Annette Heinisch / 01.06.2018 / 12:00 / Foto: Albert Backer / 8 / Seite ausdrucken

Illegale Masseneinwanderung: Wem glauben?

Von Annette Heinisch.

Unlängst wurde ein Beitrag von Professor Daniel Thym veröffentlicht, wonach die Masseneinwanderung nach Deutschland kein Rechtsbruch sei. Diejenigen, die anderer Ansicht seien, verstünden schlicht das europäische Rechtssystem nicht, wonach deutsches Recht einschließlich Verfassungsrecht weitgehend Makulatur sei. Dieser Rechtsauffassung wurde von Thilo Sarrazin widersprochen. nSie wird auch von namhaften Juristen nicht geteilt. Hier, hier und hier. Eine hervorragende Analyse erfolgte dann mit dem Beitrag von Titus Gebel „Sarrazin, Thym und das Dilemma des Rechtsstaats“, der unter anderem deutlich macht, dass der Rechtsstaat nicht so wirkmächtig ist, wie viele glauben.

Dem Leser stellen sich natürlich zwei Fragen: Wenn schon Juristen nicht wissen, was Recht ist, wie soll es dann der Bürger wissen? Und: Wem soll man denn nun glauben? Mit der „Glaubensfrage“ ist ein ganz grundlegendes Problem angesprochen, das viele Facetten hat. Diese kann man nicht alle auf einmal beleuchten, fangen wir also mit einer an, nämlich dem Recht.

Dabei muss man sich vor Augen halten, dass Gesetze normative, also bewertende Regelungen sind. Dem Gesetzgeber schwebt ein Idealzustand vor, den er zu realisieren versucht, indem er das Verhalten von Menschen mit Hilfe von Verboten und Geboten in die aus seiner Sicht richtige Richtung lenkt. Da es sich um Bewertungen handelt, also um Meinungen, sind diese nicht richtig oder falsch. Sie können fundiert begründet sein – Juristen bezeichnen das als „vertretbare Ansichten“ – oder auch nicht, aber objektive Wahrheit kann keiner für sich beanspruchen. Nicht umsonst heißt es: „Zwei Juristen, drei Meinungen.“

Was ist ein Staat?

Im Streit um die illegale Migration geht es um fundamental unterschiedliche  Bewertungen bezüglich der Aufgaben des Staates, die juristische Auseinandersetzung um die Auslegung der Gesetze ist ein Symptom. Dabei prallen zwei Weltanschauungen aufeinander, nämlich die Vorstellung vom Staat als territorial abgegrenztem Zuständigkeitsbereich versus Teil einer supranationalen Organisation.

Die insoweit vorherrschende Weltanschauung prägt die Normen, die im Parlament gemacht werden und natürlich auch die Auslegung dieser Normen durch die Judikative. Deshalb weist Titus Gebel völlig zutreffend darauf hin, dass der Rechtsstaat in seiner Wirksamkeit beschränkt ist. Wie begrenzt dessen Möglichkeiten sind, haben wir in Deutschland hautnah erlebt. So waren z.B. die Nürnberger Rassengesetze von 1935 Unrecht. Dieses Auseinanderfallen von Recht und Gesetz war Anlass für die ausdrückliche Formulierung in Art. 20 Abs. 3 GG:

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Wie man Recht von Unrecht praktikabel trennt, bleibt leider offen.

Vergangenheitsbewältigung heißt jedenfalls nicht (nur), „mea culpa“ zu rufen oder „gegen Rechts“ zu sein, wo auch immer man dieses verorten mag. Es heißt vor allem, Fehler genau zu analysieren, um sie nicht zu wiederholen. Das Erkennen der Grenzen des Rechtsstaats wäre eine sehr wichtige Lehre gewesen.

Nach dem Fall der Mauer und dem Ende des Ostblocks wurde wenig diskutiert und analysiert. Es war „das Ende der Geschichte“ und tatsächlich war es das Ende zumindest dieser Geschichte. Bekanntlich wohnt jedem Ende ein neuer Anfang inne, nur war darauf keiner vorbereitet. Keiner hatte einen Plan, ein Konzept oder gar eine Ideologie parat.

Schritt für Schritt

So begann die Ära des „Schaun mer mal“, offen kommuniziert von Juncker mit seiner Aussage: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." 

Es ist vielleicht die erste Epoche der Weltgeschichte, die durch Überrumpelung der Menschen gekennzeichnet ist. Anfangs hätte die Politik eine offene Diskussion über Ziele und Wege starten müssen. Dieses wäre aber mühsam gewesen, außerdem war die Desorientierung ein gefundenes Fressen für die Parteien, die sie – mit jeweils unterschiedlichem Erfolg – für sich nutzten. Das war ein fataler Fehler, es fehlte das, was Europa eigentlich auszeichnete und besonders resilient machte: die kritische Selbstreflexion.

So wurde das Scheitern des Sozialismus zwar gefeiert, aber nie aufgearbeitet. Es war bekannt, wie fatal totalitäre Ideologien sind, deshalb gab es die Entnazifizierung. Es gab jedoch nie Entsprechendes im linken Sektor. Daher ist bis heute die Ansicht weit verbreitet, der Sozialismus sei im Prinzip eine gute Idee, die nur schlecht ausgeführt wurde und „soziale Gerechtigkeit“ – was immer das auch sein mag – ist der praktische Ersatz Gottes in der Politik.

Im aaronitschen Segen heißt es „Der Herr segne und behüte dich, der Herr lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig, der Herr hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden.“ Säkular ersetzt man den Begriff „Herr“ durch Staat, es geht um Geldsegen und Frieden zu jedem Preis auf allen Gebieten.

Auseinandersetzungen sind ebenso böse wie der Kapitalismus, der allenfalls als Mittel zur Umsetzung der vermeintlich noblen Gesinnung genutzt wird. Er ist nützlich, um Geld wie Manna vom Himmel regnen zu lassen und die Vision „Alle Menschen werden Brüder“ zu finanzieren. So ist die Übermoral paradoxerweise Sklave gerade dessen, was sie für das Böse hält; der Himmel ist auf die Hölle angewiesen und muss ihr Feuer mit allen Mitteln am Brennen halten.

Bewegung und Gegenbewegung      

Eine weitere Vision war bereits vorhanden und wurde aus Mangel an neuen Ideen beherrschend, nämlich die EU. Sie war als Instrument zum Ausbau der internationalen Macht gedacht, weil nach dem 2. Weltkrieg die Staaten Europas zwar im Spiel der Großen mitmischen wollten, einige sich aber alleine zu schwach fühlten. Dabei zielte die EU von vornherein auf den weitgehenden Verlust mitgliedsstaatlicher Souveränität.

Dies lässt sich nachvollziehen anhand der inzwischen veröffentlichten Dokumente aus dem Jahre 1971 zum Beitritt Großbritanniens, wonach die Perspektive eine gemeinsame Währung, Fiskalunion, gemeinsame Armee und Außenpolitik sowie  Vorrang europäischer über nationale Gesetze und verbindliche Rechtsprechung durch europäischer Gerichte war.                                                                                                                                          

Die dort dokumentierten Analysen zeigen, dass Widerstand aus der Bevölkerung erwartet wurde. Jede Bewegung erzeugt eine Gegenbewegung, so sind die erstarkenden nationalen Kräfte die logische Reaktion auf die zunehmende Europäisierung. Um die nationalen Kräfte zu begrenzen, sollte darauf geachtet werden, der EU nicht Schuld an Fehlentwicklungen zu geben, so dass sie kein schlechtes Image bekäme. Außerdem sollte die Bevölkerung als Ersatz für ihre weitgehende Entmachtung mehr Beteiligungsrechte auf lokaler Ebene erhalten. Dies wurde bei uns umgesetzt und führte dazu, dass größere Infrastrukturmaßnahmen kaum noch (zeitnah) durchgeführt werden können. Die Elbvertiefung lässt grüßen.

Was die Dokumente ebenfalls offenbaren, ist das völlige Fehlen einer Pro-und-Contra-Analyse. Dass man als kleiner und damit flexibler Mitspieler auf dem globalen Markt gerade in Zeiten schneller Veränderungen Vorteile haben könnte, wurde nicht durchdacht. Ebenso fehlt der Aspekt, dass Europa durch die Konkurrenz unterschiedlicher Regierungs- und Wirtschaftssysteme einen enormen Wettbewerbsvorteil hatte. 

Das Streben nach Macht und Einfluss verdrängte alle anderen Aspekte und verhinderte, dass man einen vernünftigen Mittelweg suchte, der die Synergieeffekte der Zusammenarbeit mit den Vorteilen der Flexibilität und Konkurrenz koppelte.

Der Vielfraß Europa vergrößert stattdessen ungestört intern seine Macht und extern sein Einflussgebiet, was ganz hervorragend die Doktrin „Alle Menschen werden Brüder“ ergänzt.

Eine Ausrede und noch eine 

Nach den Ereignissen im Herbst 2015 wurden verschiedene Verteidigungslinien aufgeboten, um die Massenmigration zu rechtfertigen. Zunächst wurde behauptet, es handele sich um Flüchtlinge/Schutzsuchende, die wir aufnehmen müssten. Nachdem dieses Argument nicht mehr so einfach zog, hieß es, sie würden uns wirtschaftlich bereichern. Tatsächlich ist das Gegenteil richtig. Nunmehr wird die Karte „EU“ gezogen.

Von der Masse offenbar unbemerkt wurde bereits 1992 das Grundgesetz in Art. 23 dahingehend geändert, dass ein vereintes Europa Staatsziel ist und der Bund mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte an die EU abgeben darf. Alle EU-Verträge, die das Grundgesetz ändern, bedürfen einer 2/3-Mehrheit des Bundestages.

Sämtliche anderen Regelungen unterhalb dieser Schwelle bleiben einer einfachen Parlamentsmehrheit vorbehalten. Das Verfassungsrecht ist sozusagen die große Münze des Rechts, das allermeiste wird jedoch mit Kleingeld bezahlt. Daher – insoweit hat Thym recht – hat die EU einen enormen Einfluss auf uns, der vielen nicht bewusst ist.

Am Beispiel des Art. 16a GG lässt sich das deutlich machen: Diese Norm regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand einen Anspruch auf Asyl hat, sie ist Grundlage jeder verwaltungsgerichtlichen Entscheidung. In den Absätzen 2 bis 5 geht es um die sogenannten sicheren Drittstaaten sowie um aufenthaltsrechtliche – auch aufenthaltsbeendende – Maßnahmen. Das Aufenthaltsrecht wird maßgeblich von den Schengen- und Dublin-Abkommen beeinflusst, die Zuständigkeit für Asylverfahren (nicht der Inhalt des Asylanspruchs!) von der Dublin-III-Verordnung. So ist die Verfassung nicht geändert und dennoch haben EU-Regelungen auf das Asylverfahren Einfluss.

Thym knüpft ausschließlich an den 2. Satz der Gemeinsamen Erklärung 2018 an, in dem die Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung an unseren Grenzen gefordert wird. Er ignoriert Satz 1 und unterlässt den Hinweis, dass es sich auch nach Ansicht des EuGH um eine illegale Masseneinwanderung handelt und selbst in Fällen eines Massenansturms das Mitgliedsland nach der Dublin-III-VO zuständig für die Bearbeitung des Asylantrags ist, in welches die illegale Einreise zuerst erfolgte:

Sodann geht aus den Rn. 73 bis 92 des genannten Urteils hervor, dass ein Drittstaatsangehöriger, der die in einem Mitgliedstaat grundsätzlich geforderten Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt, dem aber die Einreise in dessen Hoheitsgebiet gestattet wird, damit er in einen anderen Mitgliedstaat weiterreisen und dort einen Antrag auf internationalen Schutz stellen kann, die Grenze des erstgenannten Mitgliedstaats im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung „illegal überschritten“ hat, unabhängig davon, ob das Überschreiten der Grenze geduldet, unter Verletzung der einschlägigen Vorschriften gestattet oder aus humanitären Gründen unter Abweichung von den für Drittstaatsangehörige grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen gestattet wird. Schließlich kann der Umstand, dass das Überschreiten der Grenze in einer Situation erfolgt ist, die durch die Ankunft einer außergewöhnlich hohen Zahl internationalen Schutz begehrender Drittstaatsangehöriger gekennzeichnet war, keinen Einfluss auf die Auslegung oder die Anwendung dieser Bestimmung haben. Hier.

Was darf die Kanzlerin?

Thym stellt nur die Rechtssituation dar, die besteht, wenn ein Migrant in Deutschland ist. Dann muss er selbstverständlich nach den geltenden Regeln behandelt werden. Für die Überstellung in das Ersteinreiseland gibt es Ausschlussfristen, in all diesen Punkten führt Thym völlig zutreffend die Rechtslage aus.

Der entscheidende Punkt aber ist, ob eine Kanzlerin eine massenweise illegale Einreise überhaupt zulassen darf. Dies umso mehr, weil eine schnelle Abschiebung/Rückführung aus vielfältigen Gründen – einer davon Dublin-III – nicht möglich ist. Und darf eine Kanzlerin eine derart wesentliche Entscheidung, die enorme gesellschaftliche und finanzielle Auswirkungen hat, allein treffen, oder ist sie verpflichtet, die Entscheidung des Bundestages einzuholen?

Wie man diese Frage beantwortet, wird weitgehend von den oben dargestellten Weltanschauungen bestimmt. Wer unseren Staat als obsolet betrachtet, wird eher zu Thyms Auffassung neigen. Wer ihm Bedeutung zumisst, wird dies anders sehen. Ob es dem Bild der EU zuträglich ist, wenn den Bürgern in der wichtigen Asylfrage gesagt wird, wir seien der EU machtlos ausgeliefert, muss ernsthaft bezweifelt werden.                                                                                                                   

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Cyprien Rohan / 02.06.2018

Aber das hiesse doch stringent zuendegedacht, dass mit Verweis auf europäisches Recht Willkürentscheidungen der “Potentaten“ möglich sind, die keiner parlamentarischer Kontrolle oder Zustimmung bedürfen! Damit ist aber keine Legitimation vorhanden, die Macht geht nicht mehr vom Volke aus, der Souverän ist entmachtet. De iure u. de facto erweist sich eine solche Auslegung des EU-Rechts als Nonsense. Die Konsequenz kann dann auch nur noch im Austritt aus der EU u. der Wiederherstellung nationalstaatlicher Souveränität bestehen ...

A.Kaltenhauser / 01.06.2018

Ob Rechtsbruch (ich finde: ja) oder nicht; da halte ich es mit Karl Valentin “Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen ..” Natürlich muss dies zwingend aufgearbeitet werden, es gibt aber noch dringenderes und das ist die konsequente Abwehr von weiterem illegalen Zuzug. Das ungebändigten Bevölkerungswachstums (+2,6 %/Jahr) vorallem in Afrika macht mir Angst. Wer den Dreisatz beherrscht kann unschwer errechnen, dass die Bevölkerung dort alle 12 Tage um > 1 Mio wächst. Und das Ziel einer Vielzahl dieses “Nachwuchses” dürfte auch schon bekannt sein. Ein “Fluchtursachen bekämpfen” allein wird hier nichts mehr ausrichten und wir sollten uns auf zunehmend “robuste” Zeiten einstellen. Lange wird das nicht mehr dauern, aber unsere vermeintlichen “Eliten” haben immer noch so ihre Schwierigkeiten mit dem klaren Denken ...

Hans Weiring / 01.06.2018

Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ Solange solche heiteren, schulterklopfenden Klassenclowns das Sagen haben, ist es um die Zukunft Europas schlecht bestellt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Kiste so vor die Wand gefahren ist, dass nichts mehr geht. Aber ich darf nicht jammern, bin ja selbst schuld. In meinem nächsten Leben werde ich Politiker, gehe nach Brüssel (ersatzweise Luxemburg), trinke meine Vierteles, klopfe Schultern, gebe Bussi, schwafele unverschämten Unfug (s. o.), lebe gut davon und bin glücklich.

Heinrich Niklaus / 01.06.2018

Ich habe mir Ihre Quellen (3x hier) angesehen. Auffällig ist, dass diese wenigen Massenmigrations-kritischen Artikel auch noch hinter der Bezahlschranke versteckt werden.

Georg Dobler / 01.06.2018

“Wenn schon Juristen nicht wissen, was Recht ist, wie soll es dann der Bürger wissen?” Das ist die entscheidende Frage, deren Antwort einen Staat in seinem Fundament erschüttern kann. Schon Platon schreib dass es wesentlich sei dass Gesetzte verständlich sind. Auch im Jura-Studium lernt man dass Gesetze die nicht eingehalten werden oder die niemand versteht unwirksam sind. Aus diesem Grunde sind ja die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einfach gehalten, so dass man auch ohne juristische Staatsexamen weiß dass man vor einer roten Ampel anhalten solle. Wenn allerdings Gesetze nicht mal von Professoren eindeutig beurteilt werden gehen der Respekt vor Recht und Staat verloren. Diesen Zustand haben wir. Dieser Verfall wird jedoch nicht gestoppt sondern beschleunigt. Jüngstes Beispiel ist die 6 Jahre lang ausgebrütete Datenschutzverordnung der EU.

beat schaller / 01.06.2018

Sehr geehrte Frau Heinisch, Sie zeigen auf, wie man ein und dasselbe von verschiedenen Seiten beleuchten kann. Gerade weil eben gar kein “verbindliches Recht” oder eine “richtige Wahrheit” existiert, wird doch jeder Bürger darin bestätigt wird, dass er wohl mit seiner, im eigenen Kopf angelegten “Wahrheit” umzugehen hat. So scheint doch endlich geklärt zu sein, dass die Bürger am ehesten zum Faustrecht zurückkehren sollten, weil jegliche Veränderung durch die korrupte und verfilzte Politik ausser zu Stillstand, nicht weiter führt.  Ihre Gedanken und Ausführungen sind irgendwie nachvollziehbar, aber ausser dass sie zur endgültigen Resignation führen könnten, bringen sie mindestens mich nicht weiter. So lange ich noch die Kraft habe, werde ich rebellieren und mich auch für gewisse Dinge verweigern.  Klein beigeben bei etwas, von dem ich überzeugt bin, bei dem ich mein Leben lang auch meinen Teil beigetragen habe, das ist und bleibt mir hoffentlich immer fremd. Trotzdem, Ihre Gedanken sind erhellend und lehrreich. Danke. b.schaller

Petra Wilhelmi / 01.06.2018

Es geht nicht darum, irgend etwas zu glauben. Deutschland hat das GG. Daran gilt es sich zu halten. Im GG ist GENAU definiert, wer Asyl bekommt und wer nicht. Punkt. Niemand hat das Recht, das GG in Deutschland zur Makulatur zu erklären, einfach heraus aus irgendwelchen außerdeutschen Gesetzesverdrehungen oder weil man das Umsiedlungsprogramm der UN durchsetzen will, was letztendlich gegen Artikel 6 „Entschließung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 17.4.1998“ verstößt . Wenn jemand das Recht hat, das GG zu verändern, so ist das nur - und ausschließlich nur - vom deutschen Parlament zu bewerkstelligen und dessen Abgeordnete sind an den Eid gebunden, zum Wohle des deutschen Volkes zu arbeiten. Sie sind die Angestellten des deutschen Staatsvolkes. Wenn anders hier und heute gehandelt wird, bedeutet das, dass ein Putsch gegen das deutsche Volk inszeniert worden ist.  ICH muss mich auch an Gesetze halten, also verlange ich das auch von meinen Angestellten im BT.

Silas Loy / 01.06.2018

Die Autorin verwechselt die politische bzw. juristische Diskussion mit der bestehenden Rechtslage. Diese allein ist Grundlage der Entscheidungen der Exekutive (Ausführende Gewalt), die an sie gebunden ist. Merkel als Spitze dieser Exekutive hat hier keinen willkürlichen politischen Gestaltungsspielraum, sondern muss für ihre Entscheidung eine Rechtsgrundlage benennen. Die ist in einem Rechtsstaat unabdingbar und findet sich dort in jedem Bescheid und jeder Weisung. Merkel ist dem Parlament (!) und auch der Öffentlichkeit bis heute die Nennung dieser Rechtsgrundlage schuldig geblieben. Die juristischen Bewertungen von Herrn Thym sind sicher schön für’s Seminar, aber nicht konkret relevant, solange die Bundesregierung sich fortgesetzt weigert, die Rechtsgrundlage zu benennen. Allein dies ist ein Skandal und dürfte von keinem Parlament der Welt einfach hingenommen werden. Der Bundestag macht da jetzt seit bald drei Jahren eine ebenso skandalöse Ausnahme.

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