Ansgar Neuhof / 17.02.2017 / 06:10 / Foto: Tomaschoff / 13 / Seite ausdrucken

„Kampf gegen rechts“: Gewinne, Bilanztricks und Bürgschaften

Eine der bekanntesten Organisationen im sogenannten Kampf gegen rechts ist die Amadeu Antonio Stiftung. Dass sie zuweilen recht freizügig und ohne sich der Mühe einer gründlichen Recherche zu unterziehen Unverdächtige in die Extremisten-Ecke rückt, hat ihren Ruf etwas ramponiert. Hinzu kommen Unklarheiten in den Finanzen sowie die Stasi-Vergangenheit ihrer Vorsitzenden Anetta Kahane, wegen der die Stiftung immer wieder in die Kritik gerät. Siehe beispielsweise hier und hier und hier.

Jetzt hat die Amadeu Antonio Stiftung die Bilanz und Ergebnisrechnung für 2015 veröffentlicht. Demnach konnte die Stiftung ihre Rücklagen und ihren Gewinn weiter steigern. Der Überschuss der Spenden und Zuschüsse über die Aufwendungen für den Stiftungszweck (Projektausgaben) betrug 255.310 Euro. Bereits in den Jahren 2011 bis 2014 hatten die Einnahmen aus Spenden und Zuschüssen die Aufwendungen für den Stiftungszweck um ca. 600.000 Euro überstiegen. Trotz dieser Überschüsse sprudeln die öffentlichen Zuschüsse ungebremst weiter, werden also die den Steuerzahlern abgenötigten Gelder weiter auf die Stiftung umverteilt.

Gewinne und Geld-Rücklagen durch den „Kampf gegen rechts“

Der verbleibende Gewinn für 2015 nach Abzug aller weiteren Kosten betrug immerhin 66.090 Euro. Das ergibt eine Rendite von 17,39 Prozent auf das Stiftungskapital per 1. Januar 2015 (bzw. 13,1 Prozent auf das bis zum 31. Dezember 2015 erhöhte Stiftungskapital). Und das natürlich steuerfrei. Bei einem nicht steuerbefreiten Unternehmen mit ca. 30 Prozent Ertragsteuerbelastung entspräche das einer Vorsteuerrendite von ca. 24,8 Prozent bzw. 18,7 Prozent. Insgesamt ca. 1,35 Mio. Euro Rücklagen und Gewinnvortrag hat die Stiftung somit mittlerweile aus Zuschüssen und Spendengeldern angehäuft, zusammen mit dem Stiftungskapital verfügt die Stiftung zum 31. Dezember 2015 über ca. 1,85 Mio. Euro Eigenkapital. 

Sprudelnde Gewinne sowie hohe Rücklagen und dazu trotz üppiger Überschüsse neue Finanzierungszusagen von staatlichen Stellen, wie dem Bundesfamilienministerium, bis 2019 – rosiger könnten die Aussichten kaum sein. Hervorragende Kontakte zu Wirtschaft, Medien und Politik sorgen zudem für ein gewogenes Umfeld, und wenn sie wollte, dann könnte die Stiftung ihr Geschäftsfeld stetig vergrößern, indem sie mit ihrer eigenen Arbeit die gesellschaftliche Stimmung weiter anheizt.

Das darf man den „Engagierten“ gegen rechts vielleicht nicht unterstellen, allerdings ist es schon ein schwer auflösbarer Widerspruch, dass der Kampf gegen rechts nur so lange lukrativ ist, solange er nicht gewonnen wird. Träte dieser Erfolgsfall ein, wäre die Arbeit weitgehend getan und die Zuwendungen würden spärlicher fließen. Also hilft nur der Misserfolg, um - vermeintlich - unentbehrlich zu bleiben.

Doch die neuen Zahlen der Amadeu Antonio Stiftung für 2015 zeigen auch Ungereimtheiten. Das Vermögen der Stiftung setzt sich neben Bankguthaben von ca. 580.000 Euro im Wesentlichen aus Wertpapieren des Anlagevermögens (also langfristig gehaltenen Wertpapieren) von ca. 1,3 Mio. Euro zusammen. Besonders ertragreich angelegt ist dieses Vermögen aber wohl nicht. Nur 23.000 Euro an sonstigen Einnahmen hat die Stiftung ausgewiesen. Hierzu können nicht nur etwaige Zins- und Dividendeneinnahmen aus Wertpapieren, sondern ggf. auch Einnahmen aus Veranstaltungen, Bücherverkäufen usw. zählen. Was zudem auffällt, ist der hohe Betrag von 85.597 Euro an Schuldzinsen und ähnlichen Aufwendungen in 2015, nachdem im Vorjahr gerade einmal 633 Euro angefallen waren. Angesichts des Umstands, dass einerseits ein hohes Vermögen und andererseits keine nennenswerten Verbindlichkeiten vorhanden sind, ist nicht verständlich, warum die Stiftung in dieser erheblichen Höhe Schuldzinsen bzw. ähnliche Aufwendungen zahlt.

Neue Ungereimtheiten in der Stiftungs-Bilanz

Was macht man nun mit so viel Vermögen, außer es in Wertpapieren anzulegen? Bereits an früherer Stelle (siehe hier) war darauf hingewiesen worden, dass in den Bilanzen der Stiftung seit mindestens 2008 die Position „Sonstige Ausleihungen“ in Höhe von 432.000 Euro enthalten war. Ausleihungen sind üblicherweise Darlehen. An welche Person oder Organisation zu welchem Zweck diese Ausleihungen getätigt wurden, darüber schweigt die Amadeu Antonio Stiftung beharrlich. Jetzt kommt eine neue Ungereimtheit hinzu. In der Bilanz von 2015 ist diese Position nicht mehr enthalten. Das könnte bedeuten, dass in 2015 eine Rückzahlung an die Stiftung erfolgt sei. Doch das Verwunderliche daran: In der Bilanz für 2015 ist die Position „Sonstige Ausleihungen“ nicht nur zum 31 Dezember2015 weggefallen, sondern auch der Vorjahreswert zum 31. Dezember 2014 (in der Bilanz 2015 werden die Vorjahreszahlen zum Vergleich mit genannt) ist nicht mehr vorhanden, obgleich er in der Bilanz für 2014 enthalten ist. Der 2014er-Vorjahreswert für die Ausleihungen wurde in der Bilanz 2015 auf einmal der Position Wertpapiere hinzugerechnet. Ob dies geschah, um einen schwerwiegenden Fehler in den Vorjahresbilanzen zu kaschieren oder ob hier eine Bilanzposition in einer anderen „versteckt“ wird, ist nicht ersichtlich.

Aufgrund dieses Bilanz-Tricks ist es jedenfalls nun nicht mehr möglich zu erkennen, was mit den  Ausleihungen der Jahre 2008 bis 2014 geschehen ist und ob sie noch fortbestehen. Diese Art der Bilanzierung ist mit dem Prinzip der Bilanzkontinuität nicht vereinbar. Dieses Prinzip besagt unter anderem, dass Bilanzen in aufeinanderfolgenden Jahresabschlüssen die gleiche Gliederung aufweisen müssen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. Man muss also erkennen können, wie sich eine Bilanzposition entwickelt. Das ist bei der Bilanz der Amadeu Antonio Stiftung für 2015 nicht der Fall. Dass dieses Prinzip zur Beseitigung schwerwiegender Mängel der Vorjahresbilanz(en) ggf. durchbrochen werden musste, teilt die Stiftung nicht mit.

Allerdings ist nicht nur dieser Verstoß gegen Bilanzprinzipien zu rügen, sondern auch dass Bilanz und die Ergebnisrechnung der Amadeu Antonio Stiftung nicht übereinstimmen. So beträgt der Mittelvortrag als Saldo der Ergebnisrechnung 203.885,71 Euro und laut Bilanz 203.918,71 Euro. Dieser Wert muß aber zwingend übereinstimmen. Eine solche fehlende Übereinstimmung ist gewissermaßen die Todsünde der Buchhaltung und Bilanzierung. Es erscheint kaum vorstellbar, dass ein Wirtschaftsprüfer derartig fehlerhafte Unterlagen mit seinem Prüfvermerk testiert hat. Ob somit ggf. andere Zahlen als testiert veröffentlicht wurden, wäre von der Stiftung aufzuklären.

Neues Geschäftsfeld: Bürgschaftsübernahme?

Neben dieser seit Jahren ungeklärten Ausleihung hat die die Amadeu Antonio Stiftung jetzt auch noch das Bürgschaftsgeschäft für sich entdeckt und eine Großbürgschaft übernommen – und zwar zugunsten des Netzwerks für Demokratische Kultur in Wurzen (Sachsen). Das Netzwerk für demokratische Kultur ist auch eine dieser unzähligen steuerfinanzierten Organisationen im „Kampf gegen rechts“. Dem Netzwerk gehört ein Spätrenaissance-Gebäude am Domplatz in Wurzen. Für dessen Sanierung erhält das Netzwerk 436.000 Euro an öffentlichen Zuschüssen. Zusätzlich nimmt das Netzwerk ein Darlehen in Höhe von 494.000 Euro bei der GLS Bank auf. Zur Absicherung des Darlehens hat sich neben der GLS Treuhand Stiftung auch die Amadeu Antonio Stiftung als Bürge verpflichtet. Ob letztere für den Gesamtbetrag oder einen Teilbetrag bürgt, ist unklar, ebenso ob es einen Zusammenhang zwischen der Bürgschaft und der oben genannten Ausleihung gibt.

Angemerkt sei, dass die Amadeu Antonio Stiftung von der GLS Treuhand ausweislich derer Jahresberichte jährliche Zuwendungen (in nicht genannter Höhe) erhält und dass im Investmentkomitee der GLS Bank mit der Bosch-Erbin Elisabeth Bosch eine der Hauptfinanziers der Amadeu Antonio Stiftung sitzt.

Um etwaigen Nachfragen vorzubeugen: Auch wenn die Gewährung von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften zu den in § 1 Absatz 1 Satz 2 Kreditwesengesetz geregelten Bankgeschäften gehört (sogenanntes Kreditgeschäft bzw. Garantiegeschäft), ist eine behördliche Genehmigung erst erforderlich, wenn solche Geschäfte gewerbsmäßig betrieben werden. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Zahlung von Bürgschaftsprovisionen vereinbart wäre. Ohne Einsicht in den Bürgschaftsvertrag lässt sich das natürlich nicht feststellen; es erscheint aber bei der vorliegenden Konstellation nicht wahrscheinlich.

Wohl dem, der aus Mitteln des Steuerzahlers genährt wird und großzügig Darlehen und Bürgschaften verteilen kann. Der „Kampf gegen rechts“ lohnt sich.

Ansgar Neuhof ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin

Foto: Tomaschoff

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W. Kirchhoff / 17.02.2017

Sehr interessant, diese Aufdeckung verschiedener Ungereimtheiten und Manipulationen. Vielleicht braucht ja eine “gegen rechts” arbeitende Stiftung sich nicht an die Rechnungslegungsvorschriften zu halten. Schließlich hat sie ja mächtige Befürworter wie Maas und Schwesig, die nicht nur die Hand über sie halten, sondern sie noch großzügig aus dem Steuersäckel versorgen. Ja, in heutigen Zeiten scheint der “Kampf gegen Rechts” ein gut funktionierendes Geschäftsmodell zu sein!

Horst Jungsbluth / 17.02.2017

Unabhängig davon, dass hier grobe Verstöße gegen zwingende Rechnungslegungsvorschriften vorliegen, möchte ich als Bürger wissen, wie die Mittel verwendet werden und wo überhaupt ein wirklicher Erfolg zu verzeichnen ist.  Wir werden seit einigen Jahren wohl derartig mit gar nicht existierenden Kategorien eingenebelt, dass kaum noch jemand merkt, dass der “Kampf gegen rechts” weiter nichts ist, als die Ablenkung von den besorgniserregenden Realitäten in unserem Land. Wenn ich daran erinnere, dass “man” Verbrecher als gesellschaftlich Geschädigte einstufen möchte, denen alle Vorteile zu gewähren sind und dass in Berlin in den neunziger Jahren Verbrecher fast unbehelligt schalten und wollten konnten, weil die damalige Justizsenatorin “Täter interessanter als Opfer fand” und sich auch durch einen offenen Brief von Staatsanwälten, die ihr vorwarfen, dass “sie mit ihren Maßnahmen die Berliner Bevölkerung den Verbrechern aussetze”, nicht von ihrem verwerflichen Tun abbringen ließ, dann frage sicherlich nicht nur ich mich, warum man dann etwas verfolgt, was es nach dem Gesetz gar nicht gibt auch gar nicht geben kann. Ich erinnere auch daran, dass bereits 1959 die Bundesrepublik unter heftigem internationalen Druck kam, weil damals in NRW handfeste Drohungen gegen Ausländer im Umlauf waren. Nach dem Öffnen der Stasi stellte sich heraus, dass die Stasi selbst diese Verbrechen verübt hatte und dreist dafür sorgte, dass durch die beiden Allzweckwaffen der SED die Dichter Hermlin und Heym im ND diese “böse rechte” Tat mit tiefer Empörung angeprangert wurde. Und das ist nur ein Beispiel von Tausenden!

Martin Lederer / 17.02.2017

Präsident Eisenhower sprach schon damals vom militär-industriellen Komplex der USA, der sich selbst erhält. Bei uns gilt ähnliches sicher für den Sozialindustrie-Komplex, Arbeitslosenindustrie-Komplex, aber auch für den Krankenindustrie-Komplex. Und nun entsteht vor unser aller Augen eben ein Kampf-gegen-Rechts-Industrie-Komplex. Sind solche Komplexe einmal entstanden, profitieren so viele Menschen davon, dass es fast unmöglich ist, ihn wieder auszutrocknen.

Hardy Voss / 17.02.2017

Darüber wird natürlich in den Mainstreammedien kein Wort verloren!

Waltraud Borchert / 17.02.2017

Danke an Achgut und den Autor für die Aufklärung über die Machenschaften einer als gemeinnützig bezeichneten, aber doch sehr eigennützigen Stiftung. Kann man bei den klassischen Medien nicht lesen. Bei solchen Zahlen wundert man sich nicht, dass die Stiftung diese erst jetzt öffentlich gemacht hat.  Obwohl die Bilanz schon seit April 2016 vom Wirtschaftsprüfer geprüft ist. Da wollte man wohl die Verhandlungen zum Bundeshaushalt und den Länderhaushalten für 2017 nicht „stören“. Hätte ja sonst ein Abgeordneter doch mal näher hinsehen können.  Gibt es eigentlich niemanden bei den diese Stiftung bezuschussenden Behörden, der prüft, warum die Zuschüsse und Spenden mehrere Hunderttausend Euro höher als Ausgaben für die Projekte sind? Mehr als 100% sollte es doch wohl nicht an Zuschuß geben. Oder ist man derart verfilzt, dass es keinen kümmert, solange es nur gegen den gemeinsamen Gegner geht?

Horst Lange / 17.02.2017

Vielen Dank für die aufgearbeiteten Daten. Die Setzung des Anführungszeichen bei “Kampf gegen rechts” spiegelt sehr treffend die vielen Fragezeichen, die sich bei der Betrachtung der AAS ergeben. Über die zweifelhaften Einstellungen einzelner “Aktivistinnen” wurde an anderen Stellen durch kritische Medien bereits ausführlichst berichtet. Ich frage mich, wann das BmFSFJ darauf reagiert und nebst mehr notwendiger Transparenz v.a. einen Extremismusverzicht der “Aktivistinnen” der AAS fordert bzw. diese kritisch prüft, inwiefern sich diese der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbunden und verpflichtet fühlen. Traurig dabei, der Schaden für das Image strahlt ab und bleibt haften, die aufrichtigen Bürgerinnen und Bürger sind die mehrfach Geschädigten.  Das DARF einem verantwortungsvollen Ministerium, gleich ob Frauen- ,Justiz- oder Finanzministerium, nicht egal sein. Ein Schelm…

Dr.Helmut Rüberg / 17.02.2017

Danke für diese Recherche Arbeit. Bin und bleibe Pate.

Florian Bode / 17.02.2017

Mit dem “Kampf gegn Rechts” haben sich schon viele Antifanten ihr “Berufsleben” im öffentlichen Dienst verbracht und sich die Bäuche mit meinem Geld gefüllt.

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