Eva Ziessler / 01.07.2016 / 15:00 / 17 / Seite ausdrucken

Eine Geschichte über Mississippi Burning und den Brexit

Am selben Abend noch griff der amerikanische Justizminister Robert F. Kennedy in Washington zum Telefon. Er ordnete den umgehenden Einsatz von 150 FBI-Agenten aus New Orleans in der Kleinstadt Meridian in Neshoba County, Mississippi, an. Drei junge Bürgerrechtsaktivisten waren am  Nachmittag des 21. Juni 1964 in Meridian spurlos verschwunden. Anders als vereinbart hatten sich nicht bei ihrer Einsatzzentrale im Büro des Congress of Racial Equality (CORE) zurückgemeldet, und ein paar Stunden später hatten zwei Indianer das noch brennende Auto der Bürgerrechtler am Rand einer Landstraße bei Meridian gefunden. Die drei jungen Bürgerrechtler, zwei Juden aus New York City und ein Schwarzer aus Mississippi, sollten dafür sorgen, dass sich die wahlberechtigten Schwarzen in Neshoba County in die Wählerlisten eintrugen – in den USA eine Voraussetzung dafür, bei Wahlen überhaupt seine Stimme abgeben zu dürfen.

Diese Unterstützung war bitter nötig, denn in den Südstaaten sorgten gut organisierte Teile der weißen Bevölkerung noch einhundert Jahre nach dem Ende des Bürgerkrieges und der Abschaffung der Sklaverei dafür, dass Schwarze nicht wählen würden – man hielt sie mit Drohungen und mit Gewalt davon ab, sich als Wähler zu registrieren. Man schlug sie zusammen, zündete ihre Kirchen an und schickte organisierte Lynchmobs gegen sie los. Seit der Verabschiedung des 15. Zusatzes zur amerikanischen Verfassung im Jahre 1870 waren Schwarze eigentlich ohne Einschränkungen wahlberechtigt.

Aber das hatte den gut organisierten Ku-Klux-Klan sowie dessen Schwesterorganisationen nicht davon abgehalten, geradedies mit allen Mitteln zu verhindern. Dabei fühlte man sich vollkommen im Recht. Denn der Zorn war gar nicht mal so sehr gegen die schwarzen Mitbürger gerichtet, sondern viel mehr noch gegen die Bundesregierung in Washington und den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, die den Südstaaten nicht nur die Sezession verwehrt hatten, sondern ihnen auch noch – so sah man das – per Bundesgesetz befahlen, wie sie ihre eigenen Angelegenheiten im Staat Mississippi regeln sollten. Dass der Umgang mit den dunkelhäutigen Nachfahren der früheren Sklaven „ihre“ Angelegenheit war, und dass Washington nicht befugt war, ihnen da hineinzupfuschen, stand für die meisten außer Zweifel.

Eine Mauer des Schweigens in der Bevölkerung und Polizeibehörden

Am Morgen des folgenden Tages schwärmten also auf Anweisung des Justizministers 150 Bundesagenten in Nehoba County aus, die ihre Anweisungen ausschließlich aus Washington erhielten. Da sie auf eine Mauer des Schweigens in der Bevölkerung und Polizeibehörden vor Ort stießen – keiner hatte irgendwas gesehen –, war ziemlich offensichtlich, dass etwas Schlimmes passiert war. Zudem kam jetzt heraus, dass in den vorangegangenen zwei Monaten acht Schwarze, darunter ein 14-Jähriger Junge und zwei Collegestudenten, ebenfalls spurlos verschwunden waren.

Die Polizeibehörden vor Ort hatten keinerlei Anstrengungen unternommen, nach ihnen zu suchen. Justizminister Robert F. Kennedy beorderte daraufhin mehrere Hundert Marinesoldaten und Marinetaucher der U.S. Navy nach Nehoba County. Sie unterstützten die FBI-Agenten dabei, das gesamte Gebiet sowie die nahegelegenen Sümpfe in Bogue Chitto zu durchkämmen. Als erstes stieß man auf die Leichen der schon vorher verschwundenen Schwarzen, die alle ermordet worden waren. Erst nach 44 Tagen fand man die in einem Erdwall verscharrten Leichen der drei Bürgerrechtler. Sie waren erschossen worden.

Es bestand der begründete Verdacht, dass nicht nur das Büro des Sheriffs in Meridian, sondern auch die anderen Polizeistellen in Nehoba County unmittelbar an den Morden beteiligt gewesen waren. Ein Zeuge hatte gesehen, wie eine Meute von Polizisten und anderen Bürgern dem Auto mit den Bürgerrechtlern gefolgt waren. Das letzte Lebenszeichen der drei war nämlich ihre kurzzeitige Verhaftung durch Nehoba County-Polizisten wegen zu schnellen Fahrens auf der Landstraße. Das war dokumentiert. Sie waren dann noch am selben Nachmittag wieder aus dem Gefängnis entlassen und danach angeblich von der Polizei nicht mehr gesehen worden. Auch war allgemein bekannt, dass etliche Polizisten Mitglieder des Ku-Klux-Klan und seiner erst vor kurzem gegründeten Schwesterorganisation, den White Knights of Mississippi, waren. Deshalb erstaunte es niemanden in den ganzen USA – über die Sache wurde mittlerweile bundesweit ausführlich im Fernsehen berichtet – , dass sich die Polizei in Nehoba County weigerte, in den Mordfällen auch nur zu ermitteln.

Der Staatsanwalt wollte die Sache aussitzen

Der Staatsanwalt wollte die Sache ebenfalls aussitzen. Weder erhob er Anklage, noch wies er die Polizei an, die Morde aufzuklären. Auch die übergeordnete Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft des Staates Mississippi in der Landeshauptstadt Jackson, entschied sich, nicht einzugreifen. Und es bestand keinerlei Durchgriffsmöglichkeit für die Bundesregierung in Washington auf die Strafverfolgungsbehörden des Staates Mississippi.  Das liegt an einer Besonderheit des amerikanischen Föderalismus, der viel stärker ausgeprägt ist als zum Beispiel der deutsche: „Gewöhnliche“ Straftaten sowie deren Verfolgung unterstehen der Hoheit der einzelnen Bundesstaaten. Mord und Totschlag, Diebstahl, Raub und Vergewaltigung sind allein Sache des Gesetzgebers und der Strafverfolgungs- und Justizbehörden von Mississippi.

Der Kongress in Washington war noch nie dafür zuständig, etwa einen Straftatbestand Mord als Bundesgesetz zu verabschieden. Deshalb kennt das amerikanische Bundesrecht auch den Straftatbestand des Mordes nicht. Und deshalb unterscheiden sich die Strafrechtsordnungen der amerikanischen Einzelstaaten auch zum Teil ganz erheblich voneinander – man kennt das: Es gibt Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt werden darf und andere, in denen das nicht geht; es gibt Staaten, in denen das Alkoholtrinken auf der Straße eine Straftat ist, für die man ins Gefängnis gehen kann und solche, in denen der Analverkehr zwischen Erwachsenen ein Verbrechen ist.

Man hatte also ein großes Problem – elf Mordopfer, und dem amerikanischen Justizminister waren die Hände gebunden. Er hatte keine Möglichkeit, irgendeine Behörde in Mississippi anzuweisen, wegen der Morde zu ermitteln und Anklage zu erheben. Das aber war nicht hinnehmbar. Auch Präsident Lyndon B. Johnson hatte sich inzwischen eingeschaltet, und es wurde nach einem juristischen Kniff gesucht, den extremen Föderalismus zu durchbrechen und so die Behörden in Mississippi dazu zu zwingen, die Mörder zu ermitteln und vor Gericht zu bringen. Die Juristen im Washingtoner Justizministerium wurden auch fündig: Die Bundesstaatsanwaltschaft durfte zwar nicht wegen Mordes ermitteln und anklagen, aber sie hatte die Befugnis, wegen eines Verstoßes gegen ein Bundesstrafgesetz eine Federal Grand Jury im Staat Mississippi einzuberufen, die in der Sache ermitteln und auch Anklage erheben konnte.

Eine Möglichkeit für die Einberufung einer Federal Grand Jury

Ein geeignetes Bundesstrafgesetz wurde gefunden: Nach 18 U.S. Code § 241 können „zwei oder mehr Personen, die sich verschwören, um andere Menschen an der Ausübung ihrer Grundrechte aus der Verfassung zu hindern, indem sie diese bedrohen, entführen, verletzen oder töten, mit bis zu lebenslanger Haft oder mit dem Tode bestraft werden“. Dieser Tatbestand war hier offenbar einschlägig, da die Bürgerrechtsaktivisten die wahlberechtigten schwarzen Bürger ja nur über ihre Rechte aufklärten und sie ermunterten, sich als Wähler zu registrieren. Sie hatten also ihr Grundrecht auf Redefreiheit nutzen wollen. Ein Pulk aus Polizisten und Klanmitgliedern hinderte sie daran, indem er sie entführte, ermordete und ihre Leichen verscharrte. Damit war die Möglichkeit für die Einberufung einer Federal Grand Jury eröffnet, sowie deren Unterstützung durch das FBI bei der Ermittlung der Tatumstände und der Täter.

Dennoch gelang es nicht, sämtliche Täter zu ermitteln, noch diejenigen zu verurteilen, gegen die überhaupt Anklage erhoben werden konnte. Schwarze und weiße Zeugen, die etwas wussten, wurden von den White Knights eingeschüchtert und bedroht, und das FBI bediente sich wohl einiger nicht ganz sauberer Techniken, um doch noch an Aussagen zu kommen. Im ersten Strafprozess, der acht Monate nach der Tat im Februar 1965 am Bundesgericht in Meridian eröffnet wurde, ließ der zuständige Bundesrichter, ein Verfechter der Rassentrennung, der vermutlich selbst Mitglied des Klans gewesen war, die Anklage gegen 16 der 18 Angeklagten mit fadenscheiniger Begründung fallen. Sie alle kamen auf freien Fuß. Im März 1966 hob der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten diesen Richterbeschluss wieder auf.

Die Geschichte wurde 1988 als Spielfilm verfilmt – unter dem Titel Mississippi Burning

Daraufhin war der Weg frei für einen neuen Prozess, der im Oktober 1967 in Meridian begann – allerdings vor demselben Bundesrichter. Der Hauptzeuge der Anklage wurde durch anonyme Todesdrohungen so eingeschüchtert, dass er einen Nervenzusammenbruch erlitt und zeitweise ins Krankenhaus musste. Mit Müh und Not gelang es am Ende, sieben der Angeklagten zu Haftstrafen zwischen drei und zehn Jahren zu verurteilen. Keiner von ihnen verbrachte mehr als sechs Jahre im Gefängnis. Im April 2005 wurde Edgar Ray Killen in Mississippi der Prozess gemacht, einem Sägewerksarbeiter und Baptistenpfarrer in Neshoba County, der zur Zeit der Morde Klanmitglied war. Killen galt als Kopf der Mörderbande und war mittlerweile 80 Jahre alt.

Diesmal konnte er wegen dreifachen Mordes vor einem Gericht des Staates Mississippi in Meridian angeklagt werden – der juristische Umweg über das Bundesstrafrecht und das Bundesgericht war 41 Jahre nach der Tat nun nicht mehr nötig. Eine Jury bestehend aus neun Weißen und drei Schwarzen verurteilte ihn am 21. Juni 2005, auf den Tag genau 41 Jahre nach den Morden, als Anführer – zwar nicht wegen Mordes aber wegen dreifachen Totschlags – zu 60 Jahren Gefängnis. Seitdem sitzt der heute 91-Jährige in einer Strafvollzugsanstalt des Staates Mississippi ein. Die Geschichte wurde 1988 als Spielfilm verfilmt – unter dem Titel Mississippi Burning. So hatte das FBI die Akten in diesem Fall beschriftet. Alan Parker, der Regisseur, gewann Gene Hackmann und Willem Dafoe für die Rollen der beiden leitenden FBI-Agenten.

Was hat das alles mit dem Brexit zu tun?

Warum habe ich das so breit ausgeführt, und was hat das alles mit dem Brexit zu tun? Das hat mit dem Brexit zu tun, weil dieses lange zurückliegende Geschehen in Mississippi sehr deutlich macht, dass ein Aufbegehren gegen eine mächtige und weit entfernte, zentralstaatliche Gewalt an einem fernen Ort durchaus nicht zwangsläufig nur edle Züge annehmen muss – von den wahren Motiven der Widerständler ganz zu schweigen. Wenn sich, wie im Fall Meridian, der widerständische Impuls gegen die Zentralgewalt vor allem aus dem unbändigen Hass auf diejenigen speist, die einen daran hindern wollen, mit Schwarzen nicht nur umzuspringen wie es einem beliebt und sie systematisch all ihrer Grundrechte zu berauben, sondern sie auch noch ungestraft verprügeln, verstümmeln, anzünden und ermorden zu können, dann bleibt gar nichts Begrüßenswertes von dem staatstheoretisch grundsätzlich sehr klugen Prinzip des Föderalismus oder der Subsidiarität mehr übrig.

Für das damalige Mississippi gilt: Man weiß nicht, was unter den Weißen stärker ausgeprägt war – der Hass auf die Schwarzen oder der Hass auf die „da oben“ in Washington; die Bürokraten mit fremder Mentalität – und beinahe auch fremder Sprache -, an die man auch noch Steuern abführen musste, die sie dann dazu verwendeten, sich in „unsere“ Angelegenheiten hier unten einzumischen, die sie gar nichts angehen und die sie auch überhaupt nicht verstehen.

Ich glaube, man darf das nicht unterschätzen. Das Gefühl umfassender Ohnmacht, das viele Menschen in den Südstaaten der USA seit ihrer Niederlage im Bürgerkrieg vor 150 Jahren bis heute prägt, ist ein psychologisch gesehen sehr wirkmächtiges. Der vermeintliche Autonomieverlust, den man als Bürger eines Staatenbundes mit (in den 1960er Jahren) 250 Millionen Einwohnern empfindet, ist ja auch nicht nur ein leerer und krankhafter Wahn, sondern ganz real. Im Fall der Südstaaten kommt noch dazu, dass sie sich nie freiwillig der Union angeschlossen haben, sondern als Kriegsverlierer zwangseingemeindet wurden. Dass seitdem 150 Jahre ins Land gegangen sind, spielt allenfalls eine geringe Rolle.

Narzisstische Kränkungen werden stets mythologisiert

Narzisstische Kränkungen werden stets mythologisiert und halten sich deshalb sehr lange in einer Bevölkerung – besonders dann, wenn diese im eher ländlichen Raum und in Kleinstädten lebt, wo über Jahrzehnte oder Jahrhunderte wenig Zuwanderung von außen stattfindet. Da man aber gegen die Zentralregierung nicht wirklich ankommt – der Preis wäre zu hoch! –, sucht und findet man stellvertretend ein anderes Ventil für seine Ressentiments und seinen Hass. Ob die Opfer dann die eigenen Ehefrauen (es sind überwiegend Männer, die ihren Hass durch Gewalt ausleben) und Kinder oder Schwarze oder Juden oder Polacken oder Muslime sind, ist dann schon fast egal und entscheidet sich letzten Endes an der jeweiligen Verfügbarkeit potentieller Opfersubjekte vor Ort – insofern ist es gut möglich, dass die noch nicht lange bestehende Möglichkeit, auf „sozialen“ Netzwerken im Internet ungehemmt pöbeln zu können, den beliebig ausgesuchten Opfern einiges erspart, weil ihnen dann wenigstens keine Gewalt angetan wird.

An den Vorfällen in Mississippi sieht man, dass zentralistischer Zwang – sei er nun ein nationaler oder auch ein supranationaler – nicht nur durchaus sein Gutes haben kann, sondern oft sogar die einzige Möglichkeit ist, um systematische – und immer und ausschließlich an Minderheiten ausgeübte – Gewalttaten vor Ort zu verhindern und zu unterbinden. Und selbst mithilfe der Zentralgewalt ist es ein langer und mühseliger Prozess, wie man in Mississippi sehen konnte: Nicht umsonst hat es 41 Jahre gedauert, bis die Tat vor einem örtlichen Gericht des Staates Mississippi verhandelt werden konnte.

Es dürfte nun deutlich geworden sein, dass ich sehr zögere, den möglichst kleinteiligen Dezentralismus oder Föderalismus für einen uneingeschränkten Segen zu halten. Dabei ist es egal, ob er entlang ethnischer, sprachlicher, religiöser, geographischer oder sonstiger Merkmale der kleinsten Einheiten verläuft. „Small is beautiful“ stimmt eben nur, solange auf Gemeindeebene über die Farbe des Gehwegpflasters und die Öffnungszeiten für das Schwimmbad entschieden wird. Fast alles, was darüber hinausgeht, sollte aus der Entfernung entschieden werden. Denn wenn die Kinder einer religiösen Minderheit am Ort durch Gemeindebeschluss von den anderen Schülern getrennt werden und den Winter im einzigen ungeheizten Raum der Schule verbringen müssen, dann wünsche ich mir, dass umgehend eine höhere Verwaltungsebene eingreift, die weiter weg ist; und wenn es sein muss eben auch die allerhöchste, die ganz weit entfernt sitzt. Ob die Bürokraten dort noch dieselbe Sprache sprechen, spielt keine Rolle. Menschenrechte entfalten universelle Geltung. In solchen Fällen lautet die Devise dann: „The bigger, the better!“

Ob uns  Glühbirnen von Brüssel oder Berlin verboten werden, ist egal

Nicht zufällig habe ich als Beispiel gegen einen ausgeprägten Dezentralismus oder Föderalismus eine Verletzung von Grundrechten – noch dazu bei Kindern! – angeführt. Denn nur bei Verletzung von Grundrechten (was aber gar nicht so selten vorkommt) greift meine Föderalismuskritik überhaupt. Der Eingriff in Rechte muss allerdings die Erheblichkeitsschwelle überschreiten, damit er relevant wird. Deshalb finde ich es ganz grundsätzlich schwachsinnig, trotzdem aber nicht besonders erheblich, wenn zum Beispiel über die Frage, welche Leuchtmittel Menschen in ihren Wohnungen einsetzen, überhaupt politisch entschieden wird – und zwar egal auf welcher Ebene. Ob uns die Glühbirnen von Brüssel oder von Berlin aus verboten werden, spielt keine Rolle.

Hierbei handelt es sich gar nicht um ein Problem des Zentralismus versus Dezentralismus, sondern darum, dass überhaupt viel zu viele Gesetze gemacht werden – auf Landes-, auf Bundes-, sowie auf supranationaler Ebene. Ist die Rechtsverletzung dagegen erheblich, dann liegt es in der Natur der Sache, dass immer nur eine – zahlenmäßige –  Minderheit von ihr betroffen ist. So gesehen, würde ich sagen, kann man den politischen Zentralismus in erster Linie auch als das einzige wirksame Instrument zum Schutz von Minderheiten vor Grundrechtseingriffen begreifen. Ich würde sogar noch weitergehen und sage: Große zentralstaatliche und supranationale Einrichtungen sind ALLEIN dadurch gerechtfertigt, dass nur sie die Rechte von Minderheiten wirksam schützen und gegebenenfalls gegen lokale Tyrannen und den Mob durchsetzen können. Das ist ihre vornehmste Aufgabe im modernen Rechtsstaat, der sie im Großen und Ganzen auch gerecht werden.

Sehr schön spiegelt sich das auch im gerichtlichen Instanzenzug, der für uns, die privilegierten EU-Bürger, glücklicherweise bis ganz zum EUGH reicht. Nicht wenige Menschen in der EU sind sehr froh darüber, dass der Europäische Gerichtshof den Behörden ihres Heimatlandes Eingriffe in ihre Grundrechte untersagt hat – wenn es auch im Einzelfall sehr lange gedauert haben mag. Bei ihren nationalen Gerichten jedenfalls waren sie bis dahin alle gescheitert.

Die Brexit-Befürworter haben die Sache mit der Autonomie falsch verstanden

Was nun den Brexit angeht, so will ich damit selbstverständlich nicht sagen, dass die falsch verstandenen Autonomiebestrebungen, die rund 35 Prozent der Abstimmungsberechtigten dazu verleitet haben, für den Austritt aus der EU zu stimmen, darauf gerichtet waren, dass man in Zukunft ungestraft Minderheiten im eigenen Land drangsalieren kann, ohne in der Folge irgendwelche Sanktionen aus Brüssel befürchten zu müssen.   Falsch verstanden haben die Brexit-Befürworter die Sache mit der Autonomie nichtsdestotrotz. Der Austritt aus der EU führt nämlich nicht zu mehr Autonomie für jeden einzelnen Briten, sondern zu erheblich weniger Autonomie – ganz abgesehen davon, dass sie in Zukunft nicht mehr den EUGH werden anrufen können, um sich vor Rechtsverletzungen zu schützen, die ihnen die britische Krone zufügt.

Sie haben nämlich einen wesentlichen Punkt übersehen: dass sie sich selbst sowie allen ihren Mitbürgern damit auf einen Schlag ein ganz großartiges und weltweit sowie historisch wohl einmaliges Recht entzogen haben – das Recht auf die – fast bedingungslose – Freizügigkeit von Personen in einem Rechtsraum, der 28 Staaten mit über 500 Millionen Einwohnern umfasst. Vielleicht dämmert es ihnen langsam, aber das wird nun nicht mehr helfen. Und das sage ich ganz ohne Genugtuung oder Schadenfreude. Die Sache ist einfach zu traurig. Und mich betrifft es ja auch. Auch mir ist von den 35 Prozent mein Freizügigkeitsrecht zum Teil entzogen worden.

Bis vor einer Woche hätte ich von heute auf morgen beschließen können, von Hamburg nach London umzuziehen und da so lange zu leben, wie ich lustig bin. Ich hätte niemanden in England fragen müssen, ob ich das darf und hätte mich nicht einmal irgendwo anmelden müssen, weil Großbritannien im Unterschied zu Deutschland kein Melderecht kennt. Mein Umzug wäre genauso einfach oder so umständlich gewesen wie der von Hamburg nach Berlin oder nach München.

Das kann ich nun nicht mehr tun, denn ganz ohne irgendeinen Eingriff aus dem ihnen so verhassten Brüssel haben die 35 Prozent dafür gesorgt, dass meine Bewegungsfreiheit eingeschränkt worden ist. Das nehme ich ihnen ganz persönlich übel. Zumal ich die Freizügigkeit, die wir in der EU haben, nicht nur als eine schöne Angelegenheit oder Bequemlichkeit ansehe. Ich halte sie für ein Menschenrecht, das allerdings bedauerlicherweise bislang nur in der EU anerkannt wird und selbst hier nur für EU-Bürger gilt, nicht aber für Ausländer, die in der EU leben.

Die Geschichte entbehrt nicht einer gewissen Ironie

Trotz allem entbehrt die Geschichte auch nicht einer gewissen Ironie. Ich stelle mir vor, wie die 35 Prozent nun mit stolzgeschwellter Brust und einigermaßen verständnislos dastehen und ihren wütenden Mitbürgern zurufen: „Aber wir sind doch jetzt endlich wieder ein selbstbestimmtes Volk und ein souveränes Land! Worüber regt ihr euch denn auf? Brüssel kann uns doch nun nichts mehr vorschreiben! Wir haben jetzt doch endlich die Kontrolle darüber zurückgewonnen, wie wir leben und wie viele Ausländer wir ins Land lassen wollen! Was kann man denn daran auszusetzen haben?“

Ich stelle mir vor, wie einer aus der Menge der wütenden 65 Prozent zurückbrüllt: „Ganz toll! Dann kannst du jetzt ja Glühbirnen produzieren, die aber keiner mehr kauft, weil Halogenlampen sowieso besser sind und auch länger halten! Auch egal, weil ja keine Polen mehr kommen dürfen, um in deiner Glühbirnenfabrik zu arbeiten…Deine Kinder werden nicht mehr einfach nach Paris, Berlin oder Rom zum Studieren gehen können. Und wenn du nach Marbella fliegst, in dein Ferienhaus, dann machen sie dir jedes Mal einen Stempel in den Pass, und dann darfst du nie länger als drei Monate am Stück dableiben, und wenn du deinen Ruhestand da verbringen willst, dann musst du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen – wie jeder Nigerianer oder Chinese oder Inder auch! Ich wünsche dir und deinen Kindern viel Spaß auf dem Sofa im Licht eurer Glühbirnen!“ Man könnte auch sagen, die 35 Prozent hätten den – nur vermeintlichen – Teufel mit dem echten Beelzebub ausgetrieben.

Dieser Text erschien zuerst auf Eva Ziesslers Blog hier.

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Eva Ziessler / 02.07.2016

@ Stefan Fischer “Die Einlassungen zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind schon fast peinlich. Die Briten sind weiterhin Teil des Europarates (wie zB auch Russland), das hat mit der EU wenig zu tun. Auch gilt die Europäische Menschenrechtskonvention weiterhin, auch diese steht nicht zur Disposition und auch diese hat nichts mit der EU zu tun.  Die Briten genießen weiterhin den Schutz durch den EGMR.” Sehen Sie, Herr Fischer, genau hier liegt das Problem. Ich sprach vom EUGH, nicht vom EGMR. Der eine hat seinen Sitz in Luxemburg, der andere ist in Straßburg. Und Sie verstehen den Unterschied nicht, sind sich aber ganz sicher, dass Sie ihn verstanden haben, ich ihn hingegen nicht kenne. Tatsächlich ist es aber so, dass britische Bürger nach dem Brexit den EUGH nicht mehr werden anrufen können - und er ist das bei weitem wichtigere Gericht.

Anne Cejp / 01.07.2016

Liebe Frau Zieseler, 1. Sie wollen doch, um Gottes Willen, der britischen Bevölkerung nicht unterstellen, sie hätte sich für den Brexit entschieden, um in Zukunft ihre bösen Taten vertuschen zu können.  Gibt es tatsächlich in GB den Fall, dass Kinder einer religiösen Minderheit in ungeheizten Klassenräumen verbringen müssen oder ist das eine herbei phantasierte Vorstellung um den Brexit zu delegitimieren?  Ich denke, eine Verfassung und Rechtsnormen wird es in GB weiterhin geben. 2. Wenn nur eine Zentralregierung die “vernünftigen” Entscheidungen treffen kann, wie ist es möglich, dass nach 1933 die ungeheuerlichen Entscheidungen in Deutschland ausgerechnet von der “Zentralregierung” ausgingen? 3. Wenn die Freizügigkeit ein Menschenrecht wäre, müsste sie weltweit gelten.  Wie das praktisch zu verwirklichen wäre, ist schwer vorstellbar. 4. Das Gegenüberstellen von imaginären Prozentzahlen ist nicht relevant, da niemand weiß, welche Meinung die Nichtwähler haben. 5. Es ist bekannt, dass die Briten regelbewusst sind und “fair play” schätzen. Vielleicht liegt ihre Entscheidung nicht an Glühbirnen, sondern an der Einsicht, dass sie in einem unberechenbaren, sich nicht an Regeln haltenden Europa befinden. (Nicht etwa in einem Europa, das ihnen das Morden verbieten will.  

Ralf Schmode / 01.07.2016

Sehr geehrte Frau Ziessler, wohin die von Ihnen bejubelte “fast bedingungslose (–) Freizügigkeit von Personen in einem Rechtsraum, der 28 Staaten mit über 500 Millionen Einwohnern umfasst” führt, dürfen wir in Deutschland gerade genießen und bezahlen, in unvorstellbar viel klingender Münze und mit dem galoppierenden Verlust von Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit und innerer Sicherheit. Ihr Traum impliziert nämlich die faktische (schlimm genug) oder juristische (noch viel schlimmer) Unmöglichkeit, selbst zu bestimmen, wer in dieses Land kommen darf und wer nicht. Vielleicht muss man Frau Merkel dankbar sein, dass sie den Briten diesen Anschauungsunterricht, was eine von allen rechtsstaatlichen Hemmungen befreite Politik für die Bürger bedeutet, rechtzeitig hat zukommen lassen. Sollte mich jemals der Drang packen, nach Paris oder London umzuziehen, würde ich geradezu darum bitten, von den französischen oder britischen Behörden intensiv befragt zu werden, was mein Begehr sei - vorausgesetzt natürlich, dieser Prozedur müsste sich jeder unterziehen, der die Grenze eines dieser Länder zu überschreiten beabsichtigt. Ach ja, seit dem September letzten Jahres soll die Anzahl Deutscher, die ihrem Land für immer den Rücken kehren, sprunghaft angestiegen sein, und deren Hauptziele sind eher nicht die Länder, in denen man Zuwanderungswilligen keine Fragen stellt, sondern die, die dies sehr ausführlich tun und ein robustes “nein!” auszusprechen und durchzusetzen bereit sind. Diese Länder werden Ihnen was husten bezüglich Ihrer Vorstellung von der Immigration als Menschenrecht, und sie fahren verdammt gut damit. Dass Sie dann auch noch im Handstreich die Nichtwähler des Brexit-Referendums für Ihre Position vereinnahmen (“Menge der wütenden 65 Prozent”) - geschenkt. Dergleichen Gejammer gehört mittlerweile zum eisernen Repertoire all derer, die mit knapper relativer Mehrheit irgendwo unterlegen sind. Symptom des Verfalls demokratischer Kultur bleibt es allemal. Es ist ja nett, dass Sie den Befürwortern des Brexit zwar ein bisschen Begriffsstutzigkeit unterstellen (”...falsch verstanden…”), aber wenigstens nicht, dass diese die Absicht hätten, “in Zukunft ungestraft Minderheiten im eigenen Land drangsalieren” zu wollen. Oder? Ihre länglichen Ausführungen über “Mississippi Burning” und die arg konstruierte Parallele zum Brexit-Votum hinterlassen da einen ziemlich üblen Nachgeschmack, denn Sie schlagen in dieselbe propagandistische Kerbe wir ungezählte Politiker und Medien des EU-gewogenen Mainstreams, bei denen die Behauptung, der Brexit sei ein Werk alter männlicher Rassisten mit geringer Bildung, zum Kern ihrer “Argumentation” geworden ist. Ich behaupte, dass das von Ihnen gezeichnete Bild der rassistischen, provinziellen südstaatlichen Kleingeister genau diese Assoziation bedienen soll. Das wohlfeile Beschimpfen der Brexit-Befürworter dürfte übrigens einer der Gründe für deren Erfolg und darüber hinaus das sicherste Mittel sein, um Frau Le Pen bei den Präsidentschaftswahlen in Frankreich möglichst viele Wähler zuzutreiben.

PS Hansel / 01.07.2016

Sehr geehrte Frau Ziessler, Vielen Dank für ihren interessanten Artikel. Bei Achgut gegen den Brexit zu argumentieren ist sozusagen das „Schwimmen gegen den Strom“. Aber das macht diese Plattform auch so besonders und auch besonders wichtig in einer gesellschaftlichen und politischen Debatte. Ich möchte jedoch Kritik an den verschiedenen Punkten ansetzen. Zuerst möchte ich grundsätzlich infrage stellen, ob beide Konstellationen miteinander vergleichbar sind. Ich halte das für ausgeschlossen. Zum einen ist die Haltung der Bevölkerung in den Südstaaten nicht nur davon geprägt, dass Sie zentralstaatliche Gewalt ablehnen (was sie ja bis heute noch tun), sondern auch, dass sie zutiefst rassistisch ausgerichtet ist. 1964 war der amerikanische Bürgerkrieg gerade mal hundert Jahre alt, in welchem die Rechte von Schwarzen mit Waffen durchgesetzt worden - aber nur halbherzig. Die Emanzipation der Schwarzen war nur zweit- oder gar drittrangig. Auch hat es die Bundesregierung in Washington versäumt, dafür zu sorgen, dass es zu einer echten Gleichberechtigung für Schwarze kommt. Es gab keine Form der Aufklärung oder der politischen Bildung. Um es Platt zu sagen, der Süden war rassistisch. Auch viele Offizielle. Andere Offizielle waren sich der Sache bewusst, doch wie die Mechanismen in der Politik sind, wird zunächst versucht, das zu verschleiern, was einen ins schlechte Licht rücken kann. Nicht zu vergessen ist auch die Tatsache, das der Präsident der Vereinigten Staaten, John Fitzgerald Kennedy, ein Jahr zuvor in den Südstaaten erschossen wurde. Dies rückt das Interesse der Zentralregierung in Washington in ganz anderes Licht. Die Gesellschaft in Großbritannien ist eine ganz andere. Würde man alle Daten quantifizieren, so würden zwei völlig unterschiedliche Datensätze daraus entstehen. Ich würde daher in Abrede stellen, dass es die Variable „Widerstand gegen eine Zentrale Staatsgewalt“ als ein zentraler Faktor bei beiden Ereignissen herausgefiltert werden kann, um beides auf ein gleiches Niveau zu bringen. Oder kurz gefasst: Würden sie nicht für die Frage, was das alles mit dem Brexit zu tun, das Ereignis sehr abstrahieren, so würde sich jeder Leser nur ratlos an Kopf kratzen. Ich befürchte, dass Qualität hinter der Variabel „Widerstand gegen eine Zentralgewalt“ nicht wirklich der Widerstand gegen eine solche Institution per se steckt. Wie Sie schon gesagt haben, im Grunde genommen ist es doch egal, wer einen regiert - und wo er sitzt. Manchmal scheint der Entscheidende sich auf einem ganz anderen Planeten zu befinden. Doch, während eine Regierung, die kolossale Fehlentscheidungen sich leistet, abgewählt werden kann, ist der Einfluss eines Bürgers auf die EU-Kommission, das entscheidende Element der EU, nahezu nicht gegeben- höchstens im Moment der Akklamation des EU-Parlaments. Und diese Aussage ist noch sehr wohlwollend getroffen. Außerdem ist das Beispiel mit den Glühbirnen unglücklich gewählt. Es gibt viele Gründe gegen die klassischen Leuchtstoffmittel - doch ebenso viele gegen Kompaktleuchtstofflampe, auch bekannt als Energiesparlampe. Die Frage, die hier im Raum steht, ist ob die EU-Kommission wieder ihr bevormundente Haltung gezeigt, die ihr oft von Kritikern angelastet wird. Hätte also London jemals die Glühbirnen verboten, oder eher positive Anreize geschafft, sie nicht mehr zu kaufen? Wenn wir als demokratische Bürger eine Stimme abgeben, so ist es auch immer ein Vertrauenszuspruch: Wir geben einer Partei oder einem Abgeordneten ein Mandat und vertrauen darauf, dass im Sinne seiner Wähler agiert. Eine geringe Mehrheit der Briten jedoch sprach sich dagegen aus, dass sie kein Vertrauen in das System EU haben. Sie haben sich für eine Regierung entschieden, auf die sie einen Einfluss haben, wenn gleich dieser nicht so groß und direkt ist. In dem Sinne muss ich Ihnen sagen, dass sie das mit der Autonomie nicht verstanden haben. Ich will auch auf die Aussagen zum Menschenrecht Freizügigkeit eingehen. Eingangs möchte ich hierzu sagen, dass ich Ihnen da nicht zustimme. Freizügigkeit ist kein Menschenrecht, denn das würde bedeuten müssen, dass man potenziell jedem Menschen den Raum und die Möglichkeit geben müsste, in einem Land zu leben. Eine Forderung nicht schlichtweg nicht haltbar ist. Es ist vielmehr ein Menschenrecht, dass man ohne triftigen Gründe nicht der Einreise verwiesen werden kann. Aber das wird ihnen ja auch nicht mit einem eigenständigen Großbritannien. Es wird - wenn überhaupt - komplizierter und langwieriger gemacht. Doch das ist kein Problem, wie es uns andere Länder immer wieder aufzeigen. Wie viele chinesische Studenten leben und lernen in Deutschland, wie viele Inder ziehen in die USA, weil die Früchte ihrer Ausbildung bares Geld wert ist? Die EU hat uns die Freizügigkeit sehr einfach gestaltet, doch sie ist nicht die Bewahrerin und einzige Umsetzerin dieses Prinzip. Zuletzt halte ich es für Bedenklich, dass sie Nichtwähler und EU-Befürworter in einen Topf packen und mit der so entstandenen Mehrheit argumentieren. Würden Nichtwähler gezwungen werden, zu wählen, so wäre dass nicht nur für eine Seite. Oder halten sie Leute, die schlichtweg keine Lust zum Wählen hatten oder kein Interesse an Politik haben, für geeignete und wohlinformierte Aktivisten für den Verbleib in einer EU? Ich hoffe, dass ich meinen Standpunkt etwas verdeutlichen könnte. Vielleicht haben Sie auch Argumente, die meine Punkte falsifizieren, wofür ich auch dankbar wäre! Trotz meines eher negativen Kommentars will ich mich nochmals für ihren Beitrag bedanken.

raindancer / 01.07.2016

Man kann Vergleiche ziehen, aber dann müssen auch die “Koordinaten” ident sein!. Ihr Vergleich ist pure Manipulation. Wenn Millionen Menschen unter dem Deckmantel des Asylrechts, dass wenn es wenigstens eingehalten werden würde immer noch eins für Schönwetterpolitik ist, eingeschleust werden durch EU Politiker, dann ist das keine narzistische Kränkung, sondern die Bevölkerung hat erkannt, dass sie verdrängt und ausgenommen werden, denn es geht um Arbeitsplätze, um die Billigarbeit, um Islamistische Einflussnahme, um Kultur und vor allem um Sozialgeld, dass von der Bevölkerung für die Bevölkerung erarbeitet wurde. Es gab weder in Deutschland noch in Österreich je “wenig Zuwanderung”, sondern eher viel und immer mit “viel” Sozialgeld, also hinkt ihr Manipulationsversuch auch hier. Wie ist das mit der Schweiz, die ganz ganz weit weg ist vom Zentralismus, dort gibt es keine wie sie es nennen narzistische Kränkung , weil die Menschen bestimmen können, wer kommt, wieviele kommen und was sie an Unterstützung bekommen UND VOR ALLEM ES GIBT KEINE EU DIKTATUR; ist das nicht wunderschön? Sie wollen reisen mal hier hin mal da hin, dann machen sie das und nehmen sie im schlimmsten Fall ein Visa in Kauf, denn bei uns wurde gerade der tschetschenische Islamist, der bei uns Asyl hatte, verhaftet! Warum setzt sich die EU übrigens nie für die Frauenrechte in den islam. Ländern? Korruptes Pack! Ursprünglich war das Reisen innerhalb der EU positiv, doch bei uns reisen nun Eritäer, Pakistani, Iraner Iraker Afghanen Syrer Albaner Armenier Kurden Türken Tschetschen Russen Somalier Nigerianer usw usw also ja ich versteh die Briten, und ich hoffe Österreich folgt oder Merkel muss endlich ihren Thron verlassen und die EU besinnt sich auf sichere Aussengrenzen und ein sehr limitiertes Asylrecht. Der Türkei Deal ist übrigens in etwa gleich stupide wie der Deal mit dem Islam Erdogan. Die Türkei in der EU ist zu vergleichen mit einer Küchenschabe im Brot. Oh und nicht zu vergessen: der Islam gehört nicht zu Europa , im Nahen Osten wäre eventuell Aufklärungsunterricht wie verblödend Religion wirkt, nötig und in Afrika wäre eine Antibabypillen Kampagne plus Schulplflicht ganz sinnvoll. bon jour et bon soir! Der Belzebub ist immer das Ego. Die meisten der einfachen Leute können sich übrigens nur einen Inlandurlaub leisten!

Christoph Schreiber / 01.07.2016

Hätten die Briten gewusst, dass Frau Zissler wegen des Brexits nicht nach England zieht, wäre das Referendum wohl ganz anders ausgegangen.

Wolf / 01.07.2016

Der heutige Ku Klux Klan ist die Muslimbruderschaft und alle ihre Abkömmlinge, besonders der IS. Und jetzt? Elitetruppen hinschicken? Aber ich ahne, die meinten sie bestimmt nicht. Sie meinten die weißen alten Männer. Wie mutig, sich gegen den Ku klux Klan in Deutschland zu äußern. Echt gefährlich. Hut ab. Vor soviel Zivilcourage. Wow.

Paul H. Ertl / 01.07.2016

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Die Wähler des großartigen Staates Mississippi durften nämlich ihre Abgeordneten und Senatoren im Kongreß sowie den Präsidenten der USA gleichberechtigt mitwählen, was man vom gemeinen EU-Untertanen nur sehr eingeschränkt behaupten kann. Damit hatten sie ungleich weniger Anspruch auf Befreiung von der Zentralgewalt, als z.B. die Briten. Schauen Sie, wenn Berlin versucht, mir Glühbirnen zu verbieten, kann ich mich an der Wahlurne revanchieren, wo ich Schulz und Juncker abwählen kann, weiß ich bis heute nicht.

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