Das Bundesverfassungsgericht urteilte […] im November 2009: „Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlichem Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist illegitim.“ Es sei nicht erlaubt, „die Meinungsfreiheit unter einen generellen Abwägungsvorbehalt zu stellen“. Hat es wirklich eines Xavier Naidoos bedurft, um uns jenseits aller orchestrierten Leitkultur- und Hate-Speech- und Demokratiedebatten an die Unhintergehbarkeit der Meinungsfreiheit zu erinnern? Wenn es so wäre, dann sind es nicht heitere, dann sind es düstere Zeiten im Frühling des Jahres 2017. Schon die Zeitgenossen versuchen, ihre Spuren zu verwischen.
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