnisse, die er nicht zu ändern wünscht.

Jürgen Fleischer / 30.04.2016

Meines Erachtens gibt es einen Roten Faden in der Politik Erdogans: Die Errichtung der Großtürkei. Durch Aufruhr und Kriege ist die Expansionsmöglichkeit nach Osten derzeit stark eingeschränkt. Trotzdem behält Erdogan auch in Richtung Syrien “den Fuß in der Tür”. Nach einer Pause hat er nun wieder “Fahrt” in Richtung Westen aufgenommen: Aufnahme in die EU. Gut kann ich mich noch erinnern, wie er auf einer Wahlveranstaltung in Köln, seine “lieben Landsleute” begrüßt hat. Was würde wohl passieren, wenn Merkel Wahlkampf in der Türkei machen würde? (Das Olympiastadion in Berlin wurde zum Wahlbüro für die türkischen Präsidentschaftswahlen.) Erdogan möchte Deutschland zu einer “Provinz” der Türkei machen. Den anderen EU-Ländern kann die Visafreiheit herzlich gleichgültig sein. Das bevorzugte Ziel der Türken ist Deutschland.  Leider werden sie nicht nur als Urlauber kommen. In der deutschen Bevölkerung gibt es wohl eine starke Abneigung gegen die Visafreiheit, weil sich nicht alle hier lebenden Türken beliebt gemacht haben. In Berlin sei nur Kreuzberg und Neukölln genannt. Wenn nur die “Guten” mit lauteren Absichten kämen, würden sie hier genau so herzlich willkommen geheißen wie die Deutschen in Antalya. Den im SPIEGEL genannten “Snap-Back-Mechanismus”, der die Visafreiheit aussetzen soll, halte ich für eine Chimäre, eine Spiegelfechterei, die in der Praxis nicht umsetzbar sein wird. Die EU sollte die verbleibende Zeit intensiv nutzen um die Grenze Griechenland - Türkei dicht zu machen. Nur so kann sich die EU aus der Umklammerung Erdogans befreien. Der Hinweis auf die Leid tragende Bevölkerung der Türkei greift m.E. nicht. Jede Bevölkerung, egal in welchem Staat, muss die Ergebnisse des Regierungshandelns der jeweiligen Regierung aushalten, erleiden. Da gibt es nur eine Möglichkeit: Eine andere Regierung wählen. Unsere Regierung kann nicht die Not der Türken zu Lasten der Interessen der eigenen Bürger lindern.      

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