Peter Grimm / 28.05.2017 / 16:16 / 1 / Seite ausdrucken

Großes Kopftuch, kleines Kreuz

Staatliche Neutralität gegenüber Religionsgemeinschaften ist mancherorts schwer zu organisieren, denn man darf nichts tun, wodurch sich Muslime zurückgesetzt fühlen könnten:

Rund um das Berliner Neutralitätsgesetz ist ein großes Tohuwabohu entstanden. Erst wegen klagenden muslimischen Lehrerinnen mit Kopftuch, inzwischen wegen Heike Mendel und ihrem christlichen Kreuz. Darum soll es zwölf Jahre nach Inkrafttreten des besagten Gesetzes im Sommer endlich eine „Handreichung“ geben, kündigt die Bildungsverwaltung an – die Schulen sollen wissen, was sie tun können, wenn das nächste Mal ein Fisch, ein Kreuz, ein Davidstern oder ein Kopftuch auftaucht.

Was ist erlaubt, was ist verboten? Diese Frage ist kaum zu beantworten, denn das Neutralitätsgesetz ist nicht eindeutig. […]

Eine kleine Interpretationshilfe lieferte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) nach Bekanntwerden der Kreuz-Angelegenheit im April: Sie habe nichts gegen ein „Schmuckstück“. Im Übrigen spiele bei der Bewertung auch etwa die Größe eines Symbols eine Rolle.

Das beanstandete Kreuz an der Kette von Heike Mendel war laut Tagesspiegel genau 2,8 Zentimeter groß, also eindeutig dezenter als ein Kopftuch.

Damit wird die Sache vollends verworren, denn das Kreuz der Lehrerin ist so unauffällig, dass es zwölf Jahre lang trotz Neutralitätsgesetz keinen Anstoß erregte. Warum also dann im Januar? Wer hat das Kreuz beanstandet? Dazu ist bislang nichts zu erfahren. Bekannt ist nur, dass es plötzlich die Aufforderung gab, es abzunehmen, und dass sich Heike Mendel daraufhin an ihren Seelsorger wandte, der den Vorfall anonym in der Synode thematisierte.  



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Immo Sennewald / 28.05.2017

Könnte man das als “Wegducken” bezeichnen?

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