Peter Grimm / 27.04.2017 / 14:55 / 4 / Seite ausdrucken

Bundeswehrsoldat als asylberechtigt anerkannt

Bislang klagten ja viele Kritiker der unkontrollierten Zuwanderung, dass mit ihr alle ankommenden Ausländer die exklusive Möglichkeit bekommen hätten, sich im Asylverfahren eine neue Identität zuzulegen, um dann – mit Kost und Logis versorgt – in ein neues Leben zu starten. Da schwingt der Vorwurf mit, dass Inländer, die sich auch eine neue Identität wünschen, diese Möglichkeit nicht bekommen. Doch das ist falsch: Mit entsprechendem Willen kann auch ein Deutscher in Deutschland als asylberechtigt anerkannt werden, wie der folgende Fall zeigt.   

Ein kurioser Fall beschäftigt derzeit eine Staatsanwaltschaft in Hessen, das Bundeskriminalamt (BKA) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Es geht um einen Bundeswehrsoldaten, der sich illegal eine Schusswaffe besorgt haben soll.

Nach Informationen der „Welt“ ließ er sich Ende Dezember 2015 in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen als syrischer Flüchtling registrieren. Kurz darauf, im Januar 2016, stellte er in Bayern einen Asylantrag, der auch genehmigt wurde. Ihm wurde anschließend ein Zimmer in einer Asylunterkunft zugeteilt. Auch Leistungen soll der „falsche Syrer“ bezogen haben. Seine deutsche Herkunft fiel bei der Registrierung offenbar nicht auf. Und das obwohl er kein Arabisch sprach, sondern lediglich Französisch.

Gegen den Soldaten wird nun wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89 StGB) und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.



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Leserpost

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Hubert Bauer / 27.04.2017

Die Geschichte ist so unglaublich, dass ich mich frage, ob sich tatsächlich ein Bundeswehroffizier als syrischer Flüchtling ausgegeben hat oder ob sich nicht ein syrischer Flüchtling als Bundeswehroffizier ausgegeben hat. Da die Achse-Leser wohl größtenteils dem Bildungsbürgertum zuzurechnen sind, kennen ja alle hier den Hauptmann von Köpenick. Die Frage ist jetzt, was ist schlimmer, dass sich faktisch Jeder im Land mit den Sozialleistungen, die einem Asylbewerber zustehen, die Taschen füllen kann oder dass vielleicht ein IS-Kämpfer unbemerkt Bundeswehrsoldaten führen kann. Hätten wir im Bundestag eine Opposition, würde sie dieser Frage nachgehen. Natürlich kann man aus einen (nicht erwartbaren) Einzelfall keine Regel ableiten. Aber der sprunghafte Anstieg der Schutzquote beim BAMF hätte schon vor diesem Fall eine Opposition aufwecken müssen.

Jochen Brühl / 27.04.2017

Und die staatsgefährdende Straftat soll deshalb fremdenfeindlich induziert gewesen sein, weil er am Flughafen Touris über den Haufen schießen wollte, um damit dem Ruf der Flüchtlinge zu schaden. Ein rechtsextremer Rassist also, der Europäer in ihrer Heimat abschießt, um Syrer zu treffen. Sehr naheliegend. War jetzt der Breidscheidplatz in Wahrheit ein fremdenfeindlicher Anschlag?

Johannes Asch / 27.04.2017

Weiß Ferdl hat 1943 den Vorschlag gemacht die kriegführenden Parteien sollten ihre eigenen Städte bombadieren das würde Sprit sparen Wir machen uns unsere Flüchtlinge selbst.Das spart Sprach und integrationskurse .

Frank Mora / 27.04.2017

Kerkeling oder einer aus der heute-show?

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