Die Entscheidung Hals über Kopf entsprach KEINER Laune, die nach der Katastrophe von Fukushima vorherrschte. Bei Lichte besehen war es schon damals eine Entscheidung um wiedergewählt zu werden. Das nennt man auch MACTERHALTUNGSTRIEB !! Mit freundlichen Grüßen E.Gartner
Es ist wohl nicht nur in Polen und den USA so, dass der oberste Verfassungsrichter von Gnaden des jeweiligen Regierungsoberhauptes ist. Der Aspekt der Enteignung, aus einem Gefühl heraus scheint juristisch offenbar nicht fassbar zu sein, jedenfalls sind die Konsequenzen vernachlässigbar. Somit erübrigt sich auch die naive Frage, wer denn nun die Verantwortung für die entstehenden Kosten tragen wird. Merkel kann sich auf ihr Steuerzahler verlassen. Artikel 14 (1) Grundgesetz ist vielleicht heimlich still und leise abgeschafft worden.
Zu den aufgeführten Kosten kommen noch diejenigen, die durch den teuren Wind- und Solarstrom verursacht werden. Auch die Anleger, die Aktien von RWE, Eon, Vattenfall besitzen und mit Kursverlusten bestraft wurden haben Anspruch auf Kompensation. Und was ist mit den Gemeinden, die fest mit der Dividende von RWE rechneten und ihre Schwimmbäder nicht mehr finanzieren können?
Schon die Rücknahme des Atomausstiegs der Regierung Schröder und die Laufzeitverlängerung für die AKWs war ein teurer Spaß. Sie machte viele kommunale Projekte überflüssig, die entsprechenden Investitionen waren verloren. Zahlreiche junge Unternehmen gingen in Insolvenz, und die Ausrichtung der Stromgiganten in Richtung wieder verwertbarer Energie wurde zurückgenommen.
Leider wird eher ein Kuhhandel dabei herauskommen. Der Staat wird einfach eine höhere Summe bei der Endlagerung verlangen und schon bekommen die Versorger, die ängstlich den Schwanz einklemmen, kein Geld. Der Dumme ist allemal der Steuerzahler und der Stromkunde. Uuups, das sind ja die gleichen Leute, beinahe jedenfalls. :-))
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