Es gibt ja nach deutschen Recht keinerlei eheliche Pflichten außer gegebenenfalls der Unterhaltspflicht sondern nur Rechte, die einzelne Ehepartner für den anderen wahrnehmen dürfen, sobald sie selber volljährig sind. Also muss der Staat eigentlich nur verhindern, dass der § 176 BGB verletzt wird. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, u. a. die freiwillige Verpflichtung, auch der psychiatrische Berufsstand ist brennend interessiert an solchen Fällen. Davon unberührt wäre noch die Frage zu klären, ob solche Mädchen, sofern nicht mit anderen Verwandten eingereist, eines deutschen Vormunds bedürfen, von Gesetzes wegen.
Wenn die älteren Männer wüßten, daß ihnen in Deutschland die Kindsbraut auf jeden Fall weggenommen würde – und ein solches, den Gesetzen entsprechendes Durchgreifen des deutschen Staates spräche sich sicher bald herum –, kämen sie womöglich gar nicht auf die Idee, mit einer solchen in Deutschland einzureisen, oder blieben vielleicht – der „Ehe“ zuliebe – ganz zu Hause.
Die juristische Bombe liegt hier woanders, nämlich bei den sog. Importbräuten. Ein 55jähriger Araber mit Wohnsitz in Deutschland könnte nach Syrien fliegen, dort seine 13jährige Nichte heiraten und sie nach Deutschland mitbringen. Wenn er ganz auf Nummer sicher gehen will dann sollte das Mädchen bei Einreise schwanger sein. Notwendig sind außerdem ein Auszug aus dem syrischen Ehestandsregister sowie eine Bescheinigung eines Moscheevorstands das die Ehe nach islamischen Ritus eingegangen wurde. Nach momentaner deutscher Rechtslage wäre das in Ordnung.
Sehr geehrter Herr Vahlefed vorweg ich schätze ihre Artike da sie die Dinge immer in einem interessanten historischen Zusammenhang betrachten (http://www.achgut.com/artikel/es_liegt_ein_fluch_ueber_deutschland) . Ich denke jedoch, dass sie doch so einfachen!!!! Thema in die Relativierungs und Schönredefalle tappen. Eine Kinderehe ist eine Kinderehe. Punkt. Ob das nun das Mädchen so sieht auf Grund der kulturellen Erziehung, ist völlig irrelevant. In anderen Kulturen geht man bei Vergewaltigung straffrei aus, da gibt es Ehrenmord und Steinigung….werden wir das auch bald relativieren? Wenn diese zwei Menschen anstreben Deutsche zu werden gilt das Recht. Die Ehe müsste aufgehoben werden. Wenn das Mädchen schwanger ist, sollte man sich um sie kümmern. Wenn die jungen Leute nach wie vor Kontakt haben, sollte eine Aufklärung erfolgen wie das Recht aussieht, insbesondere der junge Mann sollte aufgeklärt werden. AUFKLÄRUNG IST ÜBERHAUPT EIN GUTES STICHWORT. Wenn die zwei jungen Leute später dann noch heiraten wollen, steht es ihnen frei! Das ist Ehrlichkeit und Moral und so einfach kann es sein. Aber im aktuellen Veitstanz lassen wir lieber Moral und Ehrlichkeit weg, das macht es einfacher die vielen Billigarbeiter nach Europa zu bekommen. Man muss nicht protestieren, denn so ein Protest ist doch irgendwie anstrengend , wo es uns doch so gut geht (irony off) Wir relativieren, damit die, die sich wehren nicht auf die Barrikaden gehen! Man kann sogar über Rechtsänderungen sprechen, wenn es Sinn macht. Aber eine Kinderehe macht für mich keinen Sinn und wird es nie. So einfach kann es sein. Köln ist kein Versagen der Exekutive oder Legislative sondern ein Effekt der Einlasspolitik in ganz Europa. Wir schaffen es nicht, weil wir uns alles schönreden lassen und weil wir relativieren.
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