Das LG München I hat entschieden, dass die Chefin der Israelitischen Kultusgemeinde Charlotte Knobloch behaupten darf, der jüdische Publizist Abraham Melzer sei "für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt". [...]
Maßgebend hierfür war insbesondere die Teilnahme des Klägers als Gastredner auf einer Veranstaltung "Palestinians in Europe Conference" und seine dort gehaltene Rede. Der Kläger hatte in dieser Rede auf vorangegangene Demonstrationen Bezug genommenen, auf denen von Demonstranten Parolen wie "Jude, Jude feiges Schwein, komm´ heraus und kämpf´ allein!", "Scheiß-Juden, wir kriegen euch!" und "Hamas, Hamas, Juden ins Gas" gebrüllt worden waren. In Bezug u.a. auf diese Parolen führte der Kläger in seiner auf dieser Veranstaltung gehaltenen Rede Folgendes aus: "(...) Die Parolen waren aber nicht "judenfeindlich" sondern schlimmstenfalls antiisraelisch, anti-zionistisch und ein Ausdruck von Wut, des Zorns und Verzweiflung angesichts des Massenmordes an ihren Freunden und Verwandten in Gaza. […] Eine durchaus verständliche Reaktion, für die sich keiner entschuldigen muss. (...)" Damit rechtfertigte der Kläger nach Auffassung des Landgerichts u.a. den Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Juden im Namen einer radikalen Ideologie oder einer extremistischen Religionsanschauung und brachte eine (extrem) feindselige Gesinnung Juden und dem jüdischen Volk gegenüber zum Ausdruck.
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