Ulrich Sahm, Gastautor / 24.11.2006 / 18:14 / 0 / Seite ausdrucken

Exzessive Kritik vs. exzessive Gewalt

Jerusalem, 24. November 2006 - Wenn die UNO und ihre Menschenrechts-Kommission Israel nicht konkrete Verstöße gegen Menschen- oder Völkerrecht, etwa im Libanonkrieg, vorwerfen kann, dann besinnt sie sich auf das Verbot maßloser oder exzessiver Gewalt. Maßlos bedeutet, dass da etwas unmessbar ist. Und so sind die Kritiker israelischer Gewalt auch nicht gezwungen, eine Messlatte mitzuliefern. Sie müssen nicht rechtfertigen, wie viel Gewalt denn angemessen sei, und was “exzessiv” ist. Ein klassisches Beispiel für die Hilflosigkeit der obsessiven Kritiker liefern die Streubomben. Diese scheußliche Waffe ist laut internationalem Recht nicht verboten und befindet sich sogar in den Arsenalen der Bundeswehr. Obgleich ein Verbrecher nur verurteilt werden kann, wenn seine Tat per Gesetz verboten ist, hindert das Menschenrechtsorganisationen nicht, Israel eines Kriegsverbrechens zu bezichtigen.
Die UN-Menschenrechtskommissarin Louise Arbour hat nach einem fünftägigen Besuch in Israel und in den palästinensischen Gebieten in einem Zeitungsinterview (Jerusalem Post) die ganze Doppelzüngigkeit der exzessiven Kritiker Israels bloßgelegt. Weil sie selber fast einer palästinensischen Kassamrakete in der südisraelischen Stadt Sderot zum Opfer gefallen wäre, fand sie klare Worte: “Bruch des internationalen Rechts.” Immerhin haben die Palästinenser seit Israels Rückzug aus Gaza im August 2005 über 1200 Raketen auf Israel abgefeuert und dabei acht Menschen getötet. Doch zum Beschuss Israels durch die Hisbollah vom Libanon aus mit 3970 Raketen innerhalb eines Monats und 53 getöteten sowie 3240 verletzten Israelis, sagte Arbour nur: “Da haben Sie eine sehr unzulässige Absicht (Zivilisten zu töten), aber tatsächlich ist doch nicht viel Schaden angerichtet worden.” Vorsätzliches Zielen auf Zivilisten durch die Hisbollah könne nicht mit dem viel verwerflicheren Vorgehen Israels gleichgesetzt werden, meint Arbour. Sie verurteilt Israel wegen Rücksichtslosigkeit, Zivilisten zwar nicht treffen zu wollen, dennoch aber die Gewissheit zu haben, Unschuldige treffen zu können.  Für sie zählt nicht die Absicht, also gezielter Beschuss von Zivilisten, sondern nur das “katastrophale Ergebnis”.
So macht die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ein unbeabsichtigtes oder versehentliches Verfehlen eines militärischen Zieles zu einem Kapitalverbrechen, während vorsätzlicher, gezielter Mord an Zivilisten als “nicht viel Schaden” abgetan wird. Wie wäre es, künftig Autofahrer, die ungewollt einen Spaziergänger auf der Autobahn überfahren, mit lebenslänglicher Haft zu betrafen, aber einen vorsätzlichen Mörder laufen zu lassen? Anstatt sich mit der maßlosen “exzessiven Gewalt” Israels zu befassen, sollte die UNO ihre eigene exzessive Kritik an Israel überdenken und an alle Parteien die gleiche Messlatte ansetzen.

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