shz.de berichtet heute: Der Vizechef der SPD, Ralf Stegner , darf nicht mehr behaupten, die AfD sei „für die Todesstrafe für demokratische Politiker.“ Das hatte er in einem Interview mit N24 gesagt. Hier sehen Sie das Video (Minute 4:10). "Diese Lüge darf er nun nicht mehr verbreiten", schreibt shz.de. Stegner will gegen die Einstweilige Verfügung des Gerichts Widerspruch einlegen. Die AFD darf sich also weiterhin darüber freuen, dass Ralf Stegner beim Wählervolk den Eindruck erweckt, die Sozialdemokraten würden von Volltrotteln geführt, die nicht wissen, was sie reden. Für den SPD-Vize daher hier noch einmal eine alte Regel: Wenn man auf jemanden schiesst, dann muss er tot umfallen. Ansonsten hat man ein Problem.
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