News-Redaktion / 20.04.2019 / 13:00 / 0 / Seite ausdrucken

“Initiative an der Basis”: Vorschläge zur Migrationskrise

Am 7. April 2019 organisierte die Initiative an der Basis eine Tagesveranstaltung in Berlin, die sie hier ausführlich dokumentiert.

Die Initiatoren kommen aus unterschiedlichen Berufen, sie sind Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiter, BAMF-Übersetzer und Dolmetscher, Justizangestellte, Psychologen, Ärzte, und Polizisten sowie Betroffene als auch säkulare und kritische Geflüchtete und Migranten.

Die Initiative fordert eine grundlegende Neuorientierung in der Flüchtlingspolitik. „Es ist höchste Zeit, die eklatanten Versäumnisse der letzten Jahre aufzuarbeiten und einen Masterplan für eine neue Flüchtlingspolitik zu erarbeiten“, sagt Rebecca Sommer, eine der Initiatorinnen. „Das geht nur, wenn die Erfahrungen derjenigen, die an der Basis tagtäglich mit Flüchtlingen arbeiten, gehört werden und ihre Erkenntnisse in einen Masterplan einfließen.“   

Achgut.com zitiert im Folgenden auszugsweise aus dem Forderungskatalog der Initiative, um ihre Kritik und ihre Forderungen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zur Diskussion zu stellen:

Für ein gedeihliches Miteinander zwischen Aufnahmegesellschaft und Geflüchteten sollte die Flüchtlingspolitik auf allen Ebenen neu ausgerichtet werden.

So fordert die Initiative einen sofortigen Aufnahmestopp für die nächsten drei Jahre, um die aufgelaufenen Probleme zu reflektieren und angemessene Lösungen zu finden.

• Klare Kommunikation europäischer Werte und einer europäischen Leitkultur gegenüber Geflüchteten

• Klare Kommunikation, dass Asyl eine zeitlich befristete Aufnahme im Gastland Deutschland bedeutet, die dann endet, wenn eine Rückkehr in das Heimatland möglich ist

• Keine Alimentierung von Geflüchteten ohne Gegenleistung. Wer ohne Sprachkurs, Arbeit oder Ausbildung ist, wird verpflichtet, kommunale, gemeinnützige Arbeit zu verrichten

• Überwiegend Sachleistungen statt Geldleistungen

• Konsequente Umsetzung von Sanktionen bei Verweigerungen

• Einrichtung einer anonymen Meldestelle für Salafisten und Gefährder

• Kein Asyl und keine Duldung von Straftätern

• Aberkennungsmöglichkeit des Asylstatus bei Gewaltdelikten und Straftaten

• Novellierung der Sicherheitsarchitektur (Vernetzung aller asylrelevanten Stellen, Bundesbehörden, Polizei etc.)

• Unterstützung der Polizeigewerkschaft bei der Durchsetzung von Abschiebungen

• Abkehr vom Prinzip „Integration durch Förderung des Islam“ (z.B. keine Unterstützung für Akteure des politischen Islam, die Flüchtlinge zwar in ihre Moscheegemeinden, nicht aber in die deutsche Gesellschaft integrieren)

• Ausweitung des Berliner Neutralitätsgesetzes auf das gesamte Bundesgebiet

• Einführung eines flächendeckenden, verpflichtenden Ethikunterrichts in deutschen Schulen

• Unterstützung von Forderungen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (Kopftuchverbot, Verbot von Polygamie, Minderjährigen-Ehe, Zwangsheirat, Genitalverstümmelung etc.), Stärkung der Rechte von weiblichen Geflüchteten

• Klare Unterscheidung zwischen Flucht und Migration und Erarbeitung eines Einwanderungsgesetzes nach amerikanischem Vorbild

• Befürwortung der Erklärungen der 1. Kritischen Islamkonferenz von 2008 und des Wiener Appells.

Bei der Pressekonferenz stellte die inzwischen bundesweit agierende Basisgruppe den anwesenden Journalisten ihre sowohl ernüchternden als auch erschütternden Erfahrungen vor, die die Grundlage für den umfangreichen, fast 50 Seiten langen Forderungskatalog zum Thema Flucht und Migration bilden. Er ist hier einsehbar und trägt den Titel:

„Deutschland braucht eine grundlegende gesellschafts- und einwanderungspolitische Neuausrichtung. Geltende Gesetze sind anzuwenden. Neue Gesetze sind zu formulieren“.

Mit diesem „work-in-progress-Masterplan“ will die Initiative die Exekutive, Judikative und Legislative sowie unsere Lebensgemeinschaft, die Medien und die Öffentlichkeit in Deutschland erreichen.

„Einwanderungspolitische Neuausrichtung“

Eine der Grundvoraussetzungen für ein gutes Gelingen findet sich im Forderungskatalog der Initiative unter Kapitel II Leitkultur. Achgut.com dokumentiert:

Bei allen nationalen Besonderheiten basiert die Identität Europas auf den Werten der Aufklärung und den dadurch geschaffenen Grundlagen einer modernen säkularen Gesellschaft.

Die Durchsetzung dieser kulturellen Identität erfolgte in einem hart umkämpften Prozess, der zahlreiche Opfer forderte. Im Endergebnis hatte diese Entwicklung zur Folge, dass die feudalen Herrschaftsverhältnisse mit ihrer religiös legitimierten Ständeordnung überwunden wurden. Damit entstand in Europa die Möglichkeit, eine für alle Menschen geltende stabile Lebensgrundlage zu schaffen, für die folgende Prinzipien  grundlegend sind:

  • das Konzept der universellen Menschenrechte
  • die Trennung von Staat und Religion
  • die Gleichberechtigung der Geschlechter
  • die Prinzipien der Volkssouveränität, der Demokratie sowie der Rechtsbindung der Regierungsinstanzen etc.

 

Weitere Auszüge aus dem Forderungskatalog:

III  Grundgesetz, Religion und Islam

Grund- und Menschenrechte / Religions- und Glaubensfreiheit

Als Garant und Beschützer der Grund-und Menschenrechte gilt für den säkular-demokratischen Rechtsstaat das elementare Prinzip, dass die religiösen Glaubenssysteme innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nur in einer Form akzeptiert werden können, in der die Grund-und Menschenrechte nicht verletzt werden. Aus diesem Grunde ist eine kritische Bewertung der rituellen und normativen Grundgehalte der jeweiligen Religion bzw. religiösen Weltanschauung unverzichtbar.

Es müssen also folgende Grundsätze gelten:

  • Insofern rituelle und normative Religionsaspekte mit Grund-und Menschenrechten kollidieren bzw. diese verletzen, muss das Recht auf positive Religionsfreiheit im Sinne einer konsequenten Prioritätssetzung eingeschränkt werden.
  • Grund-und Menschenrechte vor positiver Religionsfreiheit.
  • Keine absolute bzw. unbeschränkte Glaubensfreiheit zulassen.
  • Es darf nichtzugelassen werden, dass bestimmte Gruppen ihr gesamtes Verhalten an den Lehren eines religiösen Glaubensausrichten, der in wesentlichen Aussagen und Vorschriften elementaren Grund-und Menschenrechten widerstrebt.

Der Islam kennt keine Trennung von Religion einerseits und Staat, Recht, Bildungssystem etc. andererseits. Zudem stellen die aktuell ausschlaggebenden islamischen Instanzen die Menschenrechte unter Schariavorbehalt (siehe die Kairoer Erklärung). Soziale, politische und juristische Normen sind demnach untrennbare Bestandteile des Islam. Religiöse (spirituelle und rituelle) und nicht-religiöse Aspekte der koranischen Lehre lassen sich nicht klar voneinander unterscheiden, so dass es keinen rein religiösen Islam geben kann.

Vor allem aber verstoßen elementare Aussagen, Normen und Handlungsaufforderungen des Korans und der Hadithe gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Aus diesem Grund fordern wir:

  • Der Islam sollte nicht als Religion im Sinne des Grundgesetzes anerkannt werden, weshalb auch die in Artikel 4 gewährten Rechte nicht bedingungslos in Anspruch genommen werden dürfen.
  • Dieser Sachverhalt muss im Gesetzestext ausdrücklich dargelegt werden.

Die vom Grundgesetz gewährte Religionsfreiheit gilt ohnehin nicht ohne Einschränkung. Es sollte deshalb explizit ausgesagt werden, dass Religionsfreiheit lediglich eine nicht privilegierte Form weltanschaulicher Bekenntnisfreiheit meint. Darüber hinaus verbietet sich eine Höherstellung von religiösen gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungen. Zudem findet jede Form der religiösen Betätigung dort ihre Grenze, wo sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Insbesondere auch die Anwendung von Teilen der Scharia kollidiert

Initiative an der Basis9mit Grundrechten und in Deutschland geltenden Gesetzen (z.B. dem Zivilrecht und dem Strafrecht).

 Artikel 1 des Grundgesetzes lautet:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die Würde des Menschen umfasst aber auch die Würde der Frau, der Homosexuellen, der Andersgläubigen, der Juden, Christen, Atheisten, Ex-Muslime etc. Da die Würde der vorgenannten Gruppen im Islam nicht geachtet und anerkannt wird, kann der Islam auch aus diesem Grund nicht als Religion, die dem Grundgesetz untersteht, anerkannt werden.

  • Das Grundgesetz ist nicht mit der Scharia vereinbar.
  • Eine Anwendung der Scharia darf in Deutschland in keiner Form hingenommen werden.
  • Deutschlands Sicherheits-und Justizapparat muss dementsprechend grundlegend angepasst werden.
  • Jede Form einer islamischen Paralleljustiz (z. B. in Gestalt von Friedensrichtern) ist zu verhindern. (...)

Zusammenfassung der Links:

Umfassender Forderungskatalog: hier.

Zusammenfassung der Pressekonferenz vom 07.04.2019: hier.

1. Kritische Islamkonferenz 2008: hier.

Wiener Appell: hier.

Webpräsenz der Initiative: hier, Facebook-Auftritt: hier.

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