Diese Meinung kann ich so nicht teilen. Frau Merkel hat versehentlich genau das Richtige getan: Nun kann die Justiz zeigen, dass, ob oder wie weit sie tatsächlich noch frei ist. Ich erlaube mir, sehr gespannt zu sein ...
Wolfgang Weimar hat ganz recht mit dem was er schreibt. Der alter Lateiner würde sagen: Si tacuisses, philosophus mansisses. Aber Frau Merkel hatte leider in der DDR kein Latein und sich auch sicher wenig mit alter Philosophie beschäftigt. Vorbei sind leider die Zeiten, als die Philosophen auch noch Naturwissenschaftler und die Naturwissenschaftler noch Philosophen waren! Dennoch ist jetzt die Entscheidung der Bundesregierung richtig. Wo die Grenzen der Satire sind, sollten Gerichte und nicht irgendwelche Politiker, Comediens, Kabarettisten und andere Möchtegernrichter entscheiden. Statt heute zu lamentieren, hätten die Linken und Grünen vielleicht besser nicht das Grundgesetz unter dem Kopfkissen verstecken sondern es lesen sollen, dann wäre ihnen sicher diese Stelle schon früher aufgefallen und man hätte sie schon lange streichen können! Nun haben die Juristen das Wort und können urteilen. Dass Satire nicht alles darf, hat in der Vergangenheit auch die “Titanic” erfahren müssen, die auch schon einige Sümmchen als Schadensersatz hat zahlen müssen. Was ich nicht verstehe, ist, dass Frau Merkel in der Stellungsnahme daruaf hinweist, dass man einen Gesetzentwurf vorlegen will und davon ausgeht, dass die Korrektur dann 2018 gilt. Wenn es um zusätzliche Steuern geht, un die Bürger zu schröpfen, kann der Bundestag wesentlich schneller arbeiten - warum nicht auch hier?
“Als die Kirche, der Papst oder Jesus Christus von Satirikern und Künstlern aufs Übelste geschmäht, beleidigt und erniedrigt wurden, da schwieg die Kanzlerin.” Richtig. Sie schwieg ja sogar, als die ausländische Presse (Griechenland, Türkei) sie als Hitler auf Titelbildern dargestellt und ihr Handeln mit dem des Gröfaz verglichen hat. Sie hält also sehr viel von Presse- und Meinungsfreiheit… jedenfalls, wenn es um die anderer Gesellschaften geht. Womit haben wir diese Person verdient?
Ja, jetzt ist alles außer Kontrolle geraten und die Bundeskanzlerin, der das Schmähgedicht eigentlich galt, kann nicht mehr auf Ignorieren schalten. Aber angefangen hat es mit dem hemmungslosen und medienverstärkten Kontrollverlust eines durchgeknallten Fernsehkomikers. Wen wird er als nächstes anpöbeln dürfen? Der Kommentar von Wolfram Weimer hat es leider versäumt zu erwähnen, dass die Kanzlerin aus gegebener Veranlassung angeregt hat, § 103 aus dem Strafgesetzbuch entfernen zu lassen. Nun schreibt Böhmermann auch noch Rechtsgeschichte: “Er nutzte im Jahr 2016 als letzter die Gelegenheit, nach § 103 StGB verurteilt zu werden; das Gesetz wurde nach seiner Verurteilung aus dem Strafgesetzbuch entfernt.”
Ich hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung einen Deal vermutet. Merkel sagt “ja” zur Strafverfolgung und versucht hintenrum, einen Freispruch “zu arrangieren”. Noch ist meine Vermutung nicht widerlegt . . .
Dreimal habe ich Ihren sehr gelungenen Artikel gelesen, Herr Weimer. Mit geradezu grausamer Ehrlichkeit entlarven Sie die Merkelsche Politik. Dass Frau Merkel über einen Herrn Böhmermann stolpert, ist Merkels Crux. Wer auf einem zu hohem Ross sitzt, fällt tief. Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
Sehr geehrter Herr Weimer, so sehr ich Ihre Beiträge meist schätze, aber hier sei heftiger Widerspruch erlaubt. Böhmermann als Satiriker oder Komödianten zu bezeichnen, ist eine Beleidigung für diesen ehrenwerten Berufsstand. Böhmermann ist ein Proll und passt damit gut in das Bild der heutigen “Kulturlandschaft”. Sein “Gedicht” ist eine Aneinanderreihung von unflätigen Begriffen, die keiner, der auch nur ein wenig Anstand besitzt und eine einigermaßen kultivierte Erziehung genossen hat, in den Mund nehmen würde. Wenn er mein Sohn wäre, würde ich mich in Grund und Boden schämen. Wie kommen Sie auf die aberwitzige Idee, dieses Elaborat eines ordinären Geistes mit der Kunst- und Meinungsfreiheit schützen zu wollen? Wenn ich jemanden Arschloch nenne und dann Satire darüberschreibe, ist das noch immer eine Beleidigung. Sind übrigens solche verbalen Entgleisungen mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedeckt? Wer Böhmermann in diesem Zusammenhang in Schutz nimmt, begibt sich auf dessen Niveau. Und das ist spätestens seit diesem Gedicht weit unter der Gürtellinie. Daß man in anderen Fällen immer wieder beide Augen zudrückt, zeigt, mit wieviel Heuchelei und Unwahrhaftigkeit hier argumentiert wird. Aus diesem Grunde bin ich schon lange dafür, den Beleidigungsparagraphen abzuschaffen. Er öffnet der Willkür Tür und Tor und ist damit eines Rechtsstaates unwürdig. Gute Umgangsformen lernt man im Elternhaus, durch Knigge oder schmerzliche Erfahrungen (im Öffentlich-Rechtlichen jedenfalls nicht). Das Strafgesetzbuch ist dafür ungeeignet.
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