Peter Grimm / 27.09.2016 / 17:32 / Foto: Marc St. Gil / 15 / Seite ausdrucken

Kein Schutz für die unislamische Liebe?

Eine junge Frau verliebt sich in Deutschland in einen Mann. Der Mann hat nicht den gleichen Glauben wie die Familie der Frau und auch nicht die gleiche ethnische Herkunft. Das sollte eigentlich hierzulande im 21. Jahrhundert kein Problem sein. Nur leider importieren wir gerade verstärkt die Sitten und Bräuche früherer Jahrhunderte. Und wenn sich eine junge Frau arabischer Abstammung aus einer muslimischen Familie in einen „Ungläubigen“ und Nicht-Araber verliebt – was in einem nichtarabischen Land mit „ungläubiger“ Mehrheit nichts Außergewöhnliches sein sollte – dann geht der Vater der jungen Frau mit Todesdrohungen und Gewalt gegen die Liebenden vor, weil er denkt, seine Religion schreibt ihm das vor. Darin kann er sich sogar von den Muslim-Verbänden in Deutschland bestätigt fühlen, die die Bundesregierung für Stützen der Gesellschaft hält.  Der entsprechende Fall, der dieser Tage vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt wurde, spielt in Fürstenwalde bei Berlin.

Der Gerichtsberichterstatter schreibt:

„Laut Anklage sollen beide Eltern im Mai 2014 in Fürstenwalde ihre Tochter und deren Freund mit dem Tod bedroht haben, weil sie ihre Beziehung zu dem weder arabischen noch muslimischen Mann ablehnten. Es kam zu Handgreiflichkeiten, bei denen der Vater mit einem Kantholz auf den Freund der Tochter losging. Das Mädchen soll gewürgt worden sein. Eine Verabredung zu einem Tötungsverbrechen ließ sich vor Gericht nicht nachweisen, so die Sprecherin.“

Was heißt das konkret? Die Mutter muss 1800 Euro und der Vater 1500 Euro Geldstrafe wegen versuchter Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zahlen. Reichlich billig, aber Gewalt, die mit der Einhaltung islamischer Glaubenslehren begründet wird, stößt offenbar auf rücksichtsvolles Verständnis. Kein Wunder, denn das Verbot der „Mischehe“ vertreten ja auch die Muslimverbände, die die Bundesregierung inzwischen als Partner in der Deutschen Islamkonferenz hofiert und mit denen manche Landesregierung Staatsverträge geschlossen hat, um ihnen u.a. den Weg zur Mitbestimmung bei Lehrplänen für islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu ebnen. Heute feierte die Islamkonferenz, bei der diese konservativen Islamverbände den Ton angeben,  gerade zehnjähriges Jubiläum.

Einer muslimischen Frau ist auch in Deutschland keine Beziehung zu einem ungläubigen Mann gestattet

Da ist beispielsweise der Zentralrat der Muslime mit seinem medienpräsenten Vorsitzenden Aiman Mazyek. Der erklärt ganz klar, dass der muslimischen Frau keine Beziehung zu einem ungläubigen Mann gestattet ist. Zu „Mischehen“ hat Mazyeks Verband klare Regeln aufgestellt: Ein Mann darf zwar eine Nicht-Muslimin heiraten, aber nur unter einer Bedingung: „Die Kinder einer Mischehe zwischen einem Muslim und einer Jüdin, Christin und Muslima müssen islamisch erzogen werden.“ Frauen die weder Jüdin, Christin oder Muslima sind kommen für eine Paarung nicht in Frage.

Muslimische Frauen dürfen nach Mazyek nur unter Glaubensbrüdern auf Partnersuche gehen:

„Der Islam unterstützt nicht die Ehe einer muslimischen Frau mit einem Nicht-Muslim. Die Frau stünde in diesem Falle nicht mehr unter dem Schutz des Islam und ihre freie Religionsausübung sowie ihre Rechte in der Ehe (wie zum Beispiel die Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners) sind nicht gewährleistet. Da der Mann nicht zur islamischen Gemeinschaft gehört, ist es auch nicht möglich ihm jegliche Pflichten aufzuerlegen, die es in seiner Religion möglicherweise nicht gibt.“

Wer solche Regeln aufstellt und propagiert, der muss sich nicht wundern, wenn Muslime darin bestärkt werden, diese entsprechend ihrer Heimattradition durchzusetzen. Wer diejenigen, die solche Regeln aufstellen, ohne Not als offizielle Gesprächspartner hofiert und sogar noch finanziell fördert, damit sie sich um „Flüchtlinge“ kümmern, unterstützt den Geist, der hinter solchen Gewalttaten gegen ein unislamisch liebendes Paar steckt. Das rücksichtsvoll milde Urteil tut ein Übriges.

Und die Opfer? Die unislamisch Liebenden sind nun in Deutschland in Gefahr. Das junge Paar lebt seit dem Vorfall in einem Zeugenschutzprogramm. Die Opfer müssen sich also verstecken und die Täter kommen frei. Hätten sie im Sinne einer anderen Ideologie zugeschlagen, wären sie wahrscheinlich nicht so billig davongekommen.

Quelle: Rundschau-online

Die zitierten Aussagen des Zentralrats der Muslime finden Sie hier.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Peter Grimms Blog Sichtplatz hier

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Leserpost

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Thorsten Retzlaff / 29.09.2016

In den Medien wird jeden Tag über Fremdenhass gesprochen. Dies ist auch völlig inakzeptabel. Aber es gibt immer mehr Hass gegen die einheimische Bevölkerung! Und niemand stört sich daran! Über Jahrhunderte haben die Leute in Europa für die Freiheiten gekämpft, die wir heute haben. In Bayern wurde noch 1789 die letzte Hexe gefoltert und verbrannt, weil die Kirche die Aufklärung und den Humanismus verhindern wollte. Millionen sind im Widerstand gegen Hitler gestorben. Wenn der Zentralrat der Muslime in Deutschland meint, Mischehen gehören verboten, dann ist das Faschismus in grün. Das gleiche Geschwätz hatten wir unter Adolf schon 1933. Gebildete und weltoffene Menschen sind willkommen, Personen die das Grundgesetz ablehnen, haben in meiner Heimat nichts verloren.

Bernhard Freiling / 29.09.2016

Zu diesem Thema könnte man sich die Finger wund schreiben. Fakt bleibt:  Mit gläubigen Moslems importieren wir die schlimmsten Rassisten, die man sich vorstellen kann. Deren Rassismus bezieht sich wenig auf die ethnische Herkunft. Er ist ein Rundumschlag auf rd. 5,7 Milliarden Menschen. Nämlich auf alle, die der großen Friedensreligion nicht angehören.  Das wirklich Unglaubliche ist, daß Alle, die dieses Problem beim Namen nennen, als Rassisten verunglimpft werden. Verkehrte Welt!

JF Lupus / 28.09.2016

Der Islam geht zu Deutschland. Aber wenn das so weiter geht, gehöre ich bald nicht mehr zu Deutschland.

Claus Theis / 28.09.2016

Wir halten diese Entwicklung nicht mehr auf. Mal sehen, wie lange wir sie noch kritisieren dürfen.

Christoph Eschenbach / 28.09.2016

Was nehme ich aus dem Artikel mit: 1. Körperverletzender Rassismus wird nicht zwingender Weise hart bestraft. Er ist auch nicht unbedingt ein Grund für größere mediale Aufmerksamkeit. 2. Regierung, Parteien und (Leit/d-)Medien kämpfen Hand in Hand mit Rassisten gegen tatsächliche und angebliche Rassisten.  Und dann verstehen sie nicht, das es zunehmend Wähler gibt die sie nicht verstehen? Verstand und Logik scheint ihnen ähnlich fremd zu sein wie viele ihrer Bürger.

Alexander Rostert / 28.09.2016

“Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten.” § 1 Abs. 1 des “Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre” vom 15. September 1935

Ralf Klein / 28.09.2016

Dauernd versucht man den Forderungen der Moslems in Deutschland nachzukommen,weil unser Gesetz dies angeblich so vorsieht. Wenn man das erkennt,dass wir Opfer unserer eigenen Gesetze werden,dann ist es nur logisch,dass man die Gesetze zum Schutz unserer Werte ändert !!!!

Rudy Tellert / 28.09.2016

Mit der Logik, das die Nachkommen von Muslimen auf jeden Fall Muslime (per Geburt) sind und ein “austreten” nach Islamischer Lehre nicht möglich ist, wird spätestens nach einigen Generationen aus Multikulti ein Monokulti nach Islamischer Lehre. Je höher die Anzahl der Kinder, um so schneller geht dieser Vorgang. Spätestens wenn die Muslime in der Mehrheit sind, wird, wie in über 50 Staaten der Welt, die Gesetzgebung dieses Landes dafür sorgen, dass es noch schneller geht.

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