Manfred Haferburg / 18.02.2017 / 18:33 / Foto: Holger Ellgaard / 2 / Seite ausdrucken

Hilfe, meine Puppe hört mich ab

James Bond war gestern. „Kobra, übernehmen sie“ auch. Günter Guillaume, Lawrence von Arabien, Hans Lody, Jules C. Silber sowie Elisabeth Schragmüller, die berühmte „Mademoiselle Docteur“ -  alles Amateure. Die deutsche staatliche Paranoia hat ein neues Stadium der Bevormundung gefunden: sogar Kinder könnten bespitzelt werden und müssen nunmehr davor geschützt werden. Natürlich vom Staat und durch Verbote.

Die moderne Mata Hari heißt heutzutage Cayla und ist nun ein niedliches Püppchen, dass sich heimtückisch für 65 Euro in die Kinderzimmer einschleicht und schon Dreijährige abhört, um ihre Äußerungen wie „Mami, ich muss ganz nötig Kacki“ oder „Ich mag aber kein blödes Spinat“ an den KGB oder noch schlimmer, an die CIA zu melden. Dann erfährt womöglich Trump davon, dass die kleine Jaqueline Kacki muss und drückt auf den roten Knopf.

Dabei hat es mit Cayla alles so gut angefangen. Cayla kann sich nämlich via Bluetooth mit einem Smartphone verbinden. Fragt Jaqueline „Cayla, wie wird das Wetter morgen auf dem Spielplatz?“, sucht die App im Internet nach der Antwort und die Puppe sagt: „Die Sonne scheint, wir können rausgehen“, oder so. Für das Konzept wurde die Puppe vom Bundesverband des Spielwaren-Einzelhandels zu einem der „Top 10 Spielzeug“ des Jahres 2014 gewählt.

Aber jetzt haben die deutschen Behörden Cayla gar nicht nicht mehr lieb. Weil ein Student sie als fiese Spionin enttarnt hat. Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes unterzog das Spielzeug einer Rechtsprüfung. Danach verstößt Cayla gegen Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes. Demzufolge sind versteckte Sendeanlagen und Spionagegeräte grundsätzlich verboten. Verstecken sie sich in alltäglichen Gegenständen, ist selbst der Besitz illegal.

Die Kinderpuppe verstößt gegen Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes

Die Puppe „Cayla“ vestößt gegen deutsche Sicherheitsgesetze – deshalb ist auch ihr Besitz ab sofort verboten. Und: Sie gehört in den Müll. Schließlich soll es der kleinen Jaqueline nicht so ergehen, wie es der kleinen Angela Dorothea Merkel mit ihrem Smartphone ging, als sie von ihrem besten Freund aus dem politischen Kindergarten, dem neugierigen Barack Hussein Obama abgehört wurde. Was der da wohl so alles mitgehört hat?

Wie der Informationsdienst Wissenschaft berichtet, reichte der elektronisch interessierte saarländische Blockwart ein Rechtsgutachten bei der Bundesnetzagentur ein. Dort verbot man die Puppe kurzerhand in Deutschland. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eltern „eigenverantwortlich die Puppe unschädlich machen“.

Das ist nun wieder neu für mich: die Bundesnetzagentur kann Gebrauchsgegenstände so einfach verbieten? Verdammter Mist -  mein Laptop ist mit dem Internet verbunden, hat ein Mikro, Bluetooth und sogar eine Kamera. Kann die Netzagentur jetzt den Laptop verbieten? Oder gar meinen intelligenten Stromzähler, meine internetfähige Alarmanlage, oder mein Auto-GPS? Ist demnächst der Besitz meiner bluetooth Zahnbürste strafbar? (Ich hab gar keine – ätsch, Netzagentur).

Ich hoffe, dass die Bundesnetzagentur auch eine Grabrede zum Trost der Kinder ins Internet stellt, damit die Eltern ihre weinenden Kleinen politisch korrekt und sachlich fundiert trösten können. „Mama, muss meine Puppe jetzt ins Gefängnis“? fragt die Kleine Jaqueline. Sagt die Mama: „Nein, Jaqueline, Cayla wurde leider wegen Spionage von der Bundesnetzagentur zum Tode verurteilt. Sie kommt in den Plastikmüll – nein, in die Elektronikschrottsammelstelle. Aber erst, nachdem der Papa ihr mit dem Hammer den Bluetooth zerschlagen hat“.

Manfred Haferburg schrieb den Roman „Wohn-Haft“ mit einem Vorwort von Wolf Biermann.

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Leserpost

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Andreas Rochow / 19.02.2017

Unser Babyphone hat die Gestalt eines Engels - und funktioniert. Ein Fall für die Netzagentur?

Christian Wimmer / 18.02.2017

Synonym für eine hochgradig neurotische Gesellschaft = Deutschland 2017.

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