Ein vierzehnjähriger Junge wird zu Unterrichtsbeginn in einer Gesamtschule in Lünen von einem 15-jährigen Mitschüler erstochen. Wenn ein Jugendlicher in seiner Schule gezielt getötet wird, halten das viele Menschen verständlicherweise für äußerst beunruhigend. Deshalb teilt die zuständige Staatsanwaltschaft auch wenige Stunden später beruhigend mit:
„An einer Gesamtschule in Lünen ist ein 14 Jahre alter Schüler erstochen worden. Der ein Jahr ältere Tatverdächtige konnte nach kurzer Fahndung festgenommen werden. Wie der ermittelnde Staatsanwalt Heiko Artkämper FAZ.NET sagte, handelte es sich nicht um einen Amoklauf. ,Auch ein ausländerfeindlicher Hintergrund scheidet aus‘, sagte der Staatsanwalt. Beide Schüler seien Deutsche, der mutmaßliche Täter habe aber auch noch einen kasachischen Pass.“
Soll das heißen, dass es damit ja nicht ganz so schlimm ist? Eine ganz normale Messerstecherei also, wie sie ja außerhalb der Schule inzwischen auch beinahe alltäglich geworden ist? Hat es etwas zu bedeuten, dass der Staatsanwalt Inländerfeindlichkeit oder die eskalierte Klärung von Glaubensfragen nicht ausgeschlossen hat?
Nein, natürlich will der Staatsanwalt nur erklären, dass man es hier mit einem Einzelfall zu tun habe.
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