Wenn eine gemeinsame Wirtschaftsdelegation der Bundesländer in den Iran reist, um dort den deutsch-iranischen Wohlstand zu mehren, so bedarf dies einer besonderen kulturellen Sensibilität. Aus diesem Grunde wurden die weiblichen Mitglieder der offiziellen Delegation für eine zweisprachige Broschüre mehrheitlich verschleiert. Wer sich die Zukunft der deutsch-iranischen Beziehungen einmal bildlich vorstellen will, kann sich hier die Broschüre ansehen oder herunterladen.
Anmerkung: Die Broschüre wurde nach der Veröffentlichung durch die Achse inzwischen vom Netz genommen.
Zur Ehrenrettung muss man sagen: Nicht alle machten da mit. Aber das kann ja noch kommen, die Beziehungen entwickeln sich nämlich äüßerst positiv. Zurück in Deutschland berichtete der mitgereiste Christian Pegel, Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern: „Wir waren über die Verbindlichkeit überrascht, die uns in den Gesprächen begegnete. Unsere Erwartung, erste Kontakte zu knüpfen, und den Boden für weitere Gespräche zu bereiten, wurde deutlich übertroffen“.
Ab jetzt wird Iranmässig in die Hände gespuckt: „In den nächsten Wochen sind wir gefordert, Politik wie Unternehmer, den Elan der Reise zu nutzen, und den iranischen Gesprächspartnern Planungen als weitere Grundlage oder sogar konkrete Angebote zu unterbreiten“, so Pegel. Beispielsweise wurde ein Vertrag über die Verzollung, Verladung und Abwicklung von 35.000 Tonnen Gerste und 6.500 Tonnen Mais über den Hafen Mukran abgeschlossen. Die Lieferung soll im Juli erfolgen. Die Iraner denken derweil über einen Export von einigen tausend Tonnen weiblicher Kopfbedeckungen nach Greifswald und Rostock nach.
Aktualisierung: Anstelle der Broschüre findet sich inzwischen folgender Hinweis, der für sich selbst spricht:
Information zur Broschüre der AHK im Iran
Sehr geehrte Damen und Herren,
da es im Nachgang zur gemeinsamen Delegationsreise von Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in den Iran offensichtlich zu Irritationen um die Delegationsbroschüre der Außenhandelskammer Iran (AHK) kam, stellen wir fest:
Zwischen dem 28. Mai und dem 2. Juni 2016 befand sich eine Wirtschaftsdelegation der drei vorgenannten Bundesländer zu einer Markterkundungsreise im Iran, mit Stationen in Teheran und Isfahan. Die Reise wurde vor Ort durch die AHK und die Deutsche Botschaft organisiert und betreut. Für die Treffen mit iranischen Unternehmen (Kooperationsbörsen) wurde durch die AHK eine Delegationsbroschüre erstellt, die zur Erleichterung des Dialogs die Namen, Positionen und Fotos aller Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmer enthält.
Einige Teilnehmerinnen tragen auf den abgebildeten Fotos ein Kopftuch. Diese Teilnehmerinnen verwendeten für die Broschüre Fotos, die ebenso für die Beantragung ihrer Visa bei der iranischen Botschaft verwendet wurden. Im Iran ist das Unterlassen des Kopftuchtragens für alle Frauen und Mädchen, auch Ausländerinnen, in der Öffentlichkeit strafrechtlich untersagt.
Die AHK beabsichtigte in ihrer Broschüre generell die für Visaerteilung angefertigten Fotografien mit Kopftuch zu verwenden. Durch eine technische Panne der AHK in Teheran kam es bei einigen Teilnehmerinnen zu einer Verwendung alter Passbilder.
Hinweis:
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist sich des hohen Stellenwerts der Presse- und Meinungsfreiheit bewusst. Die Verfassung schützt die kritische Meinungsäußerung, insbesondere auch der Medien, unabhängig von der Berechtigung der Kritik.
Andererseits sind die Medien verpflichtet, bei ihrer Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht zu respektieren. Bei einer -ggf. auszugsweisen- Veröffentlichung der Broschüre sind die Gesichtszüge der Mitarbeiterinnen des Ministeriums unkenntlich zu machen.
Hintergrund:
Strafrechtliche Vorschriften im Iran:
Das Kopftuchtragen ist für Frauen und Mädchen im Iran strafrechtlich vorgeschrieben in der Öffentlichkeit. Dies wussten alle mitreisenden Frauen der Delegation und haben sich an diese Vorschrift selbstverständlich gehalten.