Es gibt ganz offenkundig doch Richter, die etwas merken und keine Veranlassung sehen, über diesen Zwangsbeitrag zu jubeln. Dass der EuGH sich daran stören wird, dass Sport-Querfinanzierung von den ö.-r. Rundfunkanstalten betrieben wird und Beamtenprivilegien für verdiente Altkader gelten, dass ein Verlautbarungsjournalismus immer hemmungsloser herrscht und alles andere als ausgewogen und neutral ist, wage ich zu bezweifeln. Auch dass die Kirchen mit ihrem “Kirchenradio” kräftig mitmischen und steigende Sendezeiten erhalten, wird so gut wie nicht wahrgenommen. Nicht zuletzt ist es als Skandal zu bewerten, wenn die ö.-r. Sender jetzt versuchen, mit Apps und YouTube-Kanälen ins Internet zu wuchern. Alles finanziert mit Zwangsgebühren. Wettbewerb gilt hier nicht. Man darf auf den Spruch des EuGH gesannt sein.
Kein rebellischer Richter, sondern ein gerechter Richter.
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