Joachim Nikolaus Steinhöfel / 13.02.2017 / 10:45 / 16 / Seite ausdrucken

Eine Zeitbombe beim europäischen Gerichtshof: Erst mal alle reinlassen?

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist kein Parteivertreter, eher Gehilfe des Gerichts. Nach der mündlichen Verhandlung macht er, völlig unabhängig, einen Vorschlag für ein Urteil. Der EuGH ist daran nicht gebunden, folgt jedoch in etwa dreiviertel aller Fälle diesen Vorschlägen. Wenn es auch diesmal so kommt, wird dies dramatische Folgen für Europa haben.

Anfang Februar verlas der Generalanwalt einen Schlußantrag zur Klage einer syrischen Familie, die in der belgischen Botschaft in Beirut ohne Erfolg Visa beantragt hatte. Dieser geht dahin, dass Europas diplomatische Vertretungen künftig allen, die sich – ob zutreffend oder nicht – als Verfolgte bezeichnen, Einreisepapiere ausstellen müssten. Mithilfe dieser Visa sollten sie in das von ihnen ausgewählte EU-Mitgliedsland reisen können, um dort um Asyl zu bitten.

Man könnte sich bereits auf den Standpunkt stellen, dass wer im Libanon, das einen Religionsproporz bei der Besetzung der Staatsämter hat, in dem mehr als eine Million Flüchtlinge, registriert und mit Aufenthaltstitel ausgestattet, von der UNO versorgt, leben, in einer fremden Botschaft ein Visum beantragt, kein Kriegsflüchtling im rechtlichen Sinn sein kann.

Den Generalanwalt trieb dabei wohl nicht so sehr um, was Recht und Gesetz nahelegen, sondern das offenbare Ansinnen, die weltweiten Flüchtlings-, Armuts- und Menschenrechtsprobleme durch Einwanderung auf das Territorium der EU-Staaten zu lösen. Ihn interessiert dabei offenbar nicht, dass sich auf die Grundrechtecharta der EU nur deren Bürger berufen können und solche Ausländer, die hier leben. Nicht aber jedermann weltweit.

Wenn Richter das Migrationsproblem lösen wollen

Balkanroute, Flüchtlingsdeal mit der Türkei, Auffanglager in Afrika, lebensgefährliche Flucht mit kriminellen Schleppern. Das gehört dann alles der Vergangenheit an. Der Flüchtling holt sich sein Visum und kann in Zukunft bequem mit dem Flugzeug in das europäische Land seiner Wahl einreisen und dort Asyl beantragen. Das wäre der Start einer noch nie dagewesenen Völkerwanderung und das Ende Europas wie wir es kennen. Es wäre auch das Ende der EU, weil eine Vielzahl von Staaten dem Brexit-Beispiel folgen würden, um diesen Zumutungen der Rechtsprechung des EuGH zu entgehen.

Man muss kein Apokalyptiker sein um anzunehmen, dass die Flüchtlingszahlen die des Jahres 2015 um ein Vielfaches übertreffen und von Dauer sein würden. Da eine Abschiebung nur in Wahlkampfreden, praktisch aber kaum stattfindet und mit enormem Personalaufwand und Kosten bis zu 10.000 Euro pro Person (und zwar nicht nur in Ausnahmefällen) verbunden ist, ginge der Reiseverkehr auch nur in eine Richtung.

Die ständigen Selbstermächtigungen der europäischen Richter, die sich immer häufiger auch quasi-gesetzgeberische Kompetenzen anmaßen, sind ein Angriff auf die Gewaltenteilung von der Richterbank. Und damit vergleichbar mit der gleichartigen Attacke in den USA, die dort im Falle des Einreisestopps vom Berufungsgericht in San Francisco (Ninth U.S. Circuit Court of Appeals) vorgenommen wurde, das das Rechtsmittel der US-Regierung zurückwies. Das Berufungsgericht in den USA hat sowohl die verfassungsrechtlichen Präzedenzfälle ignoriert als auch die Gewaltenteilung.

Die Erteilung von Visa ist alleine Sache der Regierung

US-Bundesstaaten dürfen (nur) klagen, wenn sie in ihren eigenen Rechten verletzt sind (Supreme Court in Massachusetts v. Mellon, “It is not within a state’s duty or power to protect its citizens’ rights in respect of their relations with the Federal Government.”). Sie dürfen nicht die angeblichen oder tatsächlichen Rechtsverletzungen Dritter geltend machen. Die klagenden Bundesstaaten Washington und Minnesota behaupten eine Rechtsverletzung der öffentlichen Universitäten, weil der befristete Einreisestopp bestimmte Studenten und Lehrkörper in ihren Reiseplänen beeinträchtige. Das ist der Klagegrund, nicht die angebliche Rechtswidrigkeit der “executive order” von Präsident Trump. Ein ziemlich abenteuerliches Vorbringen.

Die Erteilung von Visa und einer Einreiseerlaubnis stehen allein im Ermessen des US-Bundesregierung. Die Verfassung räumt dem Präsidenten (Supreme Court in Knauff v. Shaughnessy – “The authority to exclude aliens stems not alone from the legislative power but is inherent in the executive power to control the foreign affairs of the nation.”) und dem Kongress uneingeschränkte Entscheidungsbefugnisse über Einreise und Visa ein. Der Kongress hat den Präsidenten darüber hinaus per Gesetz mit weitreichenden zusätzlichen Rechten und einem sehr weit reichenden Ermessenspielraum ausgestattet. Diese Befugnisse und dieser Ermessenspielraum unterliegen nicht der gerichtlichen Überprüfung.

Abgelehnte Ausländer ohne  beispielsweise durch eine green card erlangte Rechtsposition haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Einreise. Sie können sich nicht einmal auf die US-Verfassung berufen. Lassen die Unis Studenten zu oder stellen sie Professoren ein, die keinen Aufenthaltstitel haben, ist das ihr Risiko. Sie können durch diese Schritte selbstverständlich nicht die Einreisebestimmungen aushebeln und anstelle der staatlichen Organe mit gerichtlicher Hilfe darüber befinden, wer in die USA einreist und wer nicht. Andernfalls stünden die USA ab sofort jedem Bürger aus einem Terrorismus unterstützenden Chaos-Staat wie Somalia offen, solange nur irgendeine Uni diesen zum Studium zulässt. Grotesk.

Am dramatischsten ist aber die Anmaßung der mit dem Einreisestopp befassten Gerichte, die sich in einer Selbstermächtigung erdreisten, in den einer gerichtlichen Überprüfung gänzlich entzogenen außenpolitischen Ermessensspielraum anderer Verfassungsorgane einzugreifen. Hätte diese Entscheidung Bestand, hätten die Gerichte in außenpolitischen Fragen das letzte Wort. Die USA stünden, nicht wegen eines übergriffigen, erratischen Präsidenten, sondern wegen der Eingriffe der Justiz in die Gewaltenteilung, vor einer veritablen Verfassungskrise.

Siehe auch Joachim Nikolaus Steinhöfels Blog hier.

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Bärbel Schneider / 14.02.2017

Alle sollen ein Visum erhalten - auch Menschen, die als Terroristen bekannt sind? Warum macht man sich dann überhaupt noch die Mühe, Visa auszustellen, und fliegt nicht gleich jeden in das Land seiner Wahl? Wie weit kann man den Wahnsinn noch treiben?

Florian Eberhard / 13.02.2017

Das Problem bei diesem “Gericht” ist, dass es keins ist. Es spricht nicht im Namen des Rechts, sondern im Rahmen “europäischer Interessen”. Die Urteile sprechen alle in die selbe Richtung: Abschaffung des Nationalstaates, Abschaffung der Grenzen und Globalismus pur. Im Grunde genommen könnte man damit gutes Geld verdienen und Wetten auf entsprechende “Urteile” abgeben. Leider werden die Entscheidungen dieser Institution - aus naheliegenden Gründen - überhaupt nicht thematisiert. Jedes einzelne ist nämlich eine Sprengfalle für den guten alten gesunden Menschenverstand und das Interesse eines jeden (legal!) im Land lebenden Menschen. Beispielsweise gab es vor nicht allzu langer Zeit eine Entscheidung, die zur Folge hatte, dass es keine Binnengrenzen mehr gibt in der EU. Niemandem darf der Grenzübertritt mehr verwehrt werden. Verursacht hat das eine Illegale aus (ich meine) Ghana, die sich darüber beschwerte, dass sie nach einem Grenzübertritt einkassiert und wieder in das Herkunftstransitland abgeschoben wurde. Gibts nicht mehr. Zöllner und diese angeblich wieder eingeführten “Grenzkontrollen” sind keine - also sie sind schon da, aber es sind keine Kontrollen mit Konsequenzen, sondern ein weiteres Ablenkungsmanvöer. Sonst wäre der LKW Schütze vom Berliner Weihnachtsmarkt wohl nicht über 3-4 innereuropäische Grenzen gelangt. Es gibt noch dutzende weitere Beispiele für solche hirnverbrannte Entscheidungen, die gemeinsam mit den “Europäischen Menschenrechten”, Abteilung Asylrecht, dafür sorgten, dass die Briten sich verabschiedet haben. Denn im Unterschied zum Rest, wo es nur ab und an mal eine Jubelmeldung aus Brüssel gibt, berichtet die britische Presse regelmässig über das Thema EU. 95% der Nachrichten lassen einem die Haare zu Berge stehen.

Wolfgang Kaufmann / 13.02.2017

Die Entscheidung in den USA wird keinen Bestand haben. Sobald die vakante Stelle im Obersten Gericht besetzt ist, dürfte eine saubere Entscheidung zu Gunsten der Exekutive fallen. In der Tat wird auf beiden Seiten des Atlantiks eine fatale Tendenz zur Legislatur in Robe sichtbar, welche nur den Mangel an Debattenkultur bei den Volksvertretern offenbart. Man hat den Eindruck, der Hippie-Staat Deutschland (Anthony Glees) hat Gesellschaft bekommen. Das Establishment aus Alt-68ern wehrt sich heftig und unterstellt der Gegenseite den Bruch von Recht und Verfassung. Derweil dürften diejenigen Kräfte, die sich dem lähmenden Mehltau der politischen Korrektheit entziehen, dieses Jahr Wahlsieg um Wahlsieg einfahren.

Leo Hohensee / 13.02.2017

Seltsam: unser Bundesverfassungsgericht hat 1993 den EU-Vertrag nur gebilligt indem es betonte, dass die No-Bail-Out-Klausel für die Deutschen zu den Zustimmungsbedingungen gehört, und dass mit deren Wegfall die Vertragsgrundlage zerstört wäre. Das Bundesverfassungsgericht war! Bei späteren Einwänden vor dem gleichen Gericht „gegen die geplante Abschaffung der genannten No-Bail-Out-Klausel” nahm das Gericht seine Befugnisse nicht wahr mit der Begründung, damit ja direkt „Politik zu machen“ (vereinfacht). Seltsam, seltsam …..

Matthias Braun / 13.02.2017

Vielleicht kann der Asylbewerber, auch gleich sein “Wunschland"in Europa,im Antrag angeben. Welches wird es sein?-dreimal darf man raten.

Johannes Fritz / 13.02.2017

Es ist doch erfreulich, dass man solche Richter hat. Sie könnten am Ende noch das Aus der EU beschleunigen, indem sie das (Obacht, gefährliche Sprache) Volk derart aufregen, dass sie die Falschen wählen.

Jochen Wegener / 13.02.2017

Gut, wer einen Bürgerkrieg haben will, der soll ihn auch bekommen. Vielleicht ist das ja Merkels Plan für neue politische Bewegung in diesem, unserem Lande wie ihr Vor-Aussitzer Kohl zu brämen pflegte.

Sepp Kneip / 13.02.2017

Es zeigt sich immer mehr, dass das gesamte altetablierte Establishment, sowohl diesseits als auch jenseits des Atlantiks, von allen guten Geistern verlassen ist. Das sich sowohl in den USA als auch in Europa ausgebreitete Agieren am Volk vorbei soll mit aller Gewalt erhalten bleiben. Das postdemokratische Regieren gegen Recht und Gesetz, vor allem in Deutschland, ist zum Standard geworden. Gerichtsentscheidungen sind nicht mehr nachvollziehbar. Während derzeit in Europa die höchsten Gerichte der Euro-“Rettung”, der mandatsüberschreitenden EZB und der irren Flüchtlingspolitik Freibriefe ausstellen, also im Sinne der regierenden “Elite” urteilen, wird Trump in den USA von den Gerichten vorgeführt. Allerdings wird sich noch zeigen, wer in den USA am längern Hebel sitzt. Die Anmaßung der Gerichte in den USA, als auch die in Europa bezwecken nur eins, die Macht der Strippenzieher, diesseits und jenseits des Atlantiks, die ihren Einfluss bis in die Justiz ausüben, zu erhalten und zu festigen. Hoffentlich behält Trump die Oberhand.

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