Lutz Neumann, Gastautor / 26.01.2018 / 06:29 / Foto: Steve Evans / 50 / Seite ausdrucken

Fake-Security an Flughäfen: Nicht ohne meine Basecap

Sonntag, 14. Januar 2018, gegen 06.40 Uhr an der Außengrenze des Schengen-Gebietes am internationalen Flughafen Amsterdam Schiphol. Früh morgens, nachdem die Langstreckenflieger von ihren Nachtflügen aus Übersee gelandet sind. Ich ströme mit mehreren hundert Passagieren in den Ankunftsbereich für die Transfers zu anderen Flügen.

Nach Paris ist Amsterdam der zweitgrößte Flughafen im Schengenraum, über 60 Millionen Passagiere pro Jahr. Transferflughafen für die kleineren deutschen Flughäfen. Wer hier durch die Sicherheitsschleuse und Passkontrolle kommt, kann frei nach Deutschland reisen, sich ohne weitere Checks in ein Flugzeug nach Berlin oder Hamburg setzen. Für den Schengenraum gelten einheitliche Sicherheitsstandards. Kontrollen sind in Amsterdam genauso zu handhaben wie in Frankfurt.

Auf der Liste der morgendlichen Ankünfte stehen eine Reihe Länder mit schwieriger Sicherheitslage und erhöhten Anschlagsrisiken. Darunter sind auch solche, für die in den USA ein Einreiseverbot besteht.

Islamprivileg oder „Einzelfall“?

Ich stehe im Ankunftsbereich an der Sicherheitsschleuse 1 der Gates. Eine offenkundig muslimische Großfamilie bewegt sich zeitgleich durch die Sicherheitsschleuse 2, ein paar Meter entfernt. Ich sehe einen Teil der Gruppe passieren, drei Frauen, und wundere mich, dass sie vom Sicherheitspersonal nicht veranlasst werden, ihre Übergewänder und umfangreichen Kopfbedeckungen abzulegen. Eine der Frauen trägt eine sackartige Ganzkörperbekleidung bis zum Boden: Zum Zeitpunkt der Kontrolle sind Augen, Nase- und Mundpartie frei, die Haare vollständig abgedeckt. Verschiedene Stofffalten und Stoffknoten im Kopfbereich bieten Raum für mehrere Gegenstände.

Wurden die Sicherheitsvorschriften gelockert? Entgegen meiner sonstigen Gewohnheit lasse ich also auch mein Übergewand (Sakko) und die nicht so umfangreiche Kopfbedeckung (Basecap mit 100 Prozent Baumwolle) an. Und lege nur Laptop, Smartphone usw. zum gesonderten Durchleuchten auf das Laufband.

Auf Englisch fordert mich der Sicherheitsmitarbeiter mit Nachdruck auf, auch Sakko und Kappe abzulegen. Auf die Frage nach dem „Warum?“ antwortet er, ich müsse ablegen, denn es könnten Objekte versteckt sein. Ich sage, das wisse ich, aber dort drüben sähe ich gerade Personen mit Umhang und Kopftuch durch die Schleuse gehen. Er folgt meinem Blick. Oh, sagt er, offenbar erstaunt über meine Ignoranz, und erklärt mir, die müssten das natürlich nicht („of course not“) ablegen: aus religiösen Gründen („they are allowed for religious reasons“).

Fake Security

Mit dem Hinweis auf „security“ besteht der Sicherheitsmitarbeiter bei mir auch auf die Kappe. Nein entgegne ich, meine Kappe lege ich jetzt zwar ab, aber ganz sicher nicht wegen „security“, sondern weil ich hier durch muss. Denn was Sie hier betreiben, ist „fake security“.

Das sorgt in der Reihe vor und hinter mir für etwas Aufsehen. Manche lachen zustimmend, andere gucken irritiert und unsicher. Die muslimische Gruppe mit den Frauen ist außer Hörweite, sie konnten sich schneller durch die Kontrolle bewegen. Sie wurden im Bereich ihrer voluminösen Kopfbedeckungen nicht vom (weiblichen) Sicherheitspersonal abgetastet. Wie ich noch aus den Augenwinkeln sehe, wurden sie auch nicht zur Kontrolle in einen gesonderten Raum gebeten.

Ich wünsche dem Sicherheitsmitarbeiter noch einen angenehmen Tag und schiebe nach: sofern wir heute gemeinsam Glück haben. Sofern dem Flugzeug nichts zustößt – aus religiösen Gründen. Er wendet pikiert den Blick ab.

Was bleibt außer der Hoffnung auf Glück?

Zwei Fragen pochen in meinem Kopf: Ist das Ablegen von Kopfbedeckungen für die Sicherheit unerheblich? Dann hat der Staat mich nicht mit Eingriffen in die Kleiderordnung zu behelligen. Oder ist die Kontrolle von Kopfbedeckungen für die Sicherheit erheblich? Dann sind keine Ausnahmen zu machen. Auch nicht aus religiösen Gründen. Auf einen deutschen 11. September würde ich gerne verzichten.

Zu Hause führt mich eine kurze Internetrecherche auf die Website der Bundespolizei. In den Informationen zu den Sicherheitskontrollen steht: „Vor der Kontrolle mit dem Sicherheitsscanner sind sämtliche Überbekleidungen, wie z. B. Jacken, Mäntel und Westen sowie Schals, Mützen und Hüte, abzulegen. Größere Schmuckstücke und Gürtel sind auf Weisung des Kontrollpersonals abzulegen.“ 

Das Wort „sämtliche“ ist eindeutig. Keine Ausnahmen. Also wurde ich nur Zeuge einer laschen Sicherheitspraxis im Alltag? Oder welche Ausnahmen mag es geben?

Ich rufe bei der Behörde an, die für Luftsicherheit zuständig ist, dem Bundesinnenministerium. Eine Dame vom „Bürgerservice“ des BMI sagt mir, dass Basecaps wie auch Schals immer abzulegen seien. Dort könnten Gegenstände versteckt sein. Hingegen seien bei anerkannten Religionen wie dem Islam, Kopfbedeckungen in der Tat aus religiösen Gründen nicht abzulegen.

Ich bin erstaunt und verstehe nicht. Doch, das sei so und gälte ja auch für die Passkontrolle, wo religiöse Kopfbedeckungen anbehalten werden dürften, und nur bis zum Haaransatz zurück geschoben werden müssten. Beim Sicherheitscheck würde weibliches Sicherheitspersonal das Kopftuch dann gegebenenfalls in einem gesonderten Raum auf gefährliche Gegenstände abtasten. Ich antworte, dass an der Schengen-Außengrenze in Amsterdam das offenbar nicht so gehandhabt wird. Sie entgegnet, dass sie zu anderen Ländern nichts sagen könne. Soweit die Auskunft. Einerseits ist die Zurückhaltung des Ministeriums bei einem Anrufer verständlich, andererseits handelt es sich um die (deutsche) Schengen-Außengrenze an einem internationalen Flughafen und letztlich um eine selbst verursachte Sicherheitslücke, die schwerwiegende Folgen haben kann.

Welche Vorgaben gelten nun für mich als Passagier? Die Webseite der Bundespolizei sagt klar, dass es keine Ausnahme gibt, und auf Nachfrage spricht das Bundesinnenministerium nach dem von mir miterlebten Sicherheitsvorfall von religiösen Ausnahmen? Sprechen die politisch Verantwortlichen im Ministerium und die Polizei da wenigstens mit den privaten Sicherheitsfirmen, die mit der Durchführung der Passagierkontrollen beauftragt sind, mit einer Stimme?

20 Sekunden Religionsfreiheit über alles

Was ist von dem Hinweis auf die Passkontrolle zu halten? Wenn die betreffende Person eindeutig mit dem Passfoto identifiziert werden kann, kann sie – von mir aus – auch Kopftuch oder Basecap tragen. Wenn die Person im Sicherheitscheck gefährliche Gegenstände unter dem Basecap transportieren kann, so ist der Stauraum unter einer islamischen Kopfbedeckung, wie ich sie in Amsterdam sah, allerdings noch weitaus geräumiger. Also ist der Vergleich des Ministeriums von Sicherheitscheck und Passkontrolle wohl eher neben der Sache.

Im internationalen Luftverkehr werden sogar Gefäße über 100 ml (in etwa die Größe einer Mandarine) für derart gefährlich gehalten, dass sie heutzutage nicht mehr in die Flugzeugkabine mitgenommen werden dürfen. Jeder, der nach den Flugzeugattentaten vom 11. September 2001 oder der Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen im Zuge der Bemühungen islamistischer Gruppen, Flüssigsprengstoffe an Bord von Flugzeugen zu bringen, gereist ist, weiß das.

Die oberste deutsche Luftsicherheitsbehörde weiß das sicherlich auch. Was soll also die schiefe Abwägung mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit: für 20 Sekunden uneingeschränkter Religionsfreiheit anstelle einer Kopfbereichskontrolle die gesamte Luftsicherheit Deutschlands und im schlimmsten Fall eine Vielzahl an Menschenleben zu riskieren?

Wie viele un(ter)-kontrollierte Flüge gelangen aus Amsterdam und dem sonstigen Schengenraum tagtäglich in den deutschen Luftraum? Wie weit ist der „Einzelfall“ Amsterdam verbreitet? Wie ist die Praxis in Frankfurt, München und Berlin?

Null-Toleranz statt Religionsgruppen-Appeasement bei der Flugsicherheit

Wenn die oberste deutsche Sicherheitsbehörde diese Ausnahmen bei religiösen Kopfbedeckungen erlaubt, was bedeutet es für die Flughafen-Sicherheitsmitarbeiterin im Stress des Alltags? Eine Abwärtsspirale ist wahrscheinlich.

Was ist der Anreiz für Sicherheitsmitarbeiter, im Anblick von muslimischen Großfamilien, insbesondere solchen, die ihre Frauen in umfassender Verschleierung in den Sicherheitsbereich eines Flughafens schicken, unbequem zu sein und Kontrollen nicht nur bei individualreisenden Basecap-Trägern, sondern bei komplett verhüllten Großfamilienmitgliedern durchzuführen? Sind die Sicherheitsmitarbeiter durch klare behördliche Vorgaben dahingehend geschützt, dass sie gar nicht anders können, als 100 Prozent der verhüllten Frauen in einem gesonderten Raum einer manuellen Kontrolle zuzuführen?

Bei den meisten Flughäfen sind private Sicherheitsfirmen mit der Fluggastkontrolle beauftragt. Wenn es diese behördlichen 100 Prozent-Vorgaben nicht gibt: Wie viele Beschwerden des „Rassismus“ und der „Islamfeindlichkeit“ wird eine private Sicherheitsmitarbeiterin auf sich nehmen, bevor sie von ihrer Firma Druck bekommt und um Versetzung oder ihren Job fürchten muss, und sich so lasch verhält wie in Amsterdam? Oder vermutlich auch in Frankfurt, München und Berlin?

Der Staat wird Flughafensicherheit nur mit einer Null-Toleranz-Politik durchsetzen können. Das heißt: Solange die Sicherheitsschleusen technisch noch nicht so weit entwickelt sind, dass aus Sicherheitsgründen nicht „sämtliche“ (Bundespolizei) der nichtreligiösen Kopfbedeckungen abgesetzt und untersucht werden müssen, so sind auch „sämtliche“ der religiösen Kopfbedeckungen abzusetzen und zu untersuchen. Es ist akzeptabel, wenn das in unserem gut situierten Staat in gesonderten Räumen von weiblichen Sicherheitsmitarbeiterinnen durchgeführt wird, auch wenn dies höhere Kosten und Personalaufwand bedeutet. Es sollte jedoch konsequent ohne Ausnahme erfolgen.

Andernfalls handelt es sich um „fake security“ zur Förderung des Religionsgruppen-Appeasements. Beides hat im Bereich der Flughafensicherheit nichts zu suchen. In der Gesamtschau sind doch wohl Luftsicherheit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der anderen Kopftuch tragenden und der nicht Kopftuch tragenden Passagiere das höchste Gut.

Lutz Neumann lebt und arbeitet in Köln.

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Leserpost

netiquette:

Ralf Pöhling / 26.01.2018

Aus der Sicht eines Sicherheitsdienstlers ein absolutes Unding. Da kann man die gesamte Sicherheit an Flughäfen gleich sein lassen, wenn das Tragen eines speziellen Kleidungsstücks vor der Durchsuchung schützt. Insbesondere dann, wenn sich dieses Kleidungsstück hervorragend dazu eignet, Waffen oder Sprengstoffe durch die Kontrolle zu schmuggeln und der Personenkreis, der so ein Kleidungsstück üblicherweise trägt, auch noch dazu neigt, solche Gegenstände mit konstanter Regelmäßigkeit zu nutzen.

Michael Müller / 26.01.2018

Vielen Dank für diesen Bericht aus dem wahren Leben! Für mich ist das aber nicht nur Fake-Security, sondern eindeutig diskriminierend. Mich hätte noch interessiert ob derartig Verkleidete in Israel, Japan oder den USA auch in voller Montur einreisen dürfen.

M. Haumann / 26.01.2018

Ich finde es unter juristischen Aspekten gut, dass dieser gravierende Sicherheitsmangel hier VOR einem Anschlag klar dokumentiert ist, der unter Ausnutzung desselben stattfinden könnte. Das erleichtert dann den Rechtsanwälten der Opferangehörigen deutlich die Arbeit. Und ja, natürlich wird es vor einer Behebung dieser unglaublichen Sicherheitslücke Tote geben müssen. So lange wird sich halt geduckt wie immer vor dem Islam. Europa geht durch seine eigene erbärmliche Feigheit vor die Hunde.

Marla Arbogast / 26.01.2018

Wieder einmal offenbart sich das Staatsversagen in Reinkultur. Eine gewisse Klientel tanzt dem Staat auf der Nase herum, nimmt sich alle Freiheiten heraus und muss in keinster Weise ernsthafte Konsequenzen fürchten. Ein Staat, der sich selbst zur Witzfigur macht. Es zeigt aber, wie all die Lügen der rot-grünen Gutmenschen, einem Kartenhaus gleich, in sich zusammenstürzen. Es zeigt ferner, dass Dankbarkeit und Respekt vor dem Aufnahmeland nicht zu erwarten ist. Das “Wir schaffen das” wirkt wie Hohn. Der geschworene Amtseid übrigens auch.

Klaus Blankenhagel / 26.01.2018

Schon einige Jahre her, Airport LA Kontrolle durch die TSA. Vor uns eine vermummte Lady sie moege ihre Schlappen (aehnlich den Adidas Badelatschen) auf das Band legen. Sie tat so als waere sie taub, die Leute vom TSA wurden deutlicher und lauter. no reaction. Grosser Andrang an   der Rampe, man nahm die Lady kraeftig von jeder Seite und setzte sie auf das Band. Dabei verlor sie ihre Pantoffelchen, und stand ploetzlich barfuss da. Ein ohrenbetaeubender Schrei und Gekreische. Nun wurde sie kurzerhand ins Office der TSA ” beordert”, dort ging das Gekreische weiter. Wie das zuende ging weiss ich nicht, ist aber gerade fuer “normale” Passagiere nicht angenehm so etwas ausgesetzt zu werden.

Kristina Laudan / 26.01.2018

Alternativ einfach einen großen Schal über das Basecap werfen und sagen, das sei ein Kopftuch, das man aus religiösen Gründen trage! Hilft zwar nicht bei der Sicherheit, aber damit kann man zumindest über die Unsinnigkeit dieser “Regel” aufmerksam machen!

Markus Diebell / 26.01.2018

Herr Neumann, danke, ich kann nur sagen: Das habe ich auch schon erlebt. Absurd ist das Ganze ja auch deswegen, weil es innerhalb des Islam durchaus stark umstritten ist, ob die Verhüllung tatsächlich von der Religion gefordert wird. Und weil es grosse Gruppen von Moslems gibt (z. B. indische/pakistanische), die keinerlei Verhüllung kennen. Und weil an Flughäfen in islamischen Ländern (VAE) genau dieses Kasperletheater nicht stattfindet, sondern auch Verhüllte wie alle anderen kontrolliert werden.

Harald Oczko / 26.01.2018

Die ganze westliche Welt, allen voran die Europäer, machen sich zum Affen. Was alles unter dem unsäglichen Etikett “religiöse Gründe”  läuft, ist absurd. Wir tolerieren uns zu Tode. Achgut-Autor Henryk M. Broder hat das treffend so formuliert: “Toleranz ist die Fortsetzung der Ratlosigkeit mit anderen Mitteln”.

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