Die Umstände einer Einwanderung haben nicht nur Auswirkungen auf das Leben der Einwanderer, sondern auch Auswirkungen auf das Leben der Einheimischen. Es sind daher nicht nur ausschließlich Wünsche der Einwanderer von der Politik zu berücksichtigen, und Wünsche der Einheimischen unter den Teppich zu kehren, auch wenn das für gewöhnlich die Auffassung von Linken oder Grünen zu sein scheint. Ein völlig legitimes Interesse der Zielgesellschaft einer Einwanderung ist es, eine bestmögliche Integration der Neubürger zu erreichen. Die Bildung von Parallelgesellschaften steht dieser Integration entgegen, aber wenn der Zuzug staatlich ungeregelt ist, entstehen automatisch Ballungen von Neubürgern, die als Magnete weiterer Neubürgeransiedlung dienen, was am Ende die Entstehung von Parallelgesellschaften stark begünstigt… was eigentlich vermieden werden sollte. Da die Abhängigkeit von Sozialhilfe oder anderen Unterstützungsleistungen mindestens in der Anfangsphase überdurchschnittlich hoch ist, werden zusätzlich dann auch die Kommunen außergewöhnlich stark belastet, in denen sich die Neubürger ballen… ein aktuelles Beispiel, sowohl für das Abdriften in Parallelwelten als auch die kommunale Totalüberforderung, ist Duisburg-Marxloh. Deutschland machte den Spätaussiedlern ein ganz außergewöhnliches Angebot… als Deutscher zu meinen, das eigene Land, das sich so ganz außergewöhnlich offen und gebebereit zeigt, dürfe im Gegenzug vom Einwanderer nicht auch eine Bereitschaft zur einen oder anderen Unbequemlichkeit fordern, wenn dies vernünftige, nachvollziehbare Gründe rechtfertigen, kommt mir wirklich sehr masochistisch vor, und in dieser Sache das “Verwehren eines Grundrechts” zu bejammern, reichlich hysterisch.
Vielleicht hätten Sie auch Absatz 2 lesen (und posten) sollen: 2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist. Ein Gesetz, nämlich das “Wohnortzuweisungsgesetz” gab es offensichtlich, das bestreiten Sie ja auch nicht und wohl auch nicht sein verfassungskonformes Zustandekommen, die Frage ist nunmehr, ob dieses Gesetz das Recht nach Art. 11 Abs. 1 GG rechtmäßig eingeschränkt. Das, Frau Ziesller, verneinen Sie anscheinend. So weit, so gut. Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber nicht auf seine eigenen Fakten (D. Rumsfeld); leider (aus Ihrer Sicht) ist die Faktenlage diese: Das BVG hat entschieden, daß die Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit in diesem Fall rechtmäßig war, wie Sie also auf das schmale Brett kommen, dieses Gesetz als verfassungswidrig zu bezeichnen, will sich mir nicht so recht erhellen. Oder hat am Ende “Mutti” beschlossen, das jetzt jeder, der “Sachkenntnis” reklamiert (und “hilfreich” ist), das BVG im Alleingang korrigieren darf ? Ihrer Einschätzung der Folgen des “Planungswahns” (der hier aber nicht vorliegt) ist nichts hinzuzufügen.
Schon bald nach Frau Ziesslers erstem Erscheinen auf der Achse wurden Rufe laut, man möge ihre Beiträge hier doch bitte nicht mehr wiedergeben. Dieser Bitte möchte ich mich hiermit in aller Form anschliessen. Ihre Meinung sei Frau Ziessler unbenommen, aber die journalistische Qualität ihrer Wortmeldungen ist für Achse-Leser eine Zumutung.
Ein illegaler Einwanderer hat keinen Anspruch auf irgendeine Freizügigkeit. Vielleicht erst mal ein Basis-Jurawissen aneignen bevor man so einen Mumpitz schreibt. Und Analogien zwischen der Einwanderung von Ostdeutschen und muslimischen Arabern zu ziehen ist bestenfalls unbedarft wenn nicht gefährlich.
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