Joachim Nikolaus Steinhöfel / 30.05.2017 / 09:34 / 4 / Seite ausdrucken

Facebook lenkt nach Abmahnung ein

Wir haben in der letzten Woche hier auf der „Achse des Guten“ über die Löschung eines Textes und die 7-Tage-Sperrung des Verfassers, Markus Hibbeler, berichtet. Der entfernte Text, der bei Facebook vor Löschung auf große Resonanz stieß, bewegte sich ganz und gar innerhalb der Grenzen der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit, es gab nicht einmal Sätze oder Passagen, die auch nur annähernd fragwürdig gewesen sein könnten. Der Text stand auch in jeder denkbaren Hinsicht in Einklang mit den „Gemeinschaftsstandards“, den „Nutzungbedingungen“ und den „Facebook-Grundsätzen“. Nachdem wir Facebook am Freitag abgemahnt haben, stellte Facebook den Text am Montag wieder ein, beendete die Sperrung und entschuldigte sich per Mail und über die Plattform selber: „Hallo, ein Mitarbeiter unseres Teams hat versehentlich einen Beitrag von Dir auf Facebook entfernt. Es handelt sich dabei um einen Irrtum und wir möchten uns für diesen Fehler entschuldigen. Wir haben den Inhalt wiederhergestellt und Du müsstest ihn jetzt wieder sehen können.“

Das Hauptziel der Abmahnung ist damit erreicht. Dennoch muss früher oder später gerichtlich geklärt werden, ob das geltende Recht eine Handhabe gegen Sperrungen oder Löschungen bei legitimen Äußerungen hergibt oder der Gesetzgeber tätig werden muss. Dass das derzeit im Bundestag debattierte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Heiko Maas keine solche Regelung vorsieht, ist nur einer von dessen vielen schweren Mängeln.

Bis zum Ende der Woche hat Facebook jetzt Gelegenheit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu versichern, den Text nicht erneut zu löschen oder den Autoren wegen des Textes erneut zu sperren. Geschieht das nicht, wird meine Anwaltskanzlei trotz der Wiederherstellung des Textes eine Klage ernsthaft prüfen.

Justizminister Maas demonstrierte in der letzten Woche in „3 nach 9“ im NDR-Fernsehen im Interview mit „Zeit“-Chefredakteur Giovanni die Lorenzo zu seinem „Netzwerkdurchsuchungsgesetz“  (so di Lorenzos lapsus linguae) noch einmal seine besondere Eignung für das Amt. Di Lorenzo: „Wer denkt sich solche Namen aus?“ Maas: „Kann ich Ihnen auch nicht genau sagen!“ Hier der link zum Video mit Maas und di Lorenzo.

Immerhin aber findet sich in den seitenlangen Begründungen zu dem Gesetz die folgende Passage: „Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden“. Der Zustand, dass der Nutzer die Fehler von Facebook hinzunehmen hat und auf den Kosten sitzen bleibt, soweit der Anwalt nicht pro bono arbeitet und damit seinerseits den Internet-Riesen aus Palo Alto subventioniert, kann jedenfalls nicht länger Bestand haben.

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Leserpost

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Andreas Keppel / 30.05.2017

Auf YouTube wurde der Pegida-LIvestream gelöscht, wegen “Hassrede”. “Erfahre mehr über die Bekämpfung von Hassrede” wird man dann aufgefordert. Es geht hier um die Verteidigung der Meinungsfreiheit, nicht darum, wie man zu Pegida steht. Offenbar findet zur Zeit auf Youtube ein “Grossreinemachen”  statt, gegen alles was patriotisch oder nicht mainstreamkonform ist….

Lars Bäcker / 30.05.2017

Könnte das Unternehmen Facebook nicht einfach seine AGBen dahingehend ändern, dass es einen Passus aufnimmt, der es ihm gestattet, ohne Pflicht zur Begründung, Beiträge einfach zu löschen? Wenn der Nutzer (gilt natürlich dann nur für Neu-Facebookler) dem zustimmt und den Vertrag zu “diesen Konditionen” eingeht, dürfte die rechtliche Handhabe schwierig sein. Oder wäre das sittenwidrig?

Bärbel Schneider / 30.05.2017

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Sieg! Hoffentlich ist Herr Maas als Justizminister nach der nächsten Bundestagswahl Geschichte. Seine widerwärtigen Aktionen von der Befürwortung von Kindermißbrauch in einer sog. Kinderehe über sein politisch motiviertes Vorgehen gegen Generalbundesanwalt Range bis hin zum Angriff auf das Grundgesetz durch sein “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” sind mir schon lange unerträglich. Wie konnte ein solcher outlaw jemals Justizminister werden?

Michael Lorenz / 30.05.2017

Mir kommt da eine Frage in den Sinn. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung bezieht sich also darauf, “den Text nicht erneut zu löschen oder den Autoren wegen des Textes erneut zu sperren”. Wenn ich mir die zitierte Gesetzesstelle anschaue: „Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden“ … könnte sich die strafbewehrte Unterlassungserklärung dann nicht besser darauf beziehen: ” … Texte, die ausschließlich nur legitime Äußerungen enthalten, nicht zu löschen oder den Autoren wegen eines solchen Textes zu sperren”? Und angesichts der Marktmacht von Facebook mit Vertragsstrafen in mehrfacher Millionenhöhe? Dann wäre doch der Effekt, dass man seitens der Facebook-Betreiber Maas’ Speichel wegen 50-Millionen-Bußgeld-Drohungen aufleckt, umgekehrt worden!

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