Von Susanne Baumstark. Das Bundeskanzleramt muss Auskunft über nicht-private Abendessen im Bundeskanzleramt erteilen, so das Verwaltungsgericht Berlin. Auch die „Vereinigung 17. Juni 1953“ berichtet vom Erfolg des klagenden Vereins Abgeordnetenwatch. Das Bundeskanzleramt muss wohl an die Worte seiner Chefin erinnert werden: „Angst ist nie ein guter Ratgeber.“ Das Gericht jedenfalls ließ die gefühlte, selbstverständlich trotzdem ernst zu nehmende Sorge der Geheimniskrämer nicht gelten, die Herausgabe der Informationen „könne in Zukunft negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Bundeskanzlerin haben“. Hintergrund des Auskunftsbegehren war die vom Amt ausgerichtete Feier zum 60. Geburtstag des früheren Deutsche Bank-Chefs Josef Ackermann im April 2008. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte aus diesem Anlass zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft, Medien und Politik geladen. Mit dem Auskunftsbegehren wollte der Kläger herausfinden, ob die Kanzlerin auch für andere Interessenvertreter Festveranstaltungen ausgerichtet hat.
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