Eine Deutsche wurde im türkischen Alanya tot im Meer aufgefunden. Ein deutsch-libanesischer Rapper ist dort unter Mordverdacht festgenommen worden. Es ist eine Meldung, die angesichts des Mordes an der erst 14-jährigen Susanna in der Flut von Nachrichten fast untergeht. Auch, weil der mutmaßliche Mord an einer 35-jährigen Deutschen nicht in Deutschland, sondern in der Türkei begangen wurde. Dabei hätte die Tat genauso gut hier passieren können. Der Täter lebt in Neukölln, soll nach Informationen, die Achgut.com vorliegen, seit Jahren seine Nachbarn terrorisieren und wurde bereits 2009 wegen Totschlags verurteilt.
Momo Black bezeichnet sich selbst als Rapper, nennt sich „arabkiller“ und den „Nuttenficker“. Wie so viele seiner muslimischen Rap-Kollegen ist er ein Antisemit. Postet auf seiner Instagram-Seite Bilder von sich mit Knarre und den Worten: „Ich bin dafür, dass wir die Politiker Israels komplett ausrotten.“ Bei YouTube lassen sich dutzende Videos von ihm finden, darunter auch Interviews mit dem in der Rapszene bekannten Channel Aggro-TV, ein Ableger des Berliner Labels Aggro Berlin, das 2009 seine aktive Labelarbeit einstellte und sich nun auf derlei Internetformate konzentriert und dem so bekannte Künstler wie Sido und Bushido entsprungen sind. Mit bürgerlichen Namen heißt der deutsch-libanesische Momo Black Mohammed H., ist mittlerweile Ende Zwanzig und lebt aufgrund anhaltender psychischer Probleme in einer Einrichtung für betreutes Wohnen in Berlin Neukölln.
Mit gerade einmal 19 Jahren ersticht er 2009 seinen damals 41-jährigen behinderten Nachbarn Andreas H. Der hatte ihn zuvor mehrmals gebeten, etwas leiser zu sein. Wochenlang hatte Mohammed da bereits seine Nachbarn mit lauter Musik zu jeder Tages- und Nachtzeit terrorisiert, soll gemäß Berliner Kurier vor der Auseinandersetzung mit Andreas H. auf dem Flur randaliert haben. Besonders der an Epilepsie leidende Andreas H. litt extrem unter der Dauerbeschallung und war bereits mehrmals mit Mohammed H. aneinandergeraten. Momo Black rastete daraufhin aus. Stach mehrmals auf seinen Nachbarn ein. Der konnte sich gemäß SPIEGEL-Informationen zunächst noch in seine Wohnung schleppen und einen Bekannten anrufen, verblutete jedoch kurze Zeit später.
Es stellt sich einmal mehr die Frage: Wie ist so etwas möglich?
Der Möchtegern-Rapper wurde daraufhin in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft lag der Verdacht nahe, dass er sein Opfer infolge von Wahnvorstellungen umbrachte. Ob diese durch exzessiven Drogenkonsum hervorgerufen wurden oder schon vorher bestanden, ist nicht bekannt. Vor Gericht musste sich Mohammed H. trotzdem wegen des Vorwurfs des Totschlags verantworten. Nach eigenen Angaben verbrachte er daraufhin sechseinhalb Jahre im Maßregelvollzug, wurde unter der Auflage, weiterhin regelmäßig seine Medikamente (darunter ein Neuroleptikum) einzunehmen, vorzeitig auf Bewährung entlassen. Seitdem leide er unter erheblichen Nebenwirkungen.
Er schildert in einem selbstmitleidigen Video auf YouTube er hätte mit dieser Auflage „für seinen sicheren Tod unterschrieben“. Seine Blutwerte hätten sich abrupt verändert, weshalb er „raus aus Deutschland musste“. Seit einem Monat befindet er sich da schon in der Türkei. Dabei muss Mohammed H. nach eigenen Angaben einmal im Monat Blut abgeben, um zu belegen, dass er die Medikamente weiter einnimmt. Eine Hausärztin, die er sich gesucht hätte, würde ihn jedoch regelmäßig vor den Kontrollen warnen. Wohl der entscheidende Grund, weshalb Mohammed H. zu diesem Zeitpunkt nicht längst wieder im Maßregelvollzug sitzt. Seine Bewährungshelferin hätte er überdies mit einem Video getäuscht, das vorgab, er befände sich noch in Deutschland. All dies schildert er in dem vor zwei Wochen hochgeladenen Video, das für jeden sichtbar im Netz steht. Wäre der Staat hier bereits aktiv geworden – die junge Urlauberin würde vermutlich noch leben.
Es stellt sich einmal mehr die Frage, wie es überhaupt möglich ist, dass ein verurteilter Totschläger und offensichtlich schwer psychisch kranker Mann frei auf deutschen Straßen herumlaufen kann? Wie konnte er in die Türkei ausreisen und wie kann es sein, dass sich offenbar seit anderthalb Monaten weder Behörden, noch seine Betreuer um seinen Verbleib gekümmert haben?
Jegliche Betreuungsversuche liefen offenbar ins Leere
Es ist dieselbe Geschichte in unterschiedlichen Ausführungen. Egal, ob es um den Mörder der 14-jährigen Susanna, um Momo Black oder Terroristen wie Anis Amri geht. Alle sind sie, teils wegen schwerwiegender Delikte, polizeibekannt. Alle konnten sie unbehelligt von den deutschen Behörden so lange ihr Unwesen treiben, bis es in einer Tat gipfelte, die ein oder mehrere Menschenleben kostete. Der auf Resozialisierung ausgerichtete deutsche Rechtsstaat scheint auf diese Art muslimischer Intensivtäter keine Antwort zu haben.
Jegliche Betreuungsversuche scheinen auch bei Momo Black ins Leere gelaufen zu sein. Die Gefängnisse, ohnehin nicht selten Orte der zusätzlichen religiösen Radikalisierung, sind überfüllt, die Justiz vollkommen überlastet. Ende 2017 mahnte der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte bereits davor, dass der Rechtsstaat in Berlin „kaputt“ sei. Seit Jahren wird über rechtsfreie Räume in Großstädten diskutiert, in denen libanesische Clans ganze Stadtviertel regieren. Dazu die Überlastung der Gerichte durch die Flut an Asylklagen. Momo Black und andere sind, das wird immer klarer, die Profiteure eines staatlichen Kontrollverlusts, der nun immer kürzeren Abständen seine Opfer fordert. Man lässt sie laufen und hofft, dass nichts Schlimmes passiert. Aber es passiert. Wieder ist das Opfer eine Frau, wieder ist der Täter ein bereits polizeibekannter muslimischer Gewalttäter. Wieder wäre die Tat zu verhindern gewesen.