Die Nürnberger Nachrichten über einen Fall besonderer behördlicher Fürsorge im Landkreis Neumarkt, wo das Kindeswohl an erster Stelle steht: Die irakische Familie sei bereits mit der ersten großen Flüchtlingswelle in den Jahren 2015/16 angekommen und zunächst gemeinsam in einer Asylunterkunft untergebracht worden, berichtet Lothar Kraus, Sachgebietsleiter bei der Ausländerbehörde des Landkreises. Inzwischen seien der Iraker samt seiner zwei Frauen und 13 Kindern als Flüchtlinge anerkannt und wohnten unauffällig in einer Wohnung im Landkreis... Die Frage, ob die deutschen Behörden durch diese Praxis nicht die Polygamie fördern, wird von Kraus verneint. "Wir können da als Deutsche nicht hergehen und sagen, bei uns passt das aber nicht", findet Lothar Kraus und verweist auf internationale Abkommen. Zumal es meist auch im Interesse des Kindeswohls ist, dass die Familien zusammenbleiben.
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