Dirk Maxeiner / 05.09.2017 / 10:45 / 2 / Seite ausdrucken

Landgericht Tübingen bringt Rundfunkbeitrag vor den EuGH

Von Dirk Maxeiner. „Ein rebellische Richter am Landgericht Tübingen, dessen Urteile gegen den Vollstreckungswahnsinn der Rundfunkanstalten immer wieder von der nächsten Instanz kassiert werden, geht einen neuen Weg. Er hat vor dem Urteil zu einer Vollstreckung dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit Europarecht gestellt....Das wird spannend. Denn es ist kaum vorherzusehen, als was die EU-Richter diese mit ganz viel Rabulistik als Nicht-Steuer gestaltete, eigentlich verfassungswidrige Kopfsteuer einordnen und zu welchem Ergebnis sie daraufhin kommen.“ So berichtet es der Ökonom Norbert Häring auf seinem Blog.



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Leserpost

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Andreas Rochow / 05.09.2017

Es gibt ganz offenkundig doch Richter, die etwas merken und keine Veranlassung sehen, über diesen Zwangsbeitrag zu jubeln. Dass der EuGH sich daran stören wird, dass Sport-Querfinanzierung von den ö.-r. Rundfunkanstalten betrieben wird und Beamtenprivilegien für verdiente Altkader gelten, dass ein Verlautbarungsjournalismus immer hemmungsloser herrscht und alles andere als ausgewogen und neutral ist, wage ich zu bezweifeln. Auch dass die Kirchen mit ihrem “Kirchenradio” kräftig mitmischen und steigende Sendezeiten erhalten, wird so gut wie nicht wahrgenommen. Nicht zuletzt ist es als Skandal zu bewerten, wenn die ö.-r. Sender jetzt versuchen, mit Apps und YouTube-Kanälen ins Internet zu wuchern. Alles finanziert mit Zwangsgebühren. Wettbewerb gilt hier nicht. Man darf auf den Spruch des EuGH gesannt sein.

Karla Kuhn / 05.09.2017

Kein rebellischer Richter, sondern ein gerechter Richter.

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