Auf YouTube wurde der Pegida-LIvestream gelöscht, wegen “Hassrede”. “Erfahre mehr über die Bekämpfung von Hassrede” wird man dann aufgefordert. Es geht hier um die Verteidigung der Meinungsfreiheit, nicht darum, wie man zu Pegida steht. Offenbar findet zur Zeit auf Youtube ein “Grossreinemachen” statt, gegen alles was patriotisch oder nicht mainstreamkonform ist….
Könnte das Unternehmen Facebook nicht einfach seine AGBen dahingehend ändern, dass es einen Passus aufnimmt, der es ihm gestattet, ohne Pflicht zur Begründung, Beiträge einfach zu löschen? Wenn der Nutzer (gilt natürlich dann nur für Neu-Facebookler) dem zustimmt und den Vertrag zu “diesen Konditionen” eingeht, dürfte die rechtliche Handhabe schwierig sein. Oder wäre das sittenwidrig?
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Sieg! Hoffentlich ist Herr Maas als Justizminister nach der nächsten Bundestagswahl Geschichte. Seine widerwärtigen Aktionen von der Befürwortung von Kindermißbrauch in einer sog. Kinderehe über sein politisch motiviertes Vorgehen gegen Generalbundesanwalt Range bis hin zum Angriff auf das Grundgesetz durch sein “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” sind mir schon lange unerträglich. Wie konnte ein solcher outlaw jemals Justizminister werden?
Mir kommt da eine Frage in den Sinn. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung bezieht sich also darauf, “den Text nicht erneut zu löschen oder den Autoren wegen des Textes erneut zu sperren”. Wenn ich mir die zitierte Gesetzesstelle anschaue: „Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden“ … könnte sich die strafbewehrte Unterlassungserklärung dann nicht besser darauf beziehen: ” … Texte, die ausschließlich nur legitime Äußerungen enthalten, nicht zu löschen oder den Autoren wegen eines solchen Textes zu sperren”? Und angesichts der Marktmacht von Facebook mit Vertragsstrafen in mehrfacher Millionenhöhe? Dann wäre doch der Effekt, dass man seitens der Facebook-Betreiber Maas’ Speichel wegen 50-Millionen-Bußgeld-Drohungen aufleckt, umgekehrt worden!
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