Peter Grimm / 23.01.2018 / 17:00 / 11 / Seite ausdrucken

Kein Zweifel an den 13 Jahren?

Es gibt Meldungen, die hinterlassen einen sprachlos, weil man doch glauben will, dass so etwas nicht möglich ist. Leider hält man inzwischen diese Nachricht für vollkommen glaubhaft:

Eine verhinderte Altersfeststellung eines minderjährigen Flüchtlings sorgt für Ärger. Wie eine Recherche der „Bild am Sonntag“ ergab, soll ein angeblich 13-jähriger (und damit strafunmündiger) Afghane die 4-jährige Tochter seiner Berliner Pflegefamilie missbraucht haben.

Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, obwohl das Landeskriminalamt Zweifel an der Altersangabe äußerte und ein Altersgutachten gefordert hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft wies die Bitte des LKA ohne Begründung ab und stellte das Ermittlungsverfahren im Dezember ein.

Nach Angaben der „Bild am Sonntag“ soll sich der Fall am 25. Juli 2017 ereignet haben. Bei einer medizinischen Untersuchung in einem Berliner Krankenhaus sei der „dringende Verdacht auf (…) sexuellen Missbrauch“ festgestellt worden.

Als 13-Jähriger wäre der junge Afghane in Deutschland strafunmündig, denn die Altersgrenze liegt bekanntlich bei 14 Jahren. Was treibt nun eine Staatsanwaltschaft dazu, die Altersfeststellung zu verweigern, wenn die ermittelnden Polizeibeamten ernste Zweifel an den Angaben des Zuwanderers haben? Ist es jener Schlendrian, der es im heutigen Deutschland auch möglich machte, dass man einen Terrorverdächtigen trotz einschlägiger Warnungen unter 14 Identitäten nahezu unbehelligt in Freiheit ließ, bis er endlich seinen geplanten Anschlag verwirklicht hat? Oder hat sich da jemand in einer vollkommen überlasteten Staatsanwaltschaft nur nicht die Möglichkeit kaputtmachen lassen wollen, das Verfahren einzustellen, um es schnell zu erledigen? Es bleibt Spekulation. Gewiss ist nur das Gefühl, dass eine zusammengesparte Justiz den stetig steigenden Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann. Wer soll da noch Vertrauen in die Durchsetzung des Rechts durch den Staat haben?

Eine Antwort gibt es in der Meldung nur auf die konkrete Frage, was aus dem angeblich strafunmündigen afghanischen Jungen wurde:

Nach Recherchen der Zeitung ist der Tatverdächtige mittlerweile nach Schweden geflohen und lebt dort unter einer neuen Identität.

Dieser Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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Leserpost

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Andreas Bitz / 23.01.2018

Die aus anderen Fällen namentlich bekannte Staatsanwältin (Fall Gina-Lisa Lohfink) unterliegt der Weisung des hinlänglich verrufenen grünen Berliner Justizsenators. Noch Fragen? In der Familie war wohl noch ein weiterer jugendlicher Migrant untergebracht, er hat (wie wohl weitere aus diesem Kulturkreis) den verniedlicht als “Doktorspielen” bezeichneten Taten beigewohnt. Was passiert mit den Beobachtern / Mitwirkenden? Und haben die Betreuer ihre Aufgaben wahrgenommen? Und kann es sein, daß die neue Identität durch das BAMF beschafft wurde?

Sven Kuchary / 23.01.2018

Tipp: Die Eltern können ihre Tochter privatrechtlich auf Schadensersatz klagen lassen, nach § 823 I BGB (Körperverletzung). Hier gibt es anders als im Strafrecht keine scharfe Altersgrenze, der Schädiger muss lediglich reif genug sein, das Unrecht der Tat zu erkennen. Bei eigener Klage ist die Staatsanwaltschaft nicht mit im Spiel und kann nicht das Verfahren einstellen.

Christian Koch / 23.01.2018

Wurde schon Anzeige gegen den Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt erstattet? Und wenn ja, was ist daraus geworden?

Ralf-Friedrich Noske / 23.01.2018

Die Gastgeberfamilie sollte Strafanzeige gegen den Staatsanwalt erstatten. Wegen Strafvereitelung im Amt. Gleich danaxh sollten sich die Eltern des armen Kindes auf ihren Geisteszustand untersuchen lassen. Im Jahre 2018 kann sich wohl niemand mehr damit heraus reden, dass er nicht um die Gefahren wusste. Unglaublich, dass Eltern ihre Kinder ungestraft solchen Gefahren aussetzen dürfen. Vielelicht tröstet es die Eltern, gute Menschen zu sein. Gut und verantwortungslos. Und so gutgläubig, dass sie selbst noch jetzt daran glauben, dass der Täter erst 13 ist. Wahrscheinlich haben die Eltern die forensische Altersbestimmung selbst verhindert und dem Täter noch ein Schnittchen für die Flucht geschmiert.

Rolf Menzen / 23.01.2018

Handelt es sich hierbei nicht um Strafvereitelung im Amt?

Gottfried Meier / 23.01.2018

Wer zieht solche Staatsanwälte zur Rechenschaft?

Ingo Richter / 23.01.2018

Unglaublich, wieder eimal ein Vollversagen unserer Justiz. Ich bin sprachlos.

Wilhelm Sacker / 23.01.2018

Nach dem “langen Marsch durch die Instanzen” sitzen inzwischen überall an den Hebeln der Macht zahlreiche Alt-68er, die unsere Gesellschaftsordnung ablehnen. Wie lange geht das noch so weiter? Unglaubliche Zustände! Wir beantragen Asyl in Österreich…..

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