Die Offenbarung des wahren Kindsvaters dient nicht nur dem finanziellen Ausgleich. Auf diese Art und Weise hat das Kind auch Gelegenheit, seinen echten Vater kennenzulernen. Vielleicht ist der bis dato kinderlos, partnerlos, vielleicht sogar arbeitslos geblieben, und freut sich jetzt auf seine aktive Vaterschaft, wetzt schon mal die Messer im Kampf ums Wechselmodell.
So wenig wie ich Herrn Maas als Politiker schätze, so wenig finde ich jedoch daran auszusetzen dass derjenige für die Vaterschaft bezahlen muss, der das Kind auch gezeugt hat. Es ist doch wohl klar dass das Kind finanziell versorgt werden muss und dass gewährleistet wird dass es zufriedenstellend erzogen werden kann. Das kostet Geld und das muss irgendwer bezahlen. Man kann natürlich einfach den Staat in die Pflicht nehmen - das wäre eine Lösung. Meiner Ansicht nach könnte dies jedoch einige falsche Anreize setzen. Also muss der echte Vater gefunden werden. Um dies zu erreichen muss natürlich die Mutter so gut es geht Auskunft geben. Schliesslich muss auch ihr daran gelegen sein dass ihr Kind versorgt ist. Mein Fazit: Grundsätzlich kann jeder mit jeder schlafen so lange dass einmütig geschieht. Sollten sich daraus aber Versorgungsansprüche wegen eines gezeugten Kindes ergeben dann soll auch der bezahlen der zuständig ist. Eine der wenigen vernünftigen Ideen des Herrn Maas.
Der Autor sitzt einem Irrtum auf, wenn er glaubt, der überzeugte Feminist Heiko Maas würde sich ganz freiwillig für betrogene Männer einsetzen, denn um Betrug (und vorsätzliche Personenstandsfälschung) geht es hier allemal. Heiko Maas muß lediglich eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts (von 2011!!) umsetzen. Da hat er keine Wahl. Er gibt sich allerdings alle Mühe, trotzdem alles de facto zu belassen wie es ist. Deswegen enthält sein Gesetzentwurf den Satz: “Die Verpflichtung besteht nicht, wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre .“ Damit werden betrogene Männer auch weiterhin das Nachsehen haben.
Diese differenzierte Kritik am amtierenden Justizminister macht sensibel für die un- und antidemokratischen Tendenzen führender Sozialdemokraten. In der “Kuckuckskind”-Gesetzesvorlage geht es allerdings auch um Geld: Niemand rechnet dem Steuerzahler vor, wie verheimlichte Väter von der Förderung der alleinerziehenden, arbeitslosen Mütter indirekt profitieren. Es sollte sich nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht lohnen, die Vaterschaft geheim zu halten, weil dies bei der Mutterschaft kaum möglich ist. Entsprechende Ehrlichkeit und Auskunftsbereitschaft der Mütter kann nicht gegen das Kindswohl oder eine phantasierte Selbstbestimmung ausgespielt werden. Sozialleistungen entlasten nicht nur das Gewissen der Entscheider, sondern können u.U. auch dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Damit stellen sie eine erhebliche Belastung der Sozialkassen und des Steuerzahlers dar. Familien, auf die die Beschreibung alleinerziehend, arbeitslos und kinderreich zutrifft, nehmen zahlenmäßig zu. Lassen wir den Genossen Heiko Maas nicht allein mit diesem Thema! Eine ergebnisoffene Diskussion sollte in Kabinett und Parlament möglich sein.
Herr Grimm,in Spanien geht es z.Z. ohne Regierung. Sollten wir hier auch mal versuchen!Kohl hatte zu seiner Zeit ein Gruselkabinett zusammengewürfelt. Die polititische Sandkastenrunde in Berlin,ist nach meiner Auffassung nicht mehr zu toppen. Unsere Jugend ,so fürchte ich,verschläft gerade ihre Zukunft. Herr Grimm schreiben sie weiter !
wahrscheinlich werden zu dem einen Fall einer unbefleckten Empfängnis in Kürze noch tausende dazukommen.
Sg. Hr. Grimm aus meiner Sicht Argumentein die falsche Richtung. Solange ein unberechtigt als Kindsvater gemolkener Kuckucksvater nur beim wahren Vater seine Regressansprüche gelten machen kann, muß man natürlich eine Auskunftspflicht einführen, wenn der Kuckucksvater zu seinem Recht d.h. Geld kommen soll. Viel einfacher wäre es, (ich weiß nicht ob Sie dieses eigentlich vorschlagen wollen mit der Aussage, daß sich der Kuckucksvater mit der Mutter auseinandersetzen soll) die Kindsmutter auf Rückzahlung des Unterhalts zu verpflichten und zwar ggf. bis ins Sozialamt (bei Verheirateten ein übliches Vorgehen: erst nimmt das Sozialamt meine Ehefrau aus z.B. für Pflegebedürftige und dann bin ich als Ehemann auf einmal unterhaltsverpflichtet). Was meinen Sie, wie schnell sich die an Amnesie leidenden Mütter an mögliche Väter erinnern werden. mit besten Grüßen G. Heger
Den Schutz vor untergeschobenen Kuckuckskindern ist ganz einfach per Gentest zu erreichen. Damit kann der zur Zahlung aufgeforderte Mann seine Nicht-Vaterschaft beweisen. Und die Frau muß nicht offenbaren, wer der wahre Kindsvater ist. Aber diese einfache und pragmatische Methode ist ja von Rechts wegen verboten.
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