Peter Grimm / 25.07.2017 / 06:25 / Foto: peronimo / 25 / Seite ausdrucken

FAZ-Ratgeber: Wie man Andersdenkende rausschmeißt

Der Artikel eines Fachanwalts für Arbeitsrecht beginnt ganz harmlos mit einer bekannten Feststellung: „Grundsätzlich ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, einen Bewerber einzustellen, oder einem Mitarbeiter zu kündigen. Bekanntlich muss das Unternehmen den Betriebsrat sowohl zu geplanten Einstellungen als auch zu Entlassungen anhören.“

Doch dann entwickelt sich der von der FAZ publizierte Ratgebertext zu einem Leitfaden, wie man auch als Mitarbeiter die Entlassung eines Kollegen aus Gesinnungsgründen betreiben kann. Zwei Dinge braucht man: Zum einen den Betriebsrat und zum anderen eine Äußerung oder Handlung des zu entlassenden Kollegen, die sich als fremdenfeindlich oder rassistisch brandmarken lässt. Heutzutage reicht da ja augenscheinlich oft schon mangelnde Begeisterung für unkontrollierte Zuwanderung oder Islamkritik.

Wünscht man also einem solchen Kollegen die Entlassung, obwohl der Arbeitgeber dazu keine Veranlassung sieht, so weist der Fachanwalt auf eine elegante Möglichkeit hin, mit der eine Entlassung sogar bei bestehendem Kündigungsschutz funktionieren soll:

Was aber oft übersehen wird: Der Entschluss, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, kann auch vom Betriebsrat ausgehen. Die Arbeitnehmervertreter können nach § 104 BetrVG vom Arbeitgeber verlangen, einen „betriebsstörenden“ Mitarbeiter durch Versetzung oder Entlassung aus dem Betrieb zu entfernen. Dieses Recht des Betriebsrats zielt auf die Wiederherstellung des Betriebsfriedens ab, insbesondere bei rassistischem oder fremdenfeindlichem Verhalten eines Arbeitnehmers.

Kommt der Arbeitgeber einem solchen Entlassungsverlangen nicht nach, kann der Betriebsrat ein entsprechendes Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten. Die Arbeitsrichter müssen dann prüfen, ob der betreffende Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzeswidriges oder diskriminierendes Verhalten wiederholt ernstlich gestört hat und ob eine Entlassung in Bezug auf die Störung des Betriebsfriedens verhältnismäßig ist.

"Sogar ordentlich unkündbare Mitarbeiter sind  zu entlassen"

Hier könnte, wer die Entlassung eines Kollegen auf diesem Wege betreibt, offenbar noch scheitern. Aber wann dürfte es so weit kommen? Welcher Arbeitgeber prozessiert schon gegen einen Betriebsrat, um einen Mitarbeiter zu halten, der als Rassist und Fremdenfeind verdächtigt wird? Aber mit etwas Glück vor dem Arbeitsgericht, kann man sogar einen evtl. bestehenden Kündigungsschutz bei vermeintlichen Fremdenfeinden und Rassisten aushebeln. Hierzu kann ein entsprechendes Urteil führen

Das Bundesarbeitsgericht hat aber am 28. März 2017 entschieden, dass ein vom Arbeitsgericht bestätigtes Entlassungsverlangen des Betriebsrats einen betrieblichen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellt (Az.: 2 AZR 551/16). Die Forderung des Betriebsrats, den betroffenen Mitarbeiter aus dem Betrieb zu entfernen, rechtfertige eine ordentliche – nicht aber eine fristlose – Kündigung.

Sogar ordentlich unkündbare Mitarbeiter sind nach einer solchen Entscheidung des Arbeitsgerichts zu entlassen.

Es ist leider eine rhetorische Frage, wie die Chancen stünden, wenn man sich eines deutschen- oder christenfeindlich, bzw. antisemitisch auftretenden muslimischen Mitarbeiters mit Migrationshintergrund entledigen möchte. Diskriminierungen gibt es ja bekanntlich nur in eine Richtung:

Gerade bei Diskriminierungen von Mitarbeitern haben Betriebsräte somit einen weiten Handlungsspielraum. Nach rassistischen oder fremdenfeindlichen Verfehlungen können sie Arbeitgebern so auch die Entlassung betriebsstörender Arbeitnehmer deutlich erleichtern. 

Wenn Entlassungen erleichtert werden sollen, dann müsste das doch die Gewerkschaften auf den Plan rufen, oder? Arbeitsrecht muss doch unabhängig von Gesinnungen gelten, war das nicht so? Aber warum sollten sich Gewerkschaften für Beschäftigte mit falscher Gesinnung engagieren. Erst wenn die geduldeten oder gar beförderten Entlassungsmöglichkeiten auch Kollegen mit richtiger und guter Gesinnung treffen, werden sie wahrscheinlich wach. Leider wird es dann zu spät sein. Warum nur funktioniert es so leicht, Freiheiten und Rechte stückweise zu beschneiden, in dem man bei denen anfängt, mit denen sich niemand solidarisieren will. Wer solcherlei Entlassungen befürwortet, darf dann auch nichts dagegen haben, wenn muslimische Mitarbeiterinnen wegen ihrer Kopftücher entlassen werden.

Dieser Beitrag erschien auch auf Peter Grimms Blog sichtplatz

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Leserpost

netiquette:

Jörg Schulze / 25.07.2017

Ja, der Linskfaschismus schreitet voran. Die Kündigung eigentlich unkündbarer Arbeitnehmer, ist ein noch nicht geschriebenes, aber vielleicht noch zu schreibendes Ruhmesblatt der deutschen Gewerkschaftsfunktionärselite. Vorwärts nimmer, rückwärts immer.

Thorsten Neumann / 25.07.2017

Es ist einfach nur noch erschreckend, wohin sich dieses Land entwickelt. Ich habe mich schon so oft gefragt, ob denn bei vielen einfach das kognitive Denken nicht mehr angelegt ist, das über-den-Tellerrand-blicken? Und alle laufen völlig unreflektiert einfach mit… so hat man zumindest den Eindruck. Oder gibt es auch hier wieder 2 Seiten einer Medaille? Die eine, die sich dem unheimlichen linksgrünen Mainstream unterordnen muss (aufgrund zu erwartender Repressalien), und die andere, die sich ihren Teil dazu denkt, aber nicht laut äußert? Ich hoffe sehr, die Zeit arbeitet für uns Realisten.

Leane Kamari / 25.07.2017

Wir bekommen langsam Clintonsche USA Verhältnisse an den berühmten dortigen Unis! Mehr als bedenklich erinnert das an Stasi et al.

Heiko Stadler / 25.07.2017

Ein Irrenhaus ist eine Eliteschule im Vergleich zu dem, was in der SPD-dominierten Politik abläuft. Der Betriebsrat mutiert vom Kämpfer für die Arbeitnehmerrechte zum Rauswerfer und Säuberer.

Rolf Lindner / 25.07.2017

So etwas ähnliches ist meinem Schwiegervater vor einigen Jahrzehnten schon passiert. Er war zwar in einer Systempartei, hatte dort aber statt der Blockflöte die Querflöte gespielt. Das Arbeitsgerichtsverfahren hatte er dann allerdings gewonnen und eine Entschädigung bekommen - nämlich über 30 000 - ja jetzt darf geraten werden was? In Worten über dreißigtausend DDR-Mark, was damals relativ viel Zahlungsmittel war. Das ganze fand also in der DDR statt. Es ist nicht umsonst, dass manche die gegenwärtige Entwicklung Deutschlands als DDR 2.0 bezeichnen. Ob ein Betroffener hier und heute eine Entschädigung bekommen würde, steht natürlich in den Sternen. Einer der Hauptgründe für das Scheitern von DDR 1.0 war übrigens die Entfernung der Fehlererkennungssoftware u.a. durch siehe Artikel.

beat schaller / 25.07.2017

Es ist ja zu erwarten, dass es auch in diese richtung gehen wird.  ich gehe mal davon aus, dass es sehr schnell gehen wird.  Das war für mich einer der Gründe, warum ich erstens nie eine firma in deutschland gründen wollte, weil die gewerkschaften gefährlicher und einflussreicher sind als politiker und zweitens, weil ein unternehmen menschen einstellen soll, die dort wo sie sich bewerben auch arbeiten und sich identifizieren soll(t)en. ich habe mich dann auch in der schweiz nur noch auf eine ein-mann firma festgelegt, weil ich mich dem stärker werdenden trend der gesamtarbeitsverträge, welche schlussendlich immer alles auf ein mass bringen wollen entziehen- resp. nicht darauf festlegen lassen wollte.  gleichmacherei führt nie zum ziel, denn menschen sind individuelle geschöpfe. solche “gesamtarbeitsverträge” sind protektionistische vergewaltigungen und stärken nicht das individuum sondern machen träge und nicht mehr konkurrenzfähig.  das alles sieht man ja gerade beim staat selber.  überall wo der staat seine hände im spiel hat, explodieren die kosten. auch in den sozialsystemen. wenn man dann schauen könnte, wieviel der staat selber von einem € für sich heraus nimmt, dann stellt man fest, dass der dirkete weg doch sicher effizienter ist.  Darum, weniger Staat und mehr meinungsfreiheit und endlich offene diskussionen.  beat schaller

Dieter Franke / 25.07.2017

Von den Gewerkschaften darf nicht mehr erwartet werden, daß sie objektiv die Interessen aller Beschäftigten wahrnehmen. Sie sind zum willigen Handlanger der politisch korrekten Politiker degeneriert, und wohin das führt kann man trefflich am Beispiel der DDR studieren. Dort waren die Gewerkschaften fest eingebunden in die Politik der SED (heute “Die Linken”) und agierten als verlängerter Arm der Partei.

H. Zerenner / 25.07.2017

Uuups, dann wäre ich doch lieber gern bei “meiner StaSi”  geblieben.  In dieser Ära war die einfache Regel wie in der zuvor:  “Maul halten!” Mir scheint, die suchen in der “BRD nach Kohl”  krampfhaft nach einem Typen wie Putin,  der aufräumt.  Sarkasmus aus !

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