Es gibt Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nur eingeschränkt oder gar nicht in der Lage sind, selbständig ein Kraftfahrzeug zu führen. Für diese Personengruppe, zu denen wahrscheinlich auch viele Senioren gehören, wäre die (Teil-)Autonomie ihres Fahrzeugs ein Segen. Heute muss eine Führerscheinstelle, die die begründete Vermutung hat, dass jemand nicht mehr selbst fahren kann, eine Untersuchung dieser Person veranlassen, an deren Ende der Entzug der Fahrerlaubnis stehen kann. Künftig könnte das Fahren mit der Maßgabe, dass ein Teil der fahrerischen Leistung auf das Fahrzeug übertragen wird, diesem Personenkreis weiterhin gestattet bleiben. Darüber hinaus gibt es längst “autonome” Systeme in modernen Fahrzeugen (ABS, ASR), über die sich - mit Recht - niemand aufregt. Solange sich ein solches System nicht an-maast, Geschwindigkeit, Route oder Ziel zu bestimmen - es sei denn, auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrers (opt-in), sehe ich keinen Grund, so etwas in Bausch und Bogen zu verdammen - nicht einmal dann, wenn es von der EU befürwortet wird, was - das gebe ich zu! - in der Regel ein Alarmzeichen für die Freiheit der Bürger darstellt.
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