Veto Herr Broder. Wenn Ihnen Jemand Geld schuldig ist, können Sie - über das Amtsgericht - auch die Steuererstattungsansprüche dieser Person pfänden lassen. Deshalb sind Ihre zivilrechtlichen Forderungen noch lange keine Steuern. Um eine Verrechnung ging es im Urteilsfall nicht. Das ist juristisch gesehen etwas Anderes. Beispiel: Sie halten in dem Bundesland, das für Ihre Besteuerung zuständig ist, einen Vortrag und bekommen das vereinbarte Honorar nicht. Dann können Sie es mit Ihrer Steuerschuld verrechnen. Hier würde sogar eine privat-rechtliche Forderung (Vortragshonorar) mit einer öffentlich-rechtlichen Forderung verrechnet werden. Kritik am Rundfunkbeitrag ist gut, aber die Achse sollte nicht auf das Niveau der Politik sinken.
“Das sei abgewiesen worden, teilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag, den 13. April mit.” Wahnsinn, sind wir jetzt schon so weit, daß Steuern als “Beiträge” getarnt werden ?
Viele scheinen das leicht wegzahlen zu können, aber mich wundert, dass die Menschen noch nicht auf die Barrikaden gehen.
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