Wenn jemand für seine Überzeugung, die Homöopathie würde ihm helfen, sterben möchte, dann hat er m.E. sein gutes Recht dazu. Ein Mensch hat ja auch das Recht auf Nichtbehandlung - und darauf läuft homöopathische Behandlung ja hinaus. Deswegen halte ich nichts davon, die Homöopathie zu verbieten, auch nicht nur in bestimmten Fällen. Die Öffentlichkeit, d.h. die Krankenkasse, sollten aber unwirksame Behandlungen nicht bezahlen. Und dazu gehört auch die Homöopathie.
Verbieten kann man nur den Krankenkassen, Paramedizin zu erstatten bzw. den Kassenärzten, diese auf Kasse zu verordnen, allenfalls noch Privatärzten, Paramedizin zu betreiben. Allerdings ist Homöopathie eine als Prüfungsfach von den Ärztekammern anerkanntes Prüfungsfach bzw. eine Zusatzbezeichnung, die homöopathische Anamnese in der Gebührenordnung verankert. Ein Verbot der Homöopathie wäre in Deutschland rechtlich ebenso problematisch, wie ein Verbot von Heilpraktikern. Wer will aber v.a. mündigen Bürgern verbieten, zu Heilpraktikern oder “Heilern” zu gehen? Falls diese nicht mehr legal praktizieren dürften, gäbe es doch über Mundpropaganda Möglichkeiten, die berühmte “WeiseFrau” im Nachbardorf aufzusuchen. Außerdem kenne ich aus eigener Erfahrung sehr gut ausgebildete Physiotherapeuten und Therapiemethoden, die gerade bei Rückenproblemen Gutes bewirken, ohne evidenzbasiert zu sein. Manche dieser Physiotherapeuten arbeiten wegen der miesen Kassenbezahlung inzwischen privat als Heilpraktiker. Man muss hier sehr gut differenzieren und das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Und auch “Heilmethoden”, die offensichtlichen Humbug darstellen, muss man den Leuten zugestehen, das ist der Preis der Freiheit. Würden alle ärztliche Konsultationen wie in der Privatmedizin zunächst vom Patienten bezahlt und danach von den Versicherern erstattet, einschl. Tariffreiheit, Selbstbehalt und ggf. Beitragsminderung, gäbe es auch in der sog. Schulmedizin die nötige zeitliche Zuwendung statt fabrikmäßigen Abarbeitens möglichst vieler Fälle und die Heilpraktiker würden überflüssig. Andererseits gäbe es eine geringere Inanspruchnahme der Arztpraxen in Bagatellfällen oder durch aufgeblähte sog. Präventions- und Disease-Management-Programme und der sog. “Ärztemangel” hätte sich wahrscheinlich erledigt.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.