Peter Grimm / 01.09.2017 / 11:44 / 11 / Seite ausdrucken

Fünf Jahre Glühbirnen-Bevormundung

Vor fünf Jahren sollte Schluss sein mit dem warmen Licht in den Innenräumen der Europäischen Union. Herstellung und Verkauf von Glühbirnen waren fortan verboten. Es gibt noch Nischen. Als teure Speziallampen oder – fiktiv oder nicht - Altbestände finden die Leuchtmittel für menschenwürdiges Licht auch jetzt, nach fünf Jahren, immer noch den Weg zu interessierten Kunden und in deren Lampenfassungen. Ihr warmes Licht ist dennoch auf dem Rückzug.

Wer weder von den gewohnten leichten Beschaffungswegen noch vom warmen Licht lassen wollte, wechselte vor fünf Jahren auf die Halogen-Birne. Sie half vielen Warmlichtliebhabern über den Glühbirnenverlust hinweg. Leider vergessen sie zumeist, dass die EU auch deren Verbot schon beschlossen hat. Im nächsten Jahr ist es soweit.

Mit staatlichen Restriktionen wurde vor fünf Jahren den „Energiesparlampen“ genannten Quecksilberdampfleuchten der Weg in die privaten Lampenfassungen gebahnt. Zusätzliche Vergiftungsrisiken im Haushalt und weiterer Sondermüll inklusive. Einer der Initiatoren dieses Glühbirnenverbots war 2007 der damalige Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD). Das sollte man nicht vergessen, insbesondere wenn es in der Zukunft Meldungen von überraschenden Problemen bei der Quecksilber-Entsorgung geben sollte.

Schönheit nur mit Wirkungsgrad

Inzwischen gibt es ja LED-Birnen in Glühfaden-Optik, die nicht ganz erfolglos versuchen, das warme Glühbirnenlicht halbwegs zu imitieren. Verglichen mit ihren Energiespar-Vorgängern ist das sicher ein Fortschritt, doch die Qualität des Glühbirnenlichts haben sie noch nicht erreicht.

Die Entscheidungsfreiheit bei der Leuchtmittelwahl in der EU wurde eingeschränkt. Für warmes, schönes Licht darf man sich nicht entscheiden, wenn es nicht effektiv genug leuchtet. Das Verbot wurde ja bekanntlich mit der Energieverschwendung begründet, weil die Glühbirne nur fünf Prozent der verbrauchten Energie in Licht verwandelt. Dass zumindest hierzulande die nebenbei erzeugte Wärme in der kalten Jahreszeit nicht verschwendet ist, mag eine kleinliche Rechnung sein. Es geht schließlich um die Freiheit, sich entscheiden zu können, denn man zahlt ja als Verbraucher auch für die verbrauchte Energie. Und nach der Wirkungsgrad-Logik des Glühbirnenverbots gehörten auch Kerzen, Öllampen und Kaminfeuer auf den EU-Index.

Fünf Jahre nach dem Glühbirnenverbot sollte man sich vielleicht mal wieder den Dokumentarfilm „Giftiges Licht - Bulb Fiction“ anschauen, der hier auf vimeo zu sehen ist. In ihm ist der Irrsinn dieses Verbots gut zusammengefasst, an die Kartelltraditionen der Leuchtmittelhersteller erinnert und auch der liebenswerte, aber leider letztlich gescheiterte Versuch gezeigt, das Glühbirnenverbot zu unterlaufen, indem man diese als „Kleinheizkörper“ verkauft. (Auch auf dieses kleine Filmchen, eher eine Wortmeldung,  aus dem Jahre 2012 sei an dieser Stelle kurz hingewiesen.)

Auch die EU liefert einen passenden Beitrag zum 5. Jahrestag des Glühbirnenverbots. Mit dem 1. September 2017 sind im Brüsseler Europa allzu leistungsstarke Staubsauger verboten. Jetzt dürfen nur noch Geräte mit einer Leistung von weniger als 900 Watt in den Handel gelangen.

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Leserpost

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Werner Baumschlager / 02.09.2017

Mir käme keine Glühbirne mehr ins Haus. Auch keine Leuchtstoffröhre. Alles nur noch LED. Thematisiert lieber die drohende Verordnung zur Regelung des Bräunungsgrades von Pommes Frittes. Das ist nämlich Gurkenkrümmung zum Quadrat und zeigt, dass diese Bürokraten dort in Brüssel überhaupt nichts gelernt haben.

HaJo Wolf / 01.09.2017

Ich habe noch reichlich. 100 Watt, 75 Watt, richtig geile Glühbirnen. Und es ist mir sch…egal, ob die verboten sind oder nicht.

Wolfgang Richter / 01.09.2017

Brüssel wird mich bezüglich “Lichtumstellung” noch länger nicht erreichen, da ich rechtzeitig und großzügig auf die Händlerangebote zum Erwerb alter, aber gefälliger Lichttechnik reagiert habe. Vermutlich sind die Brüsseler Entscheider in dieser Sache schneller in der politischen Bedeutungslosigkeit verschwunden, als mein von ihnen verbotener Bestand aufgebraucht ist. Für mich eine gewisse Art von Genugtuung, wenn ich als Einzelner den Regulierungswahn der Eurokraten schon nicht stoppen kann, u. die Mehrheit offenbar bereit ist, diesen zu akzeptieren, statt wirksamen Protest zu zeigen. Und mein alter Staubsauger zeigt im übrigen auch noch keine Zeichen von Altersschwäche.

André Olejko / 01.09.2017

“Jetzt dürfen nur noch Geräte mit einer Leistung von weniger als 900 Watt in den Handel gelangen.” – Dann saugen wir halt länger. Finde den Fehler.

Hjalmar Kreutzer / 01.09.2017

Wie Politiker und Ideologen simple Erkenntnisse der Physik, DDR Klasse 10, ausblenden, sieht man an dieser hirnrissigen Staubsaugerverordnung. Weniger elektrische Leistung heißt auch weniger Saugleistung, weshalb länger und/oder öfter gesaugt werden muss, um die gleiche Verschmutzung zu beseitigen.

Andreas Knorr / 01.09.2017

ganz Italien ist noch voll Glühbirnen

Andreas Stüve / 01.09.2017

Ich habe persönlich 27 Jahre Planwirtschaft miterleben dürfen. Heute sind wir voll auf Honnis Kurs. ” Energiewende” ” Dieselverbot”, Glühlampen und Staubsauger werden per Order Mufti von einer niemals gewählten EU Bürokratie reguliert, das Denken der ” Menschen” in gewünschte Kanäle geleitet. Die Briten haben es gut, die haben in den Sack gehauen. Und wir, wir einfachen Deutschen, sollten uns mit Ungarn, Polen , Tschechen und Russen zusammen tun, um dieses Monster mit Namen EU zu erschlagen.

Hans-Peter Hammer / 01.09.2017

Na ja, warum sollten Staubsauger eine höhere Leistung haben dürfen als der Intellekt der Eurokraten? Das geht doch nicht! Da sehen die ja alt aus!

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