Peter Grimm / 27.05.2017 / 13:00 / 1 / Seite ausdrucken

Das Apotheker-Wort zum Ramadan

Der Islam gehört nicht nur regierungsoffiziell zu Deutschland, sondern dessen religiöse Regeln beschäftigen auch Deutschlands Ärzte und Apotheker. Deshalb melden sie sich inzwischen alljährlich besorgt zu Beginn des Ramadan zu Wort:

Muslime sollten während des Ramadans nicht unbedacht auf die Einnahme ihrer Medikamente verzichten. Häufig sind Risiken durch eine Anpassung der Dosis vermeidbar. „Wer dauerhaft zu bestimmten Tageszeiten Medikamente einnehmen muss, sollte mit seinem Arzt oder Apotheker eine individuelle Lösung finden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. So ist es bei einigen Krankheiten möglich, die Medikamente ausnahmsweise nachts einzunehmen oder auf einen Arzneistoff auszuweichen, der seltener eingenommen werden muss.

Und wem es der Imam noch nicht gesagt hat, dem sagt der deutsche Apotheker:

Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleichermaßen: Die Anwendung von Dosiersprays oder Pulverinhalatoren gegen Asthma oder andere Lungenkrankheiten verstößt nicht gegen die Fastenregeln und ist deshalb auch während des Ramadans erlaubt. Auch Salben und Augentropfen werden als zulässig angesehen, nicht aber Nasentropfen oder Zäpfchen.

Einen korangerechten Ersatz fürs Zäpfchen wird der Apotheker auf Nachfrage bestimmt auch finden.



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Leserpost

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Karla Kuhn / 27.05.2017

Warum regen sich Ärzte oder Apotheker auf, wenn Moslems keine Medikamente einnehmen? Es geht uns überhaupt nichts an. Gehen sie auch zu anderen Leuten in die Wohnung um zu schauen, ob sie ihre Medikamente nehmen?  Es wird ja immer schöner. Wer sich den Regeln des Ramadans unterwirft, muß auch mit den Konsequenzen leben. Ich verstehe den Sinn nicht, obwohl er mir schon ein paarmal erklärt wurde, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergan fasten und danach schlemmen bis Sonnenaufgang. Ich will es auch gar nicht verstehen.  Ein ägyptischer Arzt aus Kairo hat in einem Interview gewarnt, daß es jedes Jahr auch zu Todesfällen kommt, weil vor allem nichts getrunken wird und das bei über +40° C im Sommer lebensgefährlich ist. Damit hat er seine Pflicht erfüllt. “Die Verbote des Korans gelten nicht für alle Arzneiformen gleichermaßen:”  Diese Aussage finde ich besonders grotesk. Als der Koran geschrieben wurde, er wurde in Versen von verschiedenen Schreibern geschrieben,  gab es weder Asthmamedikamente, noch Augentropfen. Schuster bleib bei Deinen Leisten.

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