Peter Grimm / 25.07.2017 / 06:25 / Foto: peronimo / 25 / Seite ausdrucken

FAZ-Ratgeber: Wie man Andersdenkende rausschmeißt

Der Artikel eines Fachanwalts für Arbeitsrecht beginnt ganz harmlos mit einer bekannten Feststellung: „Grundsätzlich ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, einen Bewerber einzustellen, oder einem Mitarbeiter zu kündigen. Bekanntlich muss das Unternehmen den Betriebsrat sowohl zu geplanten Einstellungen als auch zu Entlassungen anhören.“

Doch dann entwickelt sich der von der FAZ publizierte Ratgebertext zu einem Leitfaden, wie man auch als Mitarbeiter die Entlassung eines Kollegen aus Gesinnungsgründen betreiben kann. Zwei Dinge braucht man: Zum einen den Betriebsrat und zum anderen eine Äußerung oder Handlung des zu entlassenden Kollegen, die sich als fremdenfeindlich oder rassistisch brandmarken lässt. Heutzutage reicht da ja augenscheinlich oft schon mangelnde Begeisterung für unkontrollierte Zuwanderung oder Islamkritik.

Wünscht man also einem solchen Kollegen die Entlassung, obwohl der Arbeitgeber dazu keine Veranlassung sieht, so weist der Fachanwalt auf eine elegante Möglichkeit hin, mit der eine Entlassung sogar bei bestehendem Kündigungsschutz funktionieren soll:

Was aber oft übersehen wird: Der Entschluss, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, kann auch vom Betriebsrat ausgehen. Die Arbeitnehmervertreter können nach § 104 BetrVG vom Arbeitgeber verlangen, einen „betriebsstörenden“ Mitarbeiter durch Versetzung oder Entlassung aus dem Betrieb zu entfernen. Dieses Recht des Betriebsrats zielt auf die Wiederherstellung des Betriebsfriedens ab, insbesondere bei rassistischem oder fremdenfeindlichem Verhalten eines Arbeitnehmers.

Kommt der Arbeitgeber einem solchen Entlassungsverlangen nicht nach, kann der Betriebsrat ein entsprechendes Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten. Die Arbeitsrichter müssen dann prüfen, ob der betreffende Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzeswidriges oder diskriminierendes Verhalten wiederholt ernstlich gestört hat und ob eine Entlassung in Bezug auf die Störung des Betriebsfriedens verhältnismäßig ist.

"Sogar ordentlich unkündbare Mitarbeiter sind  zu entlassen"

Hier könnte, wer die Entlassung eines Kollegen auf diesem Wege betreibt, offenbar noch scheitern. Aber wann dürfte es so weit kommen? Welcher Arbeitgeber prozessiert schon gegen einen Betriebsrat, um einen Mitarbeiter zu halten, der als Rassist und Fremdenfeind verdächtigt wird? Aber mit etwas Glück vor dem Arbeitsgericht, kann man sogar einen evtl. bestehenden Kündigungsschutz bei vermeintlichen Fremdenfeinden und Rassisten aushebeln. Hierzu kann ein entsprechendes Urteil führen

Das Bundesarbeitsgericht hat aber am 28. März 2017 entschieden, dass ein vom Arbeitsgericht bestätigtes Entlassungsverlangen des Betriebsrats einen betrieblichen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellt (Az.: 2 AZR 551/16). Die Forderung des Betriebsrats, den betroffenen Mitarbeiter aus dem Betrieb zu entfernen, rechtfertige eine ordentliche – nicht aber eine fristlose – Kündigung.

Sogar ordentlich unkündbare Mitarbeiter sind nach einer solchen Entscheidung des Arbeitsgerichts zu entlassen.

Es ist leider eine rhetorische Frage, wie die Chancen stünden, wenn man sich eines deutschen- oder christenfeindlich, bzw. antisemitisch auftretenden muslimischen Mitarbeiters mit Migrationshintergrund entledigen möchte. Diskriminierungen gibt es ja bekanntlich nur in eine Richtung:

Gerade bei Diskriminierungen von Mitarbeitern haben Betriebsräte somit einen weiten Handlungsspielraum. Nach rassistischen oder fremdenfeindlichen Verfehlungen können sie Arbeitgebern so auch die Entlassung betriebsstörender Arbeitnehmer deutlich erleichtern. 

Wenn Entlassungen erleichtert werden sollen, dann müsste das doch die Gewerkschaften auf den Plan rufen, oder? Arbeitsrecht muss doch unabhängig von Gesinnungen gelten, war das nicht so? Aber warum sollten sich Gewerkschaften für Beschäftigte mit falscher Gesinnung engagieren. Erst wenn die geduldeten oder gar beförderten Entlassungsmöglichkeiten auch Kollegen mit richtiger und guter Gesinnung treffen, werden sie wahrscheinlich wach. Leider wird es dann zu spät sein. Warum nur funktioniert es so leicht, Freiheiten und Rechte stückweise zu beschneiden, in dem man bei denen anfängt, mit denen sich niemand solidarisieren will. Wer solcherlei Entlassungen befürwortet, darf dann auch nichts dagegen haben, wenn muslimische Mitarbeiterinnen wegen ihrer Kopftücher entlassen werden.

Dieser Beitrag erschien auch auf Peter Grimms Blog sichtplatz

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Leserpost

netiquette:

beat schaller / 25.07.2017

Es ist ja zu erwarten, dass es auch in diese richtung gehen wird.  ich gehe mal davon aus, dass es sehr schnell gehen wird.  Das war für mich einer der Gründe, warum ich erstens nie eine firma in deutschland gründen wollte, weil die gewerkschaften gefährlicher und einflussreicher sind als politiker und zweitens, weil ein unternehmen menschen einstellen soll, die dort wo sie sich bewerben auch arbeiten und sich identifizieren soll(t)en. ich habe mich dann auch in der schweiz nur noch auf eine ein-mann firma festgelegt, weil ich mich dem stärker werdenden trend der gesamtarbeitsverträge, welche schlussendlich immer alles auf ein mass bringen wollen entziehen- resp. nicht darauf festlegen lassen wollte.  gleichmacherei führt nie zum ziel, denn menschen sind individuelle geschöpfe. solche “gesamtarbeitsverträge” sind protektionistische vergewaltigungen und stärken nicht das individuum sondern machen träge und nicht mehr konkurrenzfähig.  das alles sieht man ja gerade beim staat selber.  überall wo der staat seine hände im spiel hat, explodieren die kosten. auch in den sozialsystemen. wenn man dann schauen könnte, wieviel der staat selber von einem € für sich heraus nimmt, dann stellt man fest, dass der dirkete weg doch sicher effizienter ist.  Darum, weniger Staat und mehr meinungsfreiheit und endlich offene diskussionen.  beat schaller

Dieter Franke / 25.07.2017

Von den Gewerkschaften darf nicht mehr erwartet werden, daß sie objektiv die Interessen aller Beschäftigten wahrnehmen. Sie sind zum willigen Handlanger der politisch korrekten Politiker degeneriert, und wohin das führt kann man trefflich am Beispiel der DDR studieren. Dort waren die Gewerkschaften fest eingebunden in die Politik der SED (heute “Die Linken”) und agierten als verlängerter Arm der Partei.

H. Zerenner / 25.07.2017

Uuups, dann wäre ich doch lieber gern bei “meiner StaSi”  geblieben.  In dieser Ära war die einfache Regel wie in der zuvor:  “Maul halten!” Mir scheint, die suchen in der “BRD nach Kohl”  krampfhaft nach einem Typen wie Putin,  der aufräumt.  Sarkasmus aus !

Gerhard Rebter / 25.07.2017

Empörend, vor ein paar Jahren hätte man noch gemeint: unglaublich, Aber das ist vorbei. Es bedurfte keines Beweises mehr, dass die FAZ im linksextremen Lager angekommen ist - das Blatt liefert ihn trotzdem. Darin ist die Zeitung exemplarisch für fast die gesamte herkömmliche bundesdeutsche Medienszene. Wie konnte das passieren? Wieso überhaupt lässt sich eine bis in die nuller Jahre ganz gut funktionierende Gesellschaft von einer kleinen Minderheit linksgrüner Extremisten in Geiselhaft nehmen, vollständig manipulieren und nun für die absurdesten Vorhaben widerstandslos dirigieren und ausquetschen? Ja, und keiner scheint zu merken: Genauso funktioniert er, der Faschismus. Immer wieder.

Chris Lock / 25.07.2017

Nachdem Gewerkschaften im letzten Jahr bereits Betriebsräte und Mitglieder geschult haben, wie man Fremdenfeinde denunziert und rausmobt, komme ich aus dem Staunen nicht mehr heraus. Nun also auch die fachliche Anleitung, wie das rechtsförmig - also scheinbar weniger schmutzig - funktioniert. Staunen muss ich deshalb, weil ich aus einer Unternehmerfamilie komme und erlebt habe, was die Gewerkschaften alles unterstützt haben. Nun, Diebstahl und Betrug scheinen nicht so schlimm zu sein, wie Fremdenfeindlichkeit, wobei dieser Begriff - und das ist meine Angst - vom Mainstream sehr weit definiert wird: Bereits Kritik an der Migrationspolitik gilt als fremdenfeindlich. Und da liegt die eigentliche Gefahr: Gewerkschaften und idR deutlich links orientierte Arbeitsrichter bestimmen über die Grenzen der freien Meinungsäußerung. Und Arbeiter sind in der Regel nicht gewohnt, in der Ausdrucksweise eine feine Klinge zu führen. Schon die Drohung durch die Macht der Gewerkschaften lässt die Arbeitnehmer lieber den Mund halten, wer will schon seine Existenz ruinieren.

Rudi Knoth / 25.07.2017

Nun das scheint mir wirklich ein Wink mit dem Zaunpfahl zu sein. Hier meine Vermutungen:  Der Verweis auf den Betriebsrat soll wohl die Möglichkeit geben, auch Arbeitnehmer, gegen deren Ansichten der Arbeitgeber nichts hat, zu entlassen. Bedenkt man, dass in vielen Betriebsräten Gewerkschaftsmitglieder sitzen und einige Gewerkschaften sich aktiv im “Kampf gegen rechts” engagieren,  dann ist zu vermuten, dass schon eher harmlose Ansichten zu Kündigungen führen können. Sicher ist es richtig, wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, der andere Mitarbeiter rassistisch beleidigt. Aber in diesem Fall wird wohl auch der Arbeitgeber einschreiten. Aber im “Kampf gegen Rechts” geht es ja um mehr. Ich hoffe meine Argumentation ist nicht zu wirr.

Robert Orosz / 25.07.2017

Es gibt auch keine einfachere und elegantere Methode die Existenz eines abhängig Beschäftigten zu vernichten. Als Initialzündung hierzu genügt die Vermutung oder die Verdächtigung einer rassistischen/sexistischen Äußerung des Gescholtenen. Schnell ist ein solcher “Vorfall”  in aller Munde - und- Voila!-ohne weiteres Zutun des Beschuldigtendie nimmt die Störung des “Betriebsfriedens” fahrt auf. Der “point of no return” ist bald überschritten. Wunderbar nachzulesen in Philip Roth’s the human stain (Der menschliche Makel).

Stephan Müller / 25.07.2017

Interessant zu sehen, wie eine Gesellschaft immer wieder aufs neue Blockwarte generiert. Wahrscheinlich ist da genetisch schon einiges festgelegt. Und gut, dass wir uns wenigstens so viele Gedanken um die Freiheit in Ungarn, Polen, den USA machen.

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