Peter Grimm / 20.06.2017 / 13:01 / 0 / Seite ausdrucken

Mit Verfahrenstricks zum Staatstrojaner

Kurz vor Ende der Legislaturperiode will der Bundestag einen netzpolitischen Kracher beschließen: den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern. Bei einer langen Liste an Straftaten, wo bisher ein Telefon abgehört werden darf, soll die Polizei in Zukunft Smartphones und andere Geräte mit Schadsoftware infizieren können.

Nach Informationen von netzpolitik.org soll das Gesetz noch in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden. Dafür gebe es eine Bestätigung von Eva Högl, der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion, die erklärte, dass die SPD-Fraktion zustimmen wird und ein Abschluss noch in dieser Sitzungswoche geplant ist. Weiter heißt es:

Um die öffentliche Debatte klein zu halten und den Bundesrat zu umgehen, hat die Große Koalition einen Verfahrenstrick angewendet. Statt eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens haben SPD und CDU den Staatstrojaner in einem ganz anderen Gesetz über das Fahrverbot als Nebenstrafe versteckt. Erst kurz vor Verabschiedung dieses Gesetzes haben die Abgeordneten den Staatstrojaner darin untergebracht, mit einer „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung.



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