Peter Grimm / 01.09.2017 / 11:44 / 11 / Seite ausdrucken

Fünf Jahre Glühbirnen-Bevormundung

Vor fünf Jahren sollte Schluss sein mit dem warmen Licht in den Innenräumen der Europäischen Union. Herstellung und Verkauf von Glühbirnen waren fortan verboten. Es gibt noch Nischen. Als teure Speziallampen oder – fiktiv oder nicht - Altbestände finden die Leuchtmittel für menschenwürdiges Licht auch jetzt, nach fünf Jahren, immer noch den Weg zu interessierten Kunden und in deren Lampenfassungen. Ihr warmes Licht ist dennoch auf dem Rückzug.

Wer weder von den gewohnten leichten Beschaffungswegen noch vom warmen Licht lassen wollte, wechselte vor fünf Jahren auf die Halogen-Birne. Sie half vielen Warmlichtliebhabern über den Glühbirnenverlust hinweg. Leider vergessen sie zumeist, dass die EU auch deren Verbot schon beschlossen hat. Im nächsten Jahr ist es soweit.

Mit staatlichen Restriktionen wurde vor fünf Jahren den „Energiesparlampen“ genannten Quecksilberdampfleuchten der Weg in die privaten Lampenfassungen gebahnt. Zusätzliche Vergiftungsrisiken im Haushalt und weiterer Sondermüll inklusive. Einer der Initiatoren dieses Glühbirnenverbots war 2007 der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD). Das sollte man nicht vergessen, insbesondere wenn es in der Zukunft Meldungen von überraschenden Problemen bei der Quecksilber-Entsorgung geben sollte.

Schönheit nur mit Wirkungsgrad

Inzwischen gibt es ja LED-Birnen in Glühfaden-Optik, die nicht ganz erfolglos versuchen, das warme Glühbirnenlicht halbwegs zu imitieren. Verglichen mit ihren Energiespar-Vorgängern ist das sicher ein Fortschritt, doch die Qualität des Glühbirnenlichts haben sie noch nicht erreicht.

Die Entscheidungsfreiheit bei der Leuchtmittelwahl in der EU wurde eingeschränkt. Für warmes, schönes Licht darf man sich nicht entscheiden, wenn es nicht effektiv genug leuchtet. Das Verbot wurde ja bekanntlich mit der Energieverschwendung begründet, weil die Glühbirne nur fünf Prozent der verbrauchten Energie in Licht verwandelt. Dass zumindest hierzulande die nebenbei erzeugte Wärme in der kalten Jahreszeit nicht verschwendet ist, mag eine kleinliche Rechnung sein. Es geht schließlich um die Freiheit, sich entscheiden zu können, denn man zahlt ja als Verbraucher auch für die verbrauchte Energie. Und nach der Wirkungsgrad-Logik des Glühbirnenverbots gehörten auch Kerzen, Öllampen und Kaminfeuer auf den EU-Index.

Fünf Jahre nach dem Glühbirnenverbot sollte man sich vielleicht mal wieder den Dokumentarfilm „Giftiges Licht - Bulb Fiction“ anschauen, der hier auf vimeo zu sehen ist. In ihm ist der Irrsinn dieses Verbots gut zusammengefasst, an die Kartelltraditionen der Leuchtmittelhersteller erinnert und auch der liebenswerte, aber leider letztlich gescheiterte Versuch gezeigt, das Glühbirnenverbot zu unterlaufen, indem man diese als „Kleinheizkörper“ verkauft. (Auch auf dieses kleine Filmchen, eher eine Wortmeldung,  aus dem Jahre 2012 sei an dieser Stelle kurz hingewiesen.)

Auch die EU liefert einen passenden Beitrag zum 5. Jahrestag des Glühbirnenverbots. Mit dem 1. September 2017 sind im Brüsseler Europa allzu leistungsstarke Staubsauger verboten. Jetzt dürfen nur noch Geräte mit einer Leistung von weniger als 900 Watt in den Handel gelangen.

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Fritz Hoffmann / 01.09.2017

Ich bin mal gespannt, wann Brüssel merkt, wieviel Watt ein Toaster hat. Und erst der hysterische Aktionismus bei der Erkenntnis, dass ein Haarfön jeden Staubsauger in die Ecke pustet, leistungsmäßig. Dass überhaupt noch elektrisch gekocht werden darf ist ein Wunder. Und für Bügeleisen, Waschmaschinen, Klimaanlagen, Induktionskochfelder, Elektrogrills, Solarien, Heizlüfter, Espressomaschinen, Durchlauferhitzer, es gibt noch soviel zu tun - auf gehts in Brüssel, an die Arbeit !

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