Dirk Maxeiner / 19.11.2015 / 09:17 / 7 / Seite ausdrucken

Ein Urteil, an dem der deutsche Journalismus noch viel Freude haben wird

Michael Miersch und ich sind gestern vor dem Verwaltungsgericht in Halle mit einer Klage gegen das Umweltbundesamt (UBA) gescheitert. „Darf das Umweltbundesamt Journalisten öffentlich vorführen, wenn sie nicht das schreiben, was als Konsens in der Klimaforschung gilt? Darf es, zumindest nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle“, schreibt dazu in einer ersten Reaktion der Tagesspiegel.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Ich würde aber sagen: Dies ist ein Urteil, an dem Journalisten in Deutschland noch viel Freude haben werden. Die Verfahrensweise lässt sich ja mühelos auf andere Streitthemen ausdehnen. Ein bei der Verhandlung anwesender Kollege sagte zu mir: „Eigentlich sollen doch Journalisten die Regierung bewerten. Jetzt bewertet die Regierung Journalisten“

Hier erste Reaktionen:

Die Welt: Umweltbehörde darf Journalisten namentlich rügen
Das Umweltbundesamt (UBA) darf die Arbeit von Fachjournalisten weiterhin bewerten und in einer Veröffentlichung diejenigen mit Namen nennen, die nach Ansicht des UBA nicht den Stand der Wissenschaft wiedergeben. In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle erklärte der Vorsitzende Richter Volker Albrecht eine Klage von zwei Journalisten als unbegründet, die sich durch die Bundesbehörde in der Weise an den Pranger gestellt fühlten. Die Autoren Dirk Maxeiner und Michael Miersch hatten das Amt auf Unterlassung verklagt, nachdem das UBA in einer Broschüre (“Und sie dreht sich doch”) aus dem Jahr 2013 – neben anderen Umweltjournalisten – auch die beiden als “Klimawandelskeptiker bzw. Klimaskeptiker” bezeichnete und fachlich herabwürdigte. Weiter hier.

Der Tagesspiegel: Behörde darf Abweichler anprangern

Darf das Umweltbundesamt (Uba) Journalisten öffentlich vorführen, wenn sie nicht das schreiben, was als Konsens in der Klimaforschung gilt? Darf es, zumindest nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle. Weiter hier.

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Leserpost

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Gerhard Kramm / 20.11.2015

Das UBA-Pamphlet wurde von vier einfältigen Besserwissern verfasst, deren Inkompetenz kaum zu überbieten ist. Ich hätte niemanden von denen auch nur mit einer Master’s-Arbeit betraut, denn selbst einfache Aspekte werden vollkommen falsch dargestellt. Das möchte ich hier an zwei Beispielen darlegen. So heisst es: “Im Zeitraum von 1901–2011 stieg die globale Mitteltemperatur in Bodennähe um rund 0,8 °C. Das Tempo der Erwärmung hat in dieser Periode deutlich zugenommen.” Diese Behauptung ist allein schon von der Formulierung her vollkommen unsinnig, denn etwa 70 % der Erde sind mit Wasser bedeckt. Wenn jemand also von einer “globalen Mitteltemperatur in Bodennähe” schwadroniert, dann ist er geistig wohl nicht ganz auf der Höhe. Zudem beruht der Zahlenwert nicht auf einer statistischen Berechnung, sondern auf der Betrachtung einer Temperatur-Zeitreihe auf der globalen Skala.  Dieses widerspricht der Definition des Klimas aus zwei verschiedenen Gründen. Nach der WMO (1992) ist Klima als “Synthesis of weather conditions in a given area, characterized by long-term statistics (mean values, variances, probabilities of extreme values, etc.) of the meteorological elements in that area” aufzufassen. Diese Definition besagt, dass erstens ein globales Klima ein Widerspruch in sich ist und zweitens eine Zeitreihe untauglich zur Beschreibung des Klimas ist. Ein Blick auf die Koeppen-Geiger-Klimaklassifikation reicht aus, um zu erkennen, dass es eine Vielzahl von Klimaten auf der Erde gibt, aber kein globales Klima. Im übrigen beruht die Koeppen-Geiger-Klimaklassifikation auf Intervallen der Temperatur und des Niederschlags, wie sie zur Bewertung von Wachstumsbedingungen unabdingbar sind. Das, was Meteorologiestudenten im Grundstudium lernen, ist offenbar für die einfältigen Besserwisser vom UBA zu hoch. Dass Lehmann et al. in ihrem Pamphlet auch noch von einer beschleunigten Zunahme schwadronieren, deutet darauf hin, dass diese Herrschaften nicht wissen, was eine Beschleunigung ist. Seit etwa 1998 schwankt diese global gemittelte oberflächennahe Lufttemperatur um einen Plateauwert, der nach Jones et al. (1999) bei etwa 14 Grad C liegt. Um den Anstieg der global gemittelten oberflächennahen Lufttemperatur zu begründen, wird dann der physikalische Unsinn widergegeben, denn die AGW-Aktivisten seit Jahrzehnten gebetsmühlenartig wiederholen: “Die Erdatmosphäre enthält einen natürlichen Anteil an Gasen, die Wärmestrahlung absorbieren („aufnehmen“). Wir bezeichnen sie als Treibhausgase. Diese Gase lassen die Sonnenstrahlung passieren. Allerdings absorbieren sie aber Teile der Wärmestrahlung, die von der Erdoberfläche kommt. Dadurch verringern die Gase den Anteil der in den Weltraum abgegebenen Wärmestrahlung.” Das ist barer physikalischer Unsinn. Nach Einstein (1917), “Zur Quantentheorie der Strahlung”, absorbieren Moleküle nicht nur Lichtquanten, sondern emittieren sie auch, und zwar durch spontane Emission sowie vom Strahlungsfeld selbst stimulierte Emission. Unter zur Hilfenahme des “principle of detailed balancing” (Fowler & Milne, 1925), von Tolman (1925) auch als mikroskopische Reversibilität bezeichnet (dieser Begriff ist auch bei Moore/Hummel, 1986, “Physikalische Chemie”, zu finden) sowie der kanonischen Zustandsverteilung der statistischen Mechanik leitete Einstein dann eine Formel her, die von der Struktur her der Planckschen Strahlungsfunktion entspricht. In Einsteins Formel treten die sog. Einstein-Koeffizienten in Erscheinung. In seiner Arbeit “The Quantum Theory of the Emission and Absorption of Radiation” von 1927 untermauerte Dirac Einsteins Betrachtungen. Ein Jahr später erweiterte Milne mit seiner Arbeit “The Effect of Collisions on Monochromatic Radiative Equilibrium” die Einsteinschen Betrachtungen, indem er Kollisionen der ersten und zweiten Art zwischen Atomen und Ionen, Elektronen, etc. berücksichtigte. Milne leitete u.a. eine Formel her, die dazu dient, den Gültigkeitsbereich des lokalen thermodynamischen Gleichgewichts (LTE) festzulegen. Danach ist die Annahme des LTE bis in etwa 60 km Höhe über NN zulässig. Das bedeutet z.B., dass in der Strahlungsübertragungsgleichung die Plancksche Strahlungsfunktion als Quellfunktion dient, solange das LTE erfüllt ist. Das bedeutet, dass die Emission monochromatischer Strahlung nur von der Temperatur des Gasvolumens abhängt, die in der Troposphäre udn Stratosphäre nicht allein durch infrarote Strahlung geprägt wird. Chandrasekhar (1960) hat das in seinem Lehrbuch “Radiative Transfer” beschrieben. Seine Betrachtungen finden sich auch in den aktuellen Lehrbüchern zur Strahlung.  Was Lehmann et al. also an “Weisheiten” verkünden, darf man mit Fug und Recht nur als enfältige Besserwisserei bezeichnen. Aber diese einfältige Besserwisserei geht noch weiter. So behaupten Lehmann et al. “Seit der Industrialisierung hat der Mensch die Zusammensetzung der Atmosphäre verändert und den Anteil an Treibhausgasen, besonders an Kohlendioxid, erhöht. Dadurch hat sich das Klima erwärmt.” Das ist die Methode der blossen Behauptung, die für das UBA ausreichen mag, aber in einer wissenschaftlichen Beweisführung keine Rolle spielt. Folgt man dem IPCC-Bericht von 2007, so hat sich in den vergangenen 2000 Jahren die Konzentrationen von CO2, CH4 und N2O nicht verändert, augenommen der Bereich ab etwa 1850. Seit diesem Zeitpunkt nehmen die Konzentrationen zu (siehe https://www.ipcc.ch/publications_and_data/ar4/wg1/en/faq-2-1-figure-1.html). In den vergangenen 1200 Jahren gab es allerdings zumindest in der Nordhemisphäre zwei ausgeprägte Phasen eines Klimawandels, nämlich die Mittelalterliche Warmzeit und die Kleine Eiszeit. Letztere endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Wenn also die Konzentrationen während dieser Phasen des Klimawandels nahezu konstant waren, dann ist die Schlussfolgerung unabdingbar, dass es auch andere Mechanismen gibt, die solche Phasen des Klimawandels hervorrufen können. Bis heute existieren nur Spekulationen zum Enstehen dieser Phasen des Klimawandels. Wenn vor diesem Hintergrund Lehmann et al. den CO2-Anstieg für den Anstieg der global gemittelten oberflächennahen Luftemperatur ohne physikalische Beweisführung verantwortlich machen wollen, dann sind sie aus fachlicher Sicht nur als inkompetent zu bezeichnen. Man kann dieses UBA-Pamphlet noch weiter zerpflücken. Nichts hält einer fachlichen Prüfung stand. Dass es möglich war, einen solchen groben Unfug der Öffentlichkeit anzubieten, zeigt auf, dass das UBA zu einer Agentur des “Fünfjahresplans” verkommen ist. Solche Fünfjahrespläne kennen wir von der früheren UdSSR und der früheren DDR her. Diese Fünfjahrespläne waren schon bei der Druckfassung veraltert. Dieses mag ein Grund dafür sein, dass wir heute von der früheren UdSSR und der früheren DDR reden. Wann wird die Welt vom früheren Deutschland reden?

Ben Palmer / 19.11.2015

Erinnert an den Fall des Meteo-Präsentators Philippe Verdier bei France Televisions (France 2), der entlassen wurde, nachdem er in einem Buch über die politischen Intrigen im Klima-Alarmismus berichtet hatte.

Dr.Sylvia Metzner / 19.11.2015

Nun, liebe Journalisten, das ist hoffentlich ein Zeichen, wie damals die Spiegelaffäre, dass, wenn es an die Meinungsfreiheit der schreibenden Zunft geht, der Spaß aufhört und sich Journalismus wieder auf das besinnt, was man von ihm erwartet: unabhängige, freie Berichterstattung, keine Hofberichterstattung. Wenn aber Redaktionen und Verlage selbst im vorauseilenden Gehorsam die Meinungsfreiheit mit Füßen treten, indem sie Verfasser unliebsamer Wahrheiten oder dummer smilies feuern und ihre wirtschaftliche Existenz ruinieren, haben wir bald wieder Verhältnisse, wie in der DDR. Dr. Sylvia Metzner p.s.: Ich befürchte manchmal, dass sich nur noch Emeritierte und Rentner diese freie Meinung erlauben, schade nur, dass sich die meisten von ihnen der neuen Technik (Neuland) verschließen, um ihre Sichtweise den flinken Fingern der Shitstormer entgegen zu setzen.

Werner Geiselhart / 19.11.2015

Mao hätte seine helle Freude. Könnte er doch in Helldeutschland die konsequente Fortsetzung seiner Kulturrevolution beobachten, die ja geprägt war durch Denunzierung und Zurschaustellung von Kritikern und der Zerstörung von deren Existenzen. Die öffentliche Selbstbezichtigung in Sack und Asche wird die nächste konsequente Forderung dieser Mainstream-Kaste sein, welche die Vorgehensweise der 68er, die ja zum großen Teil Mao und Pol Pot Fans waren, verinnerlicht hat. Für eine Gesellschaft, in der eine Frau Merkel Mitfühlen, Empathie, Menschlichkeit usw. predigt und auf der anderen Seite genau das Gegenteil fördert, ist diese Entwicklung unwürdig und beschämend.

Limburg, Michael / 19.11.2015

Lieber Dirk, es wäre ein Wunder gewesen, aber immer noch nicht völlig ausgeschlossen, wenn ihr vor einem deutschen Gericht Recht bekommen hättet. Daher ist es richtig in die Berufung zu gehen. Beste Grüße Michael

Rick Reimann / 19.11.2015

Sehr schön! Danach folgt dann die Kennzeichnungspflicht für Journalisten, die dem Mainstream widersprechen. Hinter den Namen der betreffenden Personen muss immer ein Sternchen mit abgedruckt werden, damit man sie auf den ersten Blick erkennen kann.

Dr. Klaus Richter / 19.11.2015

Man staunt über so ein erstinstanzliches Urteil. Die Urteilsgründe würden mich schon mal interessieren. In jedem Fall: gehen Sie in Berufung. Das schreit geradezu nach Überprüfung durch das OVG.

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