@ von Krahnstein: Im Text ist Erbschaftsteuer ohne Fugen-s geschrieben, die Überschrift stammt von der Redaktion.
Der Duden läßt beide Schreibweisen zu, rechtschreibung.woxikon.de dagegen hält Erbschaft-Steuer (Erbschaftsteuer) für falsch! Und ansonsten: 1 Steuer, entweder Einkommenssteuer, oder Mehrwert-/Umsatzsteuer, aus! Der Staat hat den Bürger nicht zu erziehen, auch nicht über Steuern (auch wenn sie so heißen)! Damit wäre ihm (endlich) sowohl die Möglichkeit der Bevormundung, als auch das Verstecken von zusätzlichen Abgaben unmöglich und evtl. lernt er dann auch mit dem Geld hauszuhalten und auszukommen! Und als Clou Steuerveränderungen nur durch Volksabstimmung! (Man wird doch noch träumen dürfen!?)
Man kann durchaus über Erbschaftssteuer schreiben, die Erbschaftsteuer ist im Erbschaftsteuergesetz geregelt, ohne Fugen -s, damit zeigt man gleich, dass man nicht vom Fach ist. In einem Artikel gemischte Schreibweise anzuwenden, also mal so oder so zu schreiben, ist ?!?, bitte um Nachsicht.
Es ist ja schon das 2. Mal, dass das ErbStG in Teilen (wie es im Artikel zutreffend heißt) vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde, erstmals am 07.11.2006. Und wieder haben es die Politiker nicht geschafft, ein rechtsgültiges Gesetz zu verabschieden. Diese Steuer gehört abgeschafft. Sie ist kaum reformierbar, sie ist streitanfällig, weil es sehr kompliziert ist, den wirklichen Wert von Unternehmen, Grundstücken und Gemälden festzustellen, sie ist teuer, weil man für Bewertungen häufig Gutachten benötigt, und sie bringt weniger als 1% des Gesamtsteueraufkommens. Diese 1% könnte man leicht durch einen Aufschlag auf die Einkommensteuer der Höchstverdiener ersetzen, denn wer sehr viel erbt, gehört im Regelfall auch zu den Höchstverdienern. Und keine andere Steuer verursacht so viel ideologischen Streit, und Rechtsfrieden und allgemeine Akzeptanz sind auch hohe Güter.
Das Vertrauen der Bürger in Staat und Justiz schwindet immer mehr. Völlig unbegreifliche Urteile, die dem natürlichen Rechtsempfinden der Menschen zuwider laufen und weder mit Recht noch gar mit Gerechtigkeit etwas zu tun haben, selbstherrliche politische Entscheidungen, die immer mehr zu Lasten und nicht zugunsten der Bürger sind. Wann ist die kritische Masse erreicht? Und was passiert dann? Ich sehe ziemlich finster für die Zukunft.
Das Bundesverfassungsgericht kellnert seit langem der Politik. Es scheint, als fragte man vorher in Berlin an, welches Urteil sie denn gerne hätten, die Politiker. Im Zweifel richtet man sich - politisch korrekt - nach dem Strassburger EU-Gerichtshof. So serviert es sich noch leichter.
Die Richterschelte sei geschenkt. Gleichwohl gestatte ich mir den Hinweis darauf, dass das BVerfG das Erbschaftsteuergesetz als in “Teilen” für verfassungswidrig erklärte, also nicht gänzlich. Somit besteht de jure die Möglichkeit der Heilung der verfassungswidrigen Teile. Wäre das Gesetz in Gänze verfassungswidrig, so würde es höchstrichterlich einkassiert worden sein, mit der Folge dass, bis zum Erlass eines verfassungsgemäßen Erbschaftsteuergesetzes, von Fall zu Fall entschieden werden müsste. Was dagegen die Unvereinbarkeit betrifft, hier also auf das GG bezogen, so steht es im Ermessen der Gerichtsbarkeit durch Urteil Recht zu “schöpfen”, sofern es nicht gegen das GG verstößt, was nicht geschah.
Erbschaftssteuer mit Fugen-s ist absolut korrektes Deutsch. Ohne Fugen-s ist es menschenfeindliches Beamtendeutsch. Die Behörden haben vor Jahren schon dem Fugen-s den Kampf angesagt und herauskommt eine mechanische Robotersprache und keine natürliche Sprache, die sich gut sprechen lässt. Ein Beamter darf kein gesundes Sprachempfinden haben; das ist wohl die Intention dieser komischen Sprachregelung.
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