Peter Grimm / 15.04.2018 / 10:30 / 0 / Seite ausdrucken

Haftstrafe für Betrug zum Nachteil des Islamischen Staates

Es gibt ja Zweifler an der deutschen Justiz, die nicht glauben wollen, dass deutsche Gerichte ohne Ansehen der Person streng nach Recht und Gesetz urteilen. In diesem Falle aber schon. Ein Mann, der betrügen wollte, wurde für den versuchten Betrug verurteilt, auch wenn die potentiellen Opfer dafür bekannt sind, für etliche Massenmorde verantwortlich zu sein. Dieses Urteil wurde kürzlich vom Bundesgerichtshof bestätigt:

„Der BGH hat ein Urteil des LG Saarbrücken bestätigt, mit dem ein Angeklagter, der über einen Online-Chat vorspiegelte einen Terror-Anschlag vorbereiten zu wollen und dafür Geld zu brauchen, wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde.

Nach den Feststellungen des Landgerichts wandte sich der Angeklagte, der als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen war, im Dezember 2016 über eine Online-Chatplattform an einen vermeintlichen Angehörigen einer islamistischen Terrororganisation. Er spiegelte ihm in betrügerischer Absicht vor, einen Anschlag mit mehreren mit Sprengstoff beladenen Fahrzeugen vorzubereiten, und bat ihn hierfür um eine finanzielle Unterstützung i.H.v. 180.000 Euro. Der Angeklagte wollte den vorgeblichen Tatplan nicht ausführen und das erstrebte Geld für eigene Zwecke verwenden.“



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