Thomas Rietzschel / 07.12.2016 / 12:42 / 5 / Seite ausdrucken

Eine teure Schnapsidee

Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben abermals gute Miene zum politisch abgekarteten Spiel gemacht, indem sie, so die FAZ vom Tage, „den beschleunigten Atomausstieg von 2011 in weiten Teilen für verfassungsgemäß erklärten“.

Wie sie das hinbekommen haben, darf man sich fragen. Wurden doch die sofortige Abschaltung von acht Reaktoren und die Laufzeitverkürzungen der restlichen einzig durch einen populistischen Alleingang der Kanzlerin nach der Katastrophe von Fukushima veranlasst. Die Entscheidung Hals über Kopf entsprach der Laune, die nach der Katastrophe von Fukushima vorherrschte. Bei Lichte besehen war es schon damals eine Schnapsidee, die Mutter Merkel gleichwohl autoritär umsetzte, genauso wie die eigenmächtig beschlossene Grenzöffnung vier Jahre später.

Da es bei dem Atomausstieg aber um die ureigenen Interesse der Wirtschaft, der zweiten großen Kraft im Lande, geht, haben die Karlsruher Richter jetzt zugleich erklärt, dass den Energieversorgern eine „angemessene“ Entschädigung durch den Staat zusteht. Auszugleichen sind erstens entgangene Gewinne, mit denen die Unternehmen nach der 2010 vereinbarten Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke rechnen durften; und zweitens können die Betreiber in Rechnung stellen, was sie im Vertrauen auf diese Zusage für die Modernisierung der Anlagen ausgegeben haben.

Und selbst wenn es dabei am Ende nicht auf die geforderten 19 Milliarden hinauslaufen sollte, mit 2,5 ist allemal zu rechnen, mit welchen Kompensationsgeschäften auch immer das nachher vertuscht werden mag. Viel, sehr viel Geld, das Arbeiter und Angestellte, Handwerksbetriebe und Freiberufler viele Jahre in die Steuerkassen werden einzahlen müssen.

Abermals kommt uns das Machtbewusstsein einer Frau teuer zu stehen, die gerade eben erst für sich beschlossen hat, die Deutschen weitere vier Jahre an der Nase herumführen zu wollen. 

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Leserpost

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Engelbert Gartner / 07.12.2016

Die Entscheidung Hals über Kopf entsprach KEINER Laune, die nach der Katastrophe von Fukushima vorherrschte. Bei Lichte besehen war es schon damals eine Entscheidung um wiedergewählt zu werden. Das nennt man auch MACTERHALTUNGSTRIEB !!  Mit freundlichen Grüßen E.Gartner

Andreas Rochow / 07.12.2016

Es ist wohl nicht nur in Polen und den USA so, dass der oberste Verfassungsrichter von Gnaden des jeweiligen Regierungsoberhauptes ist. Der Aspekt der Enteignung, aus einem Gefühl heraus scheint juristisch offenbar nicht fassbar zu sein, jedenfalls sind die Konsequenzen vernachlässigbar. Somit erübrigt sich auch die naive Frage, wer denn nun die Verantwortung für die entstehenden Kosten tragen wird. Merkel kann sich auf ihr Steuerzahler verlassen. Artikel 14 (1) Grundgesetz ist vielleicht heimlich still und leise abgeschafft worden.

Hein Tiede / 07.12.2016

Zu den aufgeführten Kosten kommen noch diejenigen, die durch den teuren Wind- und Solarstrom verursacht werden. Auch die Anleger, die Aktien von RWE, Eon,  Vattenfall besitzen und mit Kursverlusten bestraft wurden haben Anspruch auf Kompensation. Und was ist mit den Gemeinden, die fest mit der Dividende von RWE rechneten und ihre Schwimmbäder nicht mehr finanzieren können?

Erwin Gabriel / 07.12.2016

Schon die Rücknahme des Atomausstiegs der Regierung Schröder und die Laufzeitverlängerung für die AKWs war ein teurer Spaß. Sie machte viele kommunale Projekte überflüssig, die entsprechenden Investitionen waren verloren. Zahlreiche junge Unternehmen gingen in Insolvenz, und die Ausrichtung der Stromgiganten in Richtung wieder verwertbarer Energie wurde zurückgenommen.

Manfred Haferburg / 07.12.2016

Leider wird eher ein Kuhhandel dabei herauskommen. Der Staat wird einfach eine höhere Summe bei der Endlagerung verlangen und schon bekommen die Versorger, die ängstlich den Schwanz einklemmen, kein Geld. Der Dumme ist allemal der Steuerzahler und der Stromkunde. Uuups, das sind ja die gleichen Leute, beinahe jedenfalls. :-))

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