Vera Lengsfeld / 09.09.2007 / 13:31 / 0 / Seite ausdrucken

Ist deutsches Recht käuflich?

Auf den ersten Blick scheint´s undenkbar. Ein Konzern kann durch Zahlung einiger Millionen ein absehbares ihm nicht genehmes Urteil eines deutschen Gerichts abwenden und ein ihm ebenso wenig passendes Urteil der Vorinstanz ohne rechtliche Prüfung aus der Welt schaffen.
Ein winziger Mitbewerber im Reigen der Online-Branchenverzeichnisse hat sich getraut, eine Seite mit Namen gelbevideos.de ins Netz zu stellen und kostenlose Einträge mit Link zu Websites und Videos anzubieten. Es dauerte nicht lang, da bekam er eine Aufforderung der De Te Medien, der ehemaligen Deutschen Post, die Seite wegen „Verwechslungsgefahr“ mit den „Gelben Seiten“ sofort vom Netz zu nehmen, sonst drohten ruinöse Bußgelder. Dabei sind die „Gelben Seiten“  vor gut einem Jahr als Marke gelöscht worden. Allerdings hat die DeTe Medien gegen diese Löschung geklagt und hofft auf eine Revision der Löschung durch das Bundespatentgericht. Eine Entscheidung darüber steht demnächst an. Die Te De Medien hat auf ihre Weise für „Entscheidungshilfe“ gesorgt. Der ursprünglich mit Hilfe von Staatsgeldern aufgebaute Konzern hat sich seither in zwei Tranchen mit mehr als 10 Millionen Euro beim ursprünglichen Gegner Goyellow eingekauft. Zu erwarten ist, daß Goyellow jetzt oder in ein paar Wochen den ursprünglichen Löschungsantrag im Nachhinein zurückzieht. Damit ist alles umgehend beerdigt, die Löschung der Marke, das Verfahren vor dem Bundespatentgericht und der Glaube an die Nichtkäuflichkeit des Rechts gleich mit. Der aufmüpfige gelbevideos-Betreiber hat Bundestagspräsident Lammert auf diesen Skandal in einem „Offenen Brief“ hingewiesen. Er will sich aber vom gekauften Recht nicht zur Beendigung seiner Website zwingen lassen. Es gibt ja einen Widerstandsparagraphen im Grundgesetz. 

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